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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0026/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten zu beschließen:

 

 

            Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) bis zur Höhe von 38.500 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung der Einlagen der Privatanleger im Photovoltaik-Projekt 2007.

 

Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte Ende 2002 die GeWoBau beauftragt, Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden zu errichten.

 

Die Besonderheit des Projektes liegt bekanntlich darin, dass es sich über eine Bürgerbeteiligung finanziert, bei der interessierte Bürger der Gesellschaft Anteile von je 500 € zur Verfügung stellen. Die Wirtschaftsprüfung der GeWoBau betrachtet diese Anteile als Einlage nach dem Kreditwesengesetz. Deshalb hatte die Stadtverordnetenversammlung zur Sicherung dieser Einlagen der Programmjahre 2003, 2004, 2005 und 2006 bereits Bürgschaften beschlossen. Zusätzlich beschlossen wurde 2006 eine weitere Bürgschaft für ein Solarstromprojekt außerhalb des Bürgerbeteiligungsmodells. Damit wurden in Sachen Photovoltaik bisher folgende Bürgschaften übernommen:

 

Bürgerbeteiligungsmodell

 

2003                147.000 €

2004                214.500 €

2005                111.000 €

2006                  91.000 €

 

Kreditfinanzierung

 

2006                374.000 €

 

Das Regierungspräsidium hat diese Bürgschaften genehmigt.

 

Aufgrund der positiven Resonanz hat die GeWoBau auch 2007 das Bürgerbeteiligungsmodell weitergeführt. Dafür sind insgesamt 38.500 € als Darlehen resp. Einlagen eingegangen, die wiederum zur Sicherheit der Privatanleger mit einer Bürgschaft unterlegt werden sollen. Eine solche Bürgschaft ist nicht zuletzt für die GeWoBau ein wichtiges Argument bei der Akquirierung von Einlagen und erleichtert vielen Interessenten die Entscheidung, sich zu beteiligen.

 

Ein Risiko für die Stadt Marburg ist nicht erkennbar, eine Zahlungsunfähigkeit der GeWoBau gegenüber den Anlegern ist nicht zu befürchten.

 

Die Absicherung dieser Kommunalbürgschaft ist außerdem grundsätzlich gegeben durch das knapp 95%ige Eigentum der Stadt Marburg als Gesellschafterin bei der GeWoBau. Das reale Vermögen der Gesellschaft übersteigt die Bürgschaft der Stadt Marburg um ein Vielfaches.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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