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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4946/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die in der beiliegenden Synopse in der Spalte „Entwurf Neufassung“ hervorgehobenen Änderungen werden in die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg übernommen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Ältestenrat wurde Einvernehmen darüber erzielt, die Geschäftsordnung r die Stadtverordnetenversammlung zu überarbeiten. Vereinbart worden ist, diese Überarbeitung in zwei Schritten durchzuführen.

In einem ersten Schritt sollten die durch den Ältestenrat festgelegten Änderungen in Bezug auf Sitzungsbeginn, Redezeiten, Ende der Aussprache, Dauer der Fragestunde und Fristen für die Einreichung von Anträgen durch die Beschlussvorlage VO/4868/2016 vom 30.05.2016 redaktionell angepasst werden.

Die o. g. Vorlage wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 14.06.2016 zurückgestellt und an den Ältestenrat zur Beratung verwiesen.

In der Sitzung des Ältestenrates vom xx.06.2016 wurde beschlossen, dass der Entwurf der Neufassung an drei Stellen abgeändert bzw. erweitert werden soll.

Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Änderungen gegenüber der Vorlage VO/4868/2016:             

1.)    Die Redezeit für jeden weiteren Redebeitrag einer Fraktion/Partei beträgt nicht höchstens drei, sondern höchstens fünf Minuten (§ 3 Abs. 6).

 

2.)    Durch die erste Beschlussvorlage sollte an die gängige Praxis angepasst und das Ende der Aussprachen um zwei Stunden auf 21:00 Uhr vorverlegt werden. Hieran soll nach wie vor festgehalten werden. Jedoch wurde der Absatz neu formuliert, um so zu einer Verdeutlichung der Regelung beizutragen (§ 3 Abs. 8).

 

3.)    Der Wortlaut des § 7 Abs. 1 – Anträge, Eingaben wurde präzisiert und erweitert. Diesbezüglich sollen nunmehr auch die Einreichungsfristen, bis zu welchen die Anträge im Büro der Stadtverordnetenvorsteherin/des Stadtverordnetenvorstehers einzureichen sind, aufgelistet werden. Diese Fristen werden als Anlage 1 der Geschäftsordnung beigefügt.

 

In der beigefügten Synopse sind die vorgenannten Änderungen zusätzlich zum üblichen Fettdruck durch Unterstreichungen hervorgehoben.

 

 

Marianne Wölk

Stadtverordnetenvorsteherin

 

 

Anlagen:

- Synopse der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung

- Anlage 1 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung

 

 

 

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