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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/7789/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Zwischenstand des ISEK wird zur Kenntnis genommen. Er gibt bereits nahezu vollständig die wesentlichen Inhalte, Ziele und Maßnahmen des ISEK in der Form wieder, wie sie voraussichtlich bis Mitte Februar 2021 bei der „HessenAgentur“ eingereicht werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits im September 2017 wurde von den Stadtverordneten einstimmig der Beschluss gefasst für die Oberstadt ein Stadtentwicklungskonzept zu erstellen, wobei zur Finanzierung die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ab 2020 „Lebendige Zentren“) beantragt werden soll. Leider wurde dieser Antrag in 2018 negativ beschieden; gleichwohl wurde in diesem Zuge klargestellt, dass die Nördliche Altstadt (= grob der Bereich nördlich der Wasserscheide) grundsätzlich nicht in das Programm aufgenommen werden kann, da das hier seit 1986 laufende Sanierungsverfahren „rdliche Altstadt“ noch nicht endgültig abgerechnet und damit abgeschlossen ist. Im Zusammenhang mit der negativen Bewerbung 2018 und der Ergebnisoffenheit einer erneuten Bewerbung um Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm für 2019 wurde unter Federführung des Fachdiensts 15 im Juni 2019 das unter breiter Bürgerbeteiligung erstellte „Zukunftskonzept Oberstadt“ begonnen.

 

Nach der offiziellen Aufnahme der „dwestlichen Oberstadt“ in das Städtebauförder-programm „Lebendige Zentren“ am 20.11.2019 wurde unmittelbar danach das vergaberechtlich notwendige Interessenbekundungsverfahren gestartet, um ein geeignetes Büro zur Erarbeitung des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ (ISEK) auszuwählen. Von den interessierten Büros wurden 6 zu einer Präsentation und Fragerunde eingeladen; das Auswahlgremium, an dem u. a. auch ein Vertreter der Koordinierungsgruppe zum Zukunftskonzept Oberstadt teilnahm, einigte sich dabei einstimmig auf das Büro UmbauStadt.

 

Am 23.03.2020 fasste der Magistrat den Beschluss, das Büro UmbauStadt zu beauftragen. Im Zuge eines ersten Auftaktgesprächs zwischen Verwaltung und dem Büro UmbauStadt am 25.05.2020 wurden neben organisatorischen Fragestellungen auch die Verschränkung des ISEK mit dem „Zukunftskonzept Oberstadt“ diskutiert; grundsätzlich wird im Erarbeitungsprozess zum ISEK auf die im Zuge des „Zukunftskonzeptes Oberstadt“ durchgeführten Beteiligungsformate, auf daraus gewonnene Erkenntnisse und auf die Beteiligungsstruktur in Form der Koordinierungsgruppe zurückgegriffen.

 

Der Entwurf des ISEK ist spätestens am 15.02.2021 bei der „HessenAgentur“ zur Genehmigung einzureichen - mithin keine 9 Monate nach den ersten gemeinsamen Arbeitsgesprächen mit UmbauStadt. Nach Prüfung und möglichen Ergänzungen/Streichungen seitens der „HessenAgentur“ wird daran anschließend das ISEK voraussichtlich gegen Mitte 2021 von den Stadtverordneten als verbindliche Entwicklungsplanung für das Fördergebiet „dwestliche Oberstadt“ zum Beschluss vorgelegt, damit es als Instrument künftiger Maßnahmensteuerung und Fördermittelbasis Verbindlichkeit erlangt und entsprechend wirken kann.

 

Die letzte Möglichkeit einer Kenntnisnahme des weitestgehend fertig gestellten ISEK-Konzeptes vor Abgabe bei der „HessenAgentur“ stellt die Stadtverordnetensitzung im Januar 2021 dar. Im Zusammenhang mit dem beschriebenen, engen Zeitplan kann zum Zeitpunkt der Vorlagenerarbeitung - 6 Wochen vor Abgabefrist - lediglich ein Arbeitsstand präsentiert werden, der einerseits Ziele und Maßnahmen nahezu vollständig abbildet, andererseits gerade im Hinblick auf Layout noch nicht finalisiert ist.

 

Ziel dieser Vorlage ist es darzustellen, dass sowohl die im Aufnahmeantrag zum Förderprogramm beschriebenen Inhalte weiter konkretisiert wurden als auch die im Zuge der durch das „Zukunftskonzept Oberstadt“ gewonnenen Anregungen der unterschiedlichsten Beteiligungsformate Eingang gefunden haben bzw. finden.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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