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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/7708/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht: I. Nachtrag zur Geschäftsordnung des Beteiligungsbeirats
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Marco Heilmann
- Beteiligt:
- 10 - Personal und Organisation; 72 - Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung
- Verfasser*in:
- Heilmann, Marco
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 8, 2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Dec 11, 2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2019 einstimmig die Geschäftsordnung des Beteiligungsbeirats der Universitätsstadt Marburg beschlossen. Nach der Konstituierung des Beirats hat dieser über die Geschäftsordnung beraten und diesbezüglich empfohlen, dass einzelne Regelungen geändert werden sollen.
Insbesondere soll die Regelung zur Teilnahme der Stellvertreter*innen der ausgelosten Ein-wohner*innen an die Regelung der Mitglieder aus Politik und Verwaltung angepasst werden. Während für die Stadtverordneten und die Vertreter*innen von Magistrat und Verwaltung gem. Ziffer 2 Abs. 2 Stellvertreter*innen benannt werden, ist für die Einwohner*innen bislang nur das Nachrücken im Falle des Ausscheidens eines Beiratsmitglieds geregelt.
Durch die Änderung der Geschäftsordnung soll nunmehr auch eine Vertretungsregelung für die Bürgerschaft implementiert werden, indem eine sog. Stellvertreter*innen-Liste gebildet wird (Ziffer 2 Abs. 3 n. F.). Die Besetzung der Stellvertreter*innen-Liste soll, wie die Auswahl der regulären Mitglieder auch, mittels der gewichteten und geschichteten Zufallsauswahl erfolgen.
Um das große Interesse und Engagement der zufällig ausgewählten Einwohner*innen zu würdigen, soll diese neue Regelung wie folgt ausgestaltet werden (vgl. Ziffer 6 Abs. 4 und 5 n. F.):
Kann ein Mitglied der Einwohner*innen an einer Sitzung nicht teilnehmen, geht das Abstimmungsrecht auf die jeweils stellvertretende Person über. Bei Abwesenheit der dem Grunde nach stellvertretenden Person geht das Abstimmungsrecht auf eine andere Person der Einwohner*innen-Stellvertretungsliste über. Sofern mehrere Personen der Stellvertreter*innenliste in der jeweiligen Sitzung die vertretende Stimmberechtigung ausüben wollen, wird darüber per Losentscheid entschieden.
Des Weiteren sollen die Stellvertreter*innen generell an den Beiratssitzungen mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht, teilnehmen können. Für ihre Teilnahme sollen auch die nicht stimmberechtigten Stellvertreter*innen eine Aufwandsentschädigung gemäß der Entschädigungssatzung erhalten (vgl. Ziffer 6 Abs. 5 und Ziffer 8 Abs. 2 n. F.).
Anlässlich des Beschlusses der Geschäftsordnung des Beirates „Marburg800“ wurde eine grundsätzliche Entscheidung über die Entschädigung von Beiratsmitgliedern getroffen, die durch diesen I. Nachtrag ebenfalls umgesetzt werden soll: An Mitglieder und Stellvertreter*innen, die bereits eine Aufwandsentschädigung im Sinne § 3 Abs. 1 Nr. 1.1 bis 1.6 der Entschädigungssatzung erhalten, d. h. Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats, soll kein Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Beiratssitzungen gezahlt werden.
Weitere Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse enthalten, welche die bisherige und die neu zu beschließende Fassung gegenüberstellt.
Der Magistrat wird gebeten, die vorgeschlagenen Änderungen durch diesen I. Nachtrag zu beschließen.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Pro Sitzungsteilnahme wird den Bürger*innen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro gezahlt. Von der Änderung der Geschäftsordnung sind in diesem Sinne höchstens 11 stellvertretende Personen betroffen. Zudem könnten gemäß Entschädigungssatzung gegebenenfalls weitere Kosten aufgrund der individuellen Inanspruchnahme von Ersatz- und Erstattungszahlungen entstehen. Erfahrungen anderer Beiräte legen jedoch nahe, dass diese zusätzlichen Zahlungen nur in sehr geringem Umfang beantragt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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116,5 kB
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