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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7814/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Dem als Anlage beigefügten Gutachten zur Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2019 sowie der Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2021 auf der Basis eines kalkulatorischen Zinssatzes von 4,2 % und von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten wird zugestimmt.

 

  1. Im Bereich der nachkalkulierten Straßenentwässerungskosten ist die ausgewiesene Unterdeckung als Verbindlichkeit in Höhe von T€ 64 von der Stadt Marburg an den Gebührenhaushalt auszugleichen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nachkalkulation 2019

 

Entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben wurde auf Basis der Ist-Zahlen von der Firma IVC Public Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Nachkalkulation für das Jahr 2019, getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser erstellt und die Kosten-über- bzw. Kostenunterdeckungen ermittelt.

 

Im Einzelnen weist die Nachkalkulation 2019 eine Überdeckung für Schmutzwasser in Höhe von T€ 116, für das Niederschlagswasser eine Unterdeckung in Höhe von T€ T€ 216 sowie für die Straßenentwässerung eine Unterdeckung in he von T€ 64 aus.

 

r die Überdeckungen beim Schmutzwasser wurde gemäß dem Gesetz über Kommunale Abgaben (KAG) eine entsprechende Rückstellung im Jahresabschluss 2019 gebildet, wodurch sie zur Finanzierung von Unterdeckungen zur Verfügung stehen.

Da die Unterdeckung bei der Niederschlagswassergehr für die Straßenentwässerung im Gegensatz zu den vorgenannten ausschließlich von der Universitätsstadt Marburg zu finanzieren ist, ergibt sich hier eine Forderung des Kanalgebührenhaus-halts an die Universitätsstadt Marburg.

 

Kalkulation der Abwassergebühren 2021

 

Neben der Nachkalkulation 2019 wurde von der Firma IVC aerdem auf der Basis der Planwerte für 2021 eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Um den abschreibungsbedingten Werteverzehr und die Wiederherstellung des Kanalnetzes nach aktuellen Kosten finanzieren zu können, wurde für 2021 dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2015 (VO/4511/2015) entsprechend bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 4,2 % sowie der Ansatz von Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten festgelegt.

 

Nach dem Gutachten der Firma IVC ist von ansatzfähigen Kosten von rd. 10,7 Mio. EUR jährlich auszugehen. Davon entfallen rd. 7,7 Mio. EUR auf den Kostenträger Schmutzwasser und rd. 3,0 Mio. EUR auf den Kostenträger Niederschlagswasser. Die anteiligen Straßenentwässerungskosten belaufen sich auf rd. 1,4 Mio. EUR.

 

Bei einem prognostizierten Frischwasserverbrauch von rd. 5 Mio. m3 und an die Kanalisation angeschlossenen befestigten Flächen von rd. 5,7 Mio. m2 ergeben sich damit Gebührensätze für Schmutzwasser von 1,55 EUR/m3 und für Niederschlagswasser von 0,52 EUR/m2. Damit bleiben sowohl die Gebühren für das Schmutzwasser als auch für das Niederschlagswasser für das Jahr 2021 unverändert.

 

Im Vergleich zu den anderen hessischen Sonderstatusstädten und den Städten und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt die Universitätsstadt Marburg mit den Gebührensätzen auch weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

 

Die Betriebskommission des DBM hat in ihrer Sitzung am 12. Januar 2021 der Vorlage einstimmig zugestimmt.

 

 

 

 

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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