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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6725/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:

 

die aufgeführte Stellungnahme des RP Gießen wird berücksichtigt; es werden keine Änderungen gegenüber dem Entwurf des Flächennutzungsplans notwendig.

 

2.  Der (Teil-) Änderung des Flächennutzungsplans Nr.15/2 im Bereich Marburg-Moischt, nördlich „Pfingstweide“ mit Begründung und Umweltbericht wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für den am 23.11.2018 beschlossenen Entwurf der Teiländerung Nr. 15/2 des Flächennutzungsplans wurde der Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß   § 3 (2) BauGB in Form des öffentlichen Aushangs der Unterlagen in den Räumen des Stadtbauamts sowie der Präsentation der Unterlagen im Internet im Zeitraum vom 17.12.2018 bis einschließlich 01.02.2019 durchgeführt; der zugehörige Hinweis in Form der Amtlichen Bekanntmachung erfolgte am 07.12.2018 in der örtlichen Presse. Die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt. Der Ortsbeirat Moischt wurde gesondert angeschrieben und informiert; eine Stellungnahme erging nicht. Ebenso wurde von Seiten „der Öffentlichkeit“ keine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 15/2 wurde parallel zum Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15/7 durchgeführt. Die unten vorgeschlagene Behandlung der Anregung einer Behörde wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans behandelt, da sie im Zweifelsfalle beiden Planungsebenen zugeordnet werden kann.

 

Es wird vorgeschlagen, die Anregung des RP Gießen wie folgt zu behandeln:

 

Name

Inhalt

Stellungnahme

RP Gießen,

Obere Landesplanungs-behörde

Es wird angeregt, die noch ausstehende Abwägung der (teilweisen) Bebauung der Freiflächen innerhalb des Bebauungsplans Nißeacker als Alternative zu dieser Bauleit-planung im Rahmen der Begründung einzuarbeiten.

Die Begründung wird um eine Klarstellung im Hinblick auf die einer Wohnnutzung entgegen-stehenden Festsetzungen im Gebiet „Nißeacker“ ergänzt.

 

Die redaktionelle Änderung der Begründung führt zu keinen Änderungen des Plans; es werden keine Grundzüge der Planung berührt. Der Umweltbericht mit Planteil wird dem parallel durchgeführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 15/7 beigefügt.

In Folge der Grundsatzbeschlüsse zur Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen und im Ergebnis ausführlicher Informationsveranstaltungen mit dem Ortsbeirat und den Eigentümern der von dieser Bauleitplanung betroffenen Flächen, wurden parallel zum Bauleitplanverfahren weitergehende Zielsetzungen -beispielsweise zur zügigen Bebaubarkeit und zur vollständigen Übernahme der Entwicklungskosten - vertraglich zwischen der Universitätsstadt Marburg und dem Vorhabenträger geregelt. Die Verteilung der Grundstücke an die Bauinteressenten erfolgt – bei entsprechender Beschlussfassung – nach den „Richtlinien zur Priorisierung bei der Veräußerung von Baugrundstücken an Bauwillige“.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Universitätsstadt Marburg im Zusammenhang mit der Planung entstehen nicht.

 

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