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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/5208/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Anpassungen im Linienverkehr zur Kenntnis zu nehmen.

 

  1. Der Fahrplan 2017 wird nach den Grundsätzen des aktuellen gültigen Fahrplans 2016 fortgeschrieben.             
     
  2. Das einheitliche Taktraster auf der innerstädtischen Hauptachse zwischen Haupt- und Südbahnhof hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Geringe Abweichungen davon sind den in 2017 vorgesehenen Baustellen geschuldet.             
     
  3. Die Linien von den Lahnbergen in die Innenstadt bleiben weiterhin verdichtet.
     
  4. Die Linie 5 wird Montag bis Freitag außerhalb der Spitzenzeiten beschleunigt und der Fahrweg verläuft dann nicht mehr über den Hauptbahnhof.
     
  5. Die Verlängerung der Linie 3 vom Hauptbahnhof ins Waldtal wird von Mo. – Fr. wird aufgrund der hohen Akzeptanz beibehalten.             
     
  6. Die Linie 9 wird in beiden Fahrtrichtungen auf Beginn und Ende der Vorlesungszeiten abgestimmt.             
     
  7. Die Umstellung des AST-Verkehrs für die Stadtteile Moischt und Schröck auf Linienbus im Fahrplanjahr 2016 hat sich als erfolgreich herausgestellt und wird fortgesetzt.             
     
  8. Die Linie 14 wird Mo. - Fr. im 60-Minuten-Takt bis Lahntal-Sterzhausen verlängert.
     
  9. Die Linie 22 wird als Bezeichnung für den Schulverkehr Cappel neu eingeführt.
     

 

 

  1. Der Verkehrsvertrag über die Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg bleibt unberührt. Magistrat und Stadtwerke werden ermächtigt, eventuell notwendige Detailänderungen im Verkehrsvertrag und im Leistungsverzeichnis als Anlage zum Verkehrsvertrag gemeinsam vorzunehmen.             
     
  2. Die Verkehre werden von der Stadtwerke Marburg GmbH erbracht.
     

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die veränderten Verkehrsströme innerhalb der Universitätsstadt Marburg, insbesondere zu den Lahnbergen, sind durch die im Fahrplan 2016 getroffenen Maßnahmen weitgehend gefasst worden. Das Fahrplanangebot ist ausgereift und kundenorientiert zu betreiben. Die Kontinuität des Angebotes wird die Akzeptanz durch die Kundinnen und Kunden erhöhen.
 

  1. Die Beibehaltung der Vereinheitlichung der Fahrwege ermöglicht ein gleichmäßiges Taktraster auf der innerstädtischen Hauptachse zwischen Haupt- und Südbahnhof. Der einheitliche Takt wird auf den Buslinien 1, 2, 4 und 7 aufgebaut. Die Taktfolge der Linien 1, 2, 4 und 7 ergibt Montag bis Freitag in der Zeit von ca. 8:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr auf der Fahrstrecke Hauptbahnhof–Südbahnhof und zurück eine planmäßige Abfahrt alle 7 – 8 Minuten.             
     
  2. Die konsequente Vertaktung der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Südbahnhof, die Verdichtung des Angebotes für den Stadtteil Richtsberg und die Anpassung der Fahrwege der Linien 1, 2, 4 und 6 haben sich bewährt und werden beibehalten.             
     
  3. Zur Stabilisierung und Beschleunigung der Linie 5 werden außerhalb der Spitzenzeiten von Montag bis Freitag die Haltestellen Robert-Koch-Straße, Hauptbahnhof und Bahnhofstraße sowohl in Richtung Ockershausen, als auch in Richtung Marbach nicht bedient.             
     
  4. Der Ringverkehr auf der Linie 7 und deren Verlängerung während der Spitzenzeiten vom Südbahnhof bis zum Wilhelmsplatz haben zu einer weiteren Verbesserung der Anbindung zwischen Innenstadt und Lahnbergen geführt. Montag bis Freitag wird zur Kapazitätserweiterung ein Anhängerzug eingesetzt.
     
  5. Die Linie 9 wird im Hinblick auf die Fertigstellung der Bauarbeiten im Pilgrimstein so angepasst, dass der Fahrweg in der Innenstadt über Rudolphsplatz – Erwin-Piscator-Haus verändert wird, um später wieder über Biegenstraße – Deutschhausstraße – Pilgrimstein fahren zu können.             
     
  6. Die Bedienung der Stadtteile Cappel, Moischt und Schröck am Abend und am Wochenende durch den Busverkehr auf der Linie 12 wird weiter fortgesetzt. Aktuell sind steigende Fahrgastzahlen in den o.g. Verkehren zu beobachten.             
     
  7. Als erste Maßnahme aus dem beschlossenen Nahverkehrsplan wird die Linie 14 bis Sterzhausen verlängert, um die Verbindung zwischen Lahntal und dem Gewerbestandort Görzhäuser Hof wesentlich zu verbessern.             
     
  8. Die Linienbezeichnung 22 ersetzt zur besseren Übersicht die bisherige Bezeichnung E2 für den Schulverkehr des Stadtteils Cappel, die Leistung wird unverändert weiter gefahren.             
     
  9. Die Verkehre werden nach der vom Regierungspräsidium Gießen erteilten Genehmigungsurkunde und der auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes ergangenen Verfügung im Rahmen des bestehenden steuerlichen Querverbundes erbracht. Zusätzlich erfolgt ein Ausgleich von Verlusten durch die Universitätsstadt Marburg.             
     
  10.           Grundlage für die Erbringung der Verkehrsleistung durch die Stadtwerke Marburg GmbH innerhalb des Verantwortungsbereiches der Universitätsstadt Marburg als Aufgabenträgerin des ÖPNV ist der Verkehrsvertrag.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Anlage:

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