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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7655/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat stimmt der in dem Anhang beigefügten Abstimmungsvereinbarung zwischen der DSD GmbH (Vertreterin der Dualen Systeme) sowie den Städten Marburg, Stadtallendorf, Kirchhain, Rauschenberg und Amöneburg, den Gemeinden Weimar und Ebsdorfergrund, dem Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf und der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (A-LF) zu.

 

Die Abstimmungsvereinbarung umfasst die Anlagen:
 

  1. Systemvereinbarung Leichtverpackungen (LVP)
  2. Systemvereinbarung Glas
  3. Systembeschreibung Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
  4. Vereinbarung zur Mitbenutzung der kommunalen Sammelstruktur für Altpapier (PPK)

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Kurzfassung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hatte für die Verhandlungen mit den Dualen Systemen die Rahmenvorgaben mit den Vorlagen VO/6594/2018 sowie VO/7090/2019 entsprechend beschlossen. Die Inhalte der Rahmenvorgaben sind Bestandteil der Anlage 1 zur Abstimmungsvereinbarung geworden. Alle von der Universitätsstadt Marburg gewünschten Inhalte werden umgesetzt.

 

Ausführliche Begründung

Am 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten und hat die Verpackungs­ver­ordnung abgelöst. Das Verpackungsgesetz fordert eine Abstimmung zwischen den für die Verpackungsentsorgung verantwortlichen Dualen Systemen und allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE).

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf fungieren die Städte Marburg, Stadtallendorf, Kirchhain, Rauschenberg und Amöneburg, die Gemeinden Weimar und Ebsdorfergrund sowie der Müll­ab­fuhr­zweckverband Biedenkopf, als einsammlungspflichtige örE und die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda als entsorgungspflichtiger örE.

 

Ansprechpartner der Dualen Systeme
Die Dualen Systeme haben für jeden Landkreis einen gemeinsamen Vertreter benannt, der die Verhandlung zu den Abstimmungsgesprächen führt. Für den Landkreis Marburg-Bieden­kopf ist dies die DSD GmbH. Daher ist sie bei der Abstimmungsvereinbarung Vertrags­partnerin der örE.

Abstimmungen zwischen den örE und den Dualen Systemen
Damit ein kreisweit einheitliches Sammelsystem für Verkaufsverpackungen eingerichtet wird, haben sich die örE des Landkreises Marburg-Biedenkopf 2018 für gemeinsame Ver­handlungen mit den Dualen Systemen ausgesprochen und ein Eckpunktepapier beschlossen, auf dessen Grundlage die Verhandlungen von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Ver­treter­innen und Vertretern aller örE geführt wurden.

Kommunale Rahmenvorgaben
Da bereits im Frühjahr 2020 die LVP-Sammlung für den Zeitraum 2021 – 2023 von den Dualen Systemen ausgeschrieben werden musste, zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine verbindliche Abstimmungsvereinbarung vorlag, haben alle einsammlungspflichtigen örE die im Verpackungsgesetz vorgesehene Möglichkeit genutzt, über eine Rahmenvorgabe Standards für die LVP-Sammlung festzulegen und damit kreisweit die gewünschte Umstellung auf die Gelbe Tonne als Standardsammelgefäß sicherzustellen.

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hatte für die Verhandlungen mit den Dualen Systemen die Rahmenvorgaben mit den Vorlagen VO/6594/2018 sowie VO/7090/2019 entsprechend beschlossen. Die Inhalte der Rahmenvorgaben sind Bestandteil der Anlage 1 zur Abstimmungsvereinbarung geworden.

Die seit 2018 mit der DSD GmbH geführten Verhandlungen haben zu folgendem Ergebnis geführt:

 

  1. Sammelsystem für Leichtverpackungen aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metallen (LVP)

Die „Gelbe Tonne wird Standard Sammelsystem

LVP wird ab 01.01.2021 kreisweit über die Gelbe Tonne als Standardsystem eingesammelt.

 

Ausnahme in Marburg: Gelbe Säcke für die Oberstadt

Der Gelbe Sack kommt nur noch in den von den Kommunen vorab benannten Bereichen mit enger Wohnbebauung zur Anwendung. In Marburg ist dies das Gebiet der Oberstadt bei den in der Abstimmungsvereinbarung aufgeführten Straßen. Die Verteilung der Säcke an diese Haushalte ist Aufgabe der Dualen Systeme und erfolgt durch eine einmal im Jahr stattfindende Grundverteilung. Ein Mehrbedarf an Gelben Säcken kann seitens der Bewohner*innen der Oberstadt über eine Ausgabestelle im Rathaus und beim Abfallservicebüro der Stadtwerke gedeckt werden. Zusätzlich ist auch die Bereitstellung der Verpackungen in selbst beschafften transparenten Säcken möglich.

 

Sammelrhythmus LVP: 4-wöchentlich

Der ursprünglich seitens der Kommunen gewünschte 14-tägliche Abfuhrturnus mit 240 l Tonnen konnte durch die Rahmenvorgaben nicht eingefordert werden. Entsprechend formulierte Rahmenvorgaben wurden in zwei Fällen von den Dualen Systemen abgelehnt und wären beklagt worden. Nach der inzwischen vorliegenden Rechtsprechung in anderen Land­kreisen wären diese Klagen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich gewesen.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte deshalb der Vorlage VO/7090/2019 vom 31.10.2019 zugestimmt und gemeinsam mit den anderen kreisangehörigen Kommunen in ihren Rahmenvorgaben die 4-wöchentliche Sammlung aufgenommen. Entsprechend wurde der 4-wöchentliche Sammelturnus auch in der Anlage 1 festgeschrieben.

Abweichend von dieser Regelung wird für die Stadt Marburg, wie in der Rahmenvorgabe gewünscht, vereinbart, dass in den Stadtteilen Richtsberg und Waldtal (siehe Anlage: Straßenliste) für die Platzeinsparung an den Standorten künftig die LVP 14-täglich eingesammelt werden. Hierdurch soll auch die Sauberkeit an den Wert­stoff­sammelplätzen insgesamt erhöht werden und mit zu der Lösung der Verunreinigungsprobleme in diesen Quartieren beitragen.

Da im MZV Biedenkopf die 4-wöchentliche Sammlung von LVP in 240 l Gebinden schon seit vielen Jahren reibungslos funktioniert, werden in der Praxis auch keine Probleme erwartet. Bei einem dauerhaft erhöhten Verpackungsaufkommen können Haushalte kostenfrei eine weitere Gelbe Tonne anfordern. Zudem ist bei einmaligem Mehraufkommen am Abfuhrtag der Gelben Tonne die Beistellung von Verpackungen in transparenten Säcken möglich.

 

Verteilung der gelben Tonnen
Die Verteilung der Gelben Tonnen wird nach jetziger Planung noch in 2020 beginnen, wobei die Tonnen allerdings erst ab 2021 genutzt werden sollen. Die Verteilung soll spätestens am 28.02.2021 abgeschlossen sein.

Die Verteilung der Gelben Tonnen erfolgt durch das Unternehmen Knettenbrech+Gurdulic. Das Unternehmen hat von den Dualen Systemen für den Zeitraum 2021 bis 2023 den Auftrag zur Einsammlung der Gelben Tonnen und zur Leerung der Altglascontainer erhalten und zugesichert, dass bis zum Abschluss der Tonnenverteilung allen Haushalten ausreichend Gelbe Säcke zur Verfügung gestellt werden.

 

Einstellung der Weißblechsammlung mittels Depotcontainer

Die im Ostkreis und der Stadt Marburg noch bestehende Dosensammlung über Depotcontainer wird zum 01.01.2021 eingestellt. Dosen lassen sich völlig problemlos zusammen mit der LVP in den Gelben Tonnen sammeln und in den LVP Sortieranlagen abtrennen. Eine separate Erfassung ist daher nicht mehr erforderlich. Die Dosencontainer werden mit Beginn des Jahres 2021 nach und nach von INTEGRAL gGmbH von den Standplätzen abgezogen. Dies führt auch zu einer optischen Verbesserung der bisherigen Sammelstandorte.

 

  1. Sammelsystem für Verpackungen aus Glas

Das Sammelsystem bleibt im Grundsatz unverändert. Mit Blick auf den Lärmschutz und die bedarfsgerechte Entleerung der Container wurden Regelungen aufgenommen, die zu einer Verbesserung gegenüber der Ist-Situation führen sollen. Insbesondere die weitere Verwendung der z.T. sehr alten Container soll durch die neuen Regelungen unterbunden und damit der Lärmschutz verbessert werden.

  1. Die Reinigung und Instandhaltung der Containerstellplätze erfolgt weiterhin durch die Kommunen, die hierfür eine Kostenerstattung erhalten. Die Kostenerstattung wird in einer separaten Nebenentgeltvereinbarung (siehe Anlage: Nebenentgelte – in der Fassung vom 25.09.2020“) direkt zwischen den einsammlungspflichtigen örE und den Systemen geregelt und entspricht in der Höhe den aktuellen Vereinbarungen.

 

  1. Mitbenutzung des Sammelsystems für Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonage (PPK) inklusive der Festlegung des Mitbenutzungsentgelts

Regelungen zur Mitnutzung des kommunalen PPK-Sammelsystems (Altpapiertonne) sind in den Anlagen III und IV zur Abstimmungsvereinbarung getroffen. Die Dualen Systeme wurden verpflichtet, das kommunale Sammelsystem für Verpackungen aus PPK mit zu nutzen.

Wegen der sehr unterschiedlichen Vorstellungen hinsichtlich der Höhe des Mit­benutzungs­entgelts sind die Verhandlungen über Abstimmungsvereinbarungen bundes­weit lange Zeit ins Stocken geraten.

Insbesondere über die Frage, ob der prozentuale Volumenanteil der Verpackungen in der Altpapiertonne Maßstab für die Kostenbeteiligung sein kann, wurde heftig gestritten. Die Dualen Systeme haben dies kategorisch abgelehnt und eine Kostenbeteiligung auf Grundlage des prozentualen Gewichtsanteils angeboten. Während der Volumenanteil der Verpackungen in der Altpapiertonne bei über 60% liegt, beträgt der Gewichtsanteil laut Gutachten des INFA Instituts nur ca. 33,5%. Zwischenzeitlich haben die kommunalen Spitzenverbände empfohlen, den Gewichtsanteil von 33,5% als Abrechnungsgrundlage heranzuziehen und sich ergänzend darauf zu verständigen, dass die örE die Vermarktung der PPK-Verpackungen mit übernehmen und die Erlöse einbehalten dürfen.

Da der Altpapiermarkt sehr volatil ist und zu Beginn des Jahres sogar Zuzahlungen bei der Altpapiervermarktung erforderlich waren, hätte diese nicht sehr hilfreiche Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände nicht nur zu einer erheblichen Unsicherheit über die Ein­nahme­höhe bei den Kommunen geführt, sondern wäre praktisch einer Mitfinanzierung einer privat­wirt­schaftlichen Sammlung über Gebühren gleichgekommen.

Obwohl die kommunalen Spitzenverbände mit ihrem Vorschlag die Verhandlungsposition aller örE deutlich verschlechtert haben, ist es gelungen, für den Landkreis Marburg-Biedenkopf mit den Dualen Systemen eine Kosten­beteiligung in Höhe von 49 % zu vereinbaren. Die Dualen Systeme beteiligen sich in dieser Höhe nicht nur an den reinen Einsammlungs- und Trans­portkosten, sondern z.B. auch an Behälter- und Verwaltungskosten. Die aktuellen Kosten aller ein­sammlungspflichtigen örE sind in der Anlage IV zur Abstimmungsvereinbarung aufgeführt und sind Grundlage für die Kosten­erstattung. Im Gegenzug erhalten die Dualen Systeme die Vermarktungsrechte für 33,5 Gewichtsprozent des Altpapiers.

 

Die Abrechnung der Kosten für die Mitbenutzung der Sammelstruktur erfolgt direkt zwischen den einsammlungspflichtigen örE und den Dualen Systemen. Da die Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur durch die Dualen Systeme keine hoheitliche Aufgabe darstellt, sind hier steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Im Regelfall wird seitens der Landkreis Kommunen ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) einzurichten sein. Bei der Stadt Marburg besteht bereits ein derartiger Betrieb gewerblicher Art.

Die Landkreise und damit die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda sind bei den Regelungen der Abstimmungsvereinbarung ausschließlich bei der PPK-Vermarktung direkt betroffen. Die hierfür erforderlichen Regelungen finden sich in der Anlage IV zur Abstimmungsvereinbarung.

 

Finanzielle Effekte aus der Abstimmungsvereinbarung der PPK-Sammlung und Verwertung ab 2021 für Marburg:

Für den Gebührenhaushalt bewirkt die Beteiligung der Dualen Systeme an den Einsammlungskosten für PKK eine Einnahme in Höhe von jährlich 306.343,17 . Diesen Einnahmen steht eine Reduktion der Erlöse für die Verwertung des kommunalen Papieranteils gegenüber. In der Summe ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 250.000 €.

 

  1. Nebenentgelte

Die Kosterstattung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Reinigung und Instandhaltung der Containerstandplätze erfolgt abgekoppelt von der Abstimmungsvereinbarung in einer separaten Nebenentgeltvereinbarung, die ausschließlich von den einsammlungspflichtigen örE und den Dualen Systemen abgeschlossen wird. Für die Stadt Marburg ändert sich hierbei nichts.

 

Fazit

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die wesentlichen Inhalte des Eckpunktepapiers aus 2018 Eingang in die Abstimmungsvereinbarung gefunden haben. Die Abstimmungs­ver­einbarung wird dazu führen, dass

                      ab 2021 ein kreisweit einheitliches Sammelsystem für Verpackungen bestehen wird,

                      die Forderungen aus der Rahmenvorgabe der Universitätsstadt Marburg, wie die gewünschten Ausnahmeregelungen für Gelbe Säcke (Oberstadt, Gebietsabgrenzung anhand einer Straßenliste) und die 14-tägliche Entleerung in Gebieten mit MGBs in den Stadtteilen Richtsberg und Waldtal (Gebietsabgrenzung anhand einer Straßenliste) aufgenommen und umgesetzt werden,

                      pro Jahr kreisweit rund 2 Millionen Gelbe Säcke eingespart werden und nicht mehr als Abfall anfallen,

                      eine Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen aufgrund der schwierigen Marktlage und intransparenten Verwertungswege nicht erfolgt,

                      die Qualität des Altglas-Sammelsystems verbessert wird,

                      die Mitnutzung der kommunalen Altpapiertonne für die PPK-Verpackungen festgeschrieben wird und

                      sich die finanzielle Beteiligung der Dualen Systeme an den Kosten der PPK-Erfassung deutlich erhöht.

 

Die aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bestehende Arbeitsgruppe (für Marburg: Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel; MKG) empfiehlt den Abschluss der Abstimmungsvereinbarung inklusive der zugehörigen Anlagen zur Abstimmungsvereinbarung.

 

 

 

 

Wieland Stötzel
Bürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mitnutzung der kommunalen Altpapiertonne für die PPK-Verpackungen wird fest­geschrieben und die finanzielle Beteiligung der Dualen Systeme an den Kosten der PPK-Erfassung wird in etwa verdoppelt.

 

Für den Gebührenhaushalt bewirkt die Beteiligung der Dualen Systeme an den Einsammlungskosten für PKK eine Einnahme in Höhe von derzeit jährlich 306.343,17 . Diesen Einnahmen steht zwar eine Reduktion der Erlöse für die Verwertung des kommunalen Papieranteils gegenüber. In der Summe ergeben sich nach aktueller Marktlage aber Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 250.000 €.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

Mit der Umstellung der Einsammlung der LVP auf gelbe Tonnen können im Kreisgebiet pro Jahr rund 2 Millionen Gelbe Säcke eingespart werden und nicht mehr als Abfall anfallen.

 

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