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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/5038/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügte I. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kindergarten Kindertagesstätte Hort Krippe Familienzentrum) der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Gebühren für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, Krippen und Horten sind seit 2007 nicht erhöht worden und betragen seither

 

r einen Platz bis 25 Wochenstunden („Halbtagsplatz ohne Mittagessen“) 91 €,

r einen Platz bis 35 Wochenstunden („Mittagsplatz mit Mittagessen“) 119 € und r einen Platz bis unter 45 Wochenstunden („Ganztagsplatz mit Mittagessen“)               139 €.

 

Zu diesen Betreuungsgebühren kommen noch Kosten für die Mittagsversorgung von

 

54 € bei geliefertem Essen und

59 € bei in der Einrichtung frisch zubereitetem Essen

 

hinzu. Auch diese Gebühren sind seit Jahren konstant.

 

In den vergangenen Jahren, insbesondere seit 2014, sind eine Reihe von Entwicklungen erfolgt, die z.T. zu erheblichen Ausgabensteigerungen in der Kindertagesbetreuung geführt haben. Diese sind insbesondere:

 

- die Vorgaben durch das Hess. Kinderförderungsgesetz, die insbesondere im Krippenbereich zu einer Ausweitung des Personalschlüssels geführt haben, ohne zugleich die dadurch entstehenden Mehrkosten vollständig durch Landesmittel auszugleichen,

 

-die erhebliche Tarifsteigerung in der Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Leitungskräfte, die ebenfalls dauerhaft zu deutlichen Mehrausgaben für Personal geführt hat.

 

Als Folge dieser Entwicklung haben viele Städte und Gemeinden um Marburg herum die KiTa-Gebühren z.T. deutlich angehoben, so dass die Lücke zwischen den im Vergleich bereits sehr niedrigen Marburger Gebühren und den Gebühren im Umland für vergleichbare Betreuungsangebote und zeiten immer größer wurde. Diese Spreizung führte auch dazu, dass für auswärtige Kinder der Besuch in Marburg immer attraktiver wurde, da damit auch weniger Gebühren als in den Heimatgemeinden zu zahlen waren. So sind z. B. im Umland von Marburg folgende Beiträge zu zahlen:

 

Weimar:
Halbtagsplatz ohne Mittagessen:125 €
Ganztagsplatz mit Mittagessen:215 € zzgl. Verpflegungskosten
Krippenplatz255 € zzgl. Verpflegungskosten

 

Lahntal:
Halbtagsplatz ohne Mittagessen:140 €
Mittagsplatz mit Mittagessen:195 € zzgl. Verpflegungskosten
Ganztagsplatz mit Mittagessen:270 € zzgl. Verpflegungskosten
Aufschlag U3:+45 € zzgl. Verpflegungskosten

 

Stadtallendorf (ab 1.08.2017):
Halbtagsplatz ohne Mittagessen:125 €
Mittagsplatz mit Mittagessen:153 € zzgl. Verpflegungskosten
Ganztagsplatz mit Mittagessen:181 € zzgl. Verpflegungskosten
Aufschlag U3:+ 25% zzgl. Verpflegungskosten

 

Zusätzlich ergab sich in Marburg durch die geringeren Mehrkosten für eine Ganztagsbetreuung so kostet bislang der Ganztagsplatz gerade einmal 20 € mehr als der Mittagsplatz bis 14 Uhr grundsätzlich für Eltern der Anreiz, möglichst einen Ganztagsplatz zu buchen. Die Beiträger Kinderbetreuung sollten jedoch so ausgestaltet sein, dass sie Bedarf und Angebot möglichst passend zusammenbringen. Deshalb ist es sinnvoll, die „Sprünge“ zwischen den einzelnen Betreuungsangeboten und den Gebührenstufen etwas zu vergrößern, um „Mitnahmeeffekte“ aufgrund nur geringer Mehrkosten zu vermeiden.

 

Eine Gebührenanpassung muss daher folgende Ziele erreichen:

 

-angesichts deutlich gestiegener Personalkosten im Bereich der Kinderbetreuung die Kostendeckung insgesamt zu verbessern,

-eine Anpassung an die durchschnittlichen Gebührenr Kinderbetreuung im Landkreis erreichen,

-die Beitragssprünge zwischen den Betreuungsangeboten ungefähr gleichmäßig zu den Betreuungszeiten zu gestalten, um die Kosten für die Eltern je gebuchter Betreuungsstunde in etwa gleich zu halten und Ganztagsangebote nicht in Relation zu kürzeren Betreuungszeiten relativ günstiger zu machen.

 

Um diese Ziele zu erreichen wird mit dem I. Nachtrag zur Kinderbetreuungssatzung folgende Gebührenerhöhung vorgeschlagen:

 

bisher ab 1.01.2017 geplantErhöhung um
abs.in %

Gebührenstufe 1:  91 €120 €29 €+ 32%

Gebührenstufe 2:119 €170 €51 €+ 43%

Gebührenstufe 3:126 €190 €64 €+ 51%

Gebührenstufe 4:139 €210 €71 €+ 51%

Gebührenstufe 5:169 €240 71 €+ 42%

Bildungsstätte Richtsberg: 38 € 70 €32 €+ 84%

 

Die Gebühren wären mit dieser Erhöhung ungefähr gleich denen in Weimar, sie lägen niedriger als in Lahntal, bei der Ganztagsbetreuung etwas höher als in Stadtallendorf.

Mit der Erhöhung für die Bildungsstätte Richtsberg würde eine Anpassung an die Gebühren für die Betreuung bis 15:00 Uhr der städtischen Betreuungsangebote an Grundschulen in der Universitätsstadt Marburg vorgenommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Fast alle freien Träger der Kinderbetreuung sind vertraglich verpflichtet, dieselben Gebühren zu nehmen, wie sie in der städtischen Kinderbetreuungssatzung festgelegt sind. Dies bedeutet, dass diese Erhöhung nicht nur für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern auch für die Einrichtungen der freien Träger finanzielle Auswirkungen hat.

 

r den Haushalt der Stadt Marburg hat diese Satzung auf folgenden vier Ebenen Auswirkungen:

 

1)      Mehreinnahmen für städtische KiTas

r die 17 städtischen Einrichtungen (einschl. der neuen KiTa Karlsbader Weg) sind auf der Grundlage der hier vorgeschlagenen Betreuungsgebühren Mehreinnahmen von brutto rd. 520.000 €hrlich zu erwarten.

 

2)      Minderausgaben für Zuschüsse an freie Träger

Mehreinnahmen der freien Träger reduzieren die erforderlichen Zuschüsse der Stadt, da diese Mehreinnahmen das von der Stadt zu 90% bis 100% zu deckende Defizit verringern. Hier sind Minderausgaben von rd. 1.1 Mio. € zu erwarten.

 

3)      Mindereinnahmen durch beitragsfreies 3. Kindergartenjahr

Das 3. Kindergartenjahr ist in Marburg (wie in Hessen üblich) hinsichtlich eines Halbtagsplatzes beitragsfrei gestellt. Hierfür erstattet das Land Hessen je Platz 100 €r ausfallende Gebühren. Das bedeutet: der Halbtagsplatz ist kostenfrei, für den Mittags- oder Ganztagsplatz zahlen die Eltern nur die Differenz zum Halbtagsplatz. Da nach der Satzung der Halbtagsplatz 120 € kosten wird, aber nur 100 € erstattet werden, wird im letzten Kindergartenjahr mit jedem Platz monatlich 20 € aus kommunalen Mitteln entweder als Zahlung an freie Träger oder aber als Einbuße für städtische KiTas gegenfinanziert werden müssen. Dies gilt auch für Mittags- und Ganztagsplätze, bei denen der „Halbtagsanteil“ mit 120 € freigestellt werden muss.

Bei durchschnittlich rd. 560 Kindern im letzten Kindergartenjahr ergibt sich hier eine Einbuße von rd. 130.000 € gegenüber den ansonsten erwartbaren Einnahmen.

 

4)      Mehrausgaben für Gebührenübernahmen

Insgesamt sind durch die Punkte 1 bis 3 in der Summe rd. 1,5 Mio € brutto an Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben zu erwarten. Von dieser Summe müssen jedoch die satzungsbedingten Mehrausgaben für Gebührenerlasse und –übernahmen abgezogen werden.

r etwa ein Drittel der betreuten Kinder werden von der Stadt Marburg aus sozialen Gründen die Gebühren ganz oder teilweise übernommen bzw. erstattet. Dieser Anteil wird sich auch nach einer Gebührenerhöhung nicht wesentlich verändern, wohl aber die Summe der übernommenen Gebühren. Diese wirken entweder als Zahlungen an die freien Träger als Ersatzr nicht von den Eltern zu zahlenden Gebühren oder aber als Einnahmeausfall in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen. Insgesamt wird der Betrag der Gebührenübernahmen damit um rd. 500.000 € (= 1/3 der Summe von 1-3) steigen.

Im Ergebnis würden sich somit durch diesen I. Nachtrag zur Kinderbetreuungssatzung städtische Einsparungen bzw. Mehreinnahmen von netto etwa 1 Mio. € ergeben

 

Vor der Beschlussfassung dieser Vorlage in der Stadtverordnetenversammlung sind neben den städtischen Gremien folgende Vereinigungen zu beteiligen:

 

-der Gesamtelternbeirat der städtischen KiTas,
-die freien Träger der Kindertagesbetreuung, zusammengefasst in der AG§78 KiTa,
-der Jugendhilfeausschuss.

 

Aufgrund der durchzuführenden Beteiligung der genannten Gremien ist ein Inkrafttreten des I. Nachtrages zum 01.01.2017 vorgesehen.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesDr. Franz Kahle

Oberbürgermeisterrgermeister

 

 

Anlagen:

 

-       Synopse

-       Nachtrag zur Kinderbetreuungssatzung

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