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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6888/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Universitätsstadt Marburg bewirbt sich mit der "Oberstadt" (im Wesentlichen das ehemalige Sanierungsgebiet „nordwestliche Oberstadt“) auf Grundlage der beigefügten Antragsunterlagen um Teilnahme an dem Programm "Aktive Kernbereiche".

 

  1. Die Steuerungsgruppe unter Federführung des FD 15 setzt sich aus den „Vertretern lokaler Partnerschaften“ (Stadtmarketing, Oberstadtgemeinde, Werbekreis Oberstadt, Bürgerinitiative „Lebenswerte Oberstadt“, Ortsbeirat, Kirchenvertretern, Universität, Studierende; zu diesem Zeitpunkt noch ohne Anspruch auf Vollständigkeit) und – themenbezogen – Vertretern unterschiedlicher Fachdienste zusammen.

 

  1. Die Kooperation des Magistrats mit den „lokalen Partnerschaften“ im Zuge der Konzeptionierung und der Umsetzung wird gewährleistet.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 29.09.2017 haben die Stadtverordneten den einstimmigen Beschluss gefasst, für die Oberstadt "in enger Kooperation mit den lokalen Akteuren und dem Ortsbeirat ein Stadtentwicklungskonzept (…) zu erarbeiten". Zur Umsetzung des im Sinne eines integrierten Entwicklungsansatzes gedachten Projektes und zur Einsparung kommunaler Mittel sollte bereits in 2018 die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Kernbereiche“ angestrebt werden. Leider wurde der Antrag der Universitätsstadt Marburg um Aufnahme in das „Bund-Länder-Programm“ mit Schreiben vom 28.08.2018 negativ beschieden.

 

 

In Folge hat die Universitätsstadt Marburg die Erstellung eines Quartiers-entwicklungskonzeptes auf eigene Kosten und auf der Basis eines breit angelegten Beteiligungsprozesses ausgeschrieben und im Mai 2019 nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren an ein qualifiziertes Büro vergeben. Start dieses Projektes ist nun der 11. Juni 2019; anvisiertes Projektende: 12/2020. In diesem Prozess sollen unter Beteiligung aller relevanten Akteure Lösungsmöglichkeiten für die vielschichtigen Problemlagen in der Oberstadt erarbeitet werden. Diese Zielvorgabe ist im Wesentlichen deckungsgleich mit dem Teilziel des „Aktive Kernbereiche-Programms“, ein integriertes Stadtteilentwicklungskonzept unter Einbindung sogenannter „Lokaler Partnerschaften“ zu erstellen.

Am 16. April 2019 hat das Hessische Wirtschaftsministerium nun das städtebauliche Förderprogramm Aktive Kernbereiche“ überraschend erneut aufgelegt. Das Programm böte die Chance, die im nun anlaufenden Quartiersentwicklungs-Prozess zu erarbeitenden Lösungsmöglichkeiten gezielt zu fördern. Die Förderquote liegt bei ca. 60 % der förderfähigen Kosten. Sinn und Zweck des städtebaulichen Förderprogramms ist es, an und für sich unwirtschaftliche Projekte so zu fördern, dass für den jeweiligen „Vorhabenträger“, unabhängig ob privat oder öffentlich, auf jeden Fall aber für die „Allgemeinheit“, ein „Gewinn“ erzielt wird.

Der Förderzeitraum des Programms "soll zehn Jahre nicht überschreiten"; damit wird gleichzeitig unterstrichen, dass eine Entwicklungsplanung in der andiskutierten Form ein Prozess mit langfristiger Perspektive ist. Förderfähig sind vor allem investive Maßnahmen, aber auch Management - und Partizipationsmaßnahmen.

 

Falls sich die Universitätsstadt Marburg erneut auf das Förderprogramm bewerben sollte, sind im Zuge der Antragstellung bauliche und sonstige Maßnahmen einerseits hinreichend konkret zu beschreiben, andererseits müssen sie aber so offen sein, dass sie die im oben beschriebenen Beteiligungsprozess bis Ende 2020 zu erarbeitenden Ergebnisse nicht vorwegnehmen.

Das Kardinalziel des Förderantrages liegt demnach darin, städtebauliche Missstände, Potentiale und in sich schlüssige Entwicklungsmaßnahmen so zu beschreiben, dass den Anforderungen zur Aufnahme in das Förderprogramm entsprochen wird. Im nächsten Schritt - nach Aufnahme ins Förderprogramm - würde im Rahmen des zur erstellenden „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ die konkrete Ausgestaltung der im Antrag aufgeführten Maßnahmen mit Betroffenen und der Öffentlichkeit intensiv kommuniziert werden. Dieser Prozess würde dann mit dem angelaufenen Beteiligungsprozess zum Quartiers-entwicklungskonzept harmonisiert werden.

 

Zwei wesentliche Unterscheidungsmerkmale zum klassischen Sanierungsgebiet - und zugleich Aufnahmevoraussetzung - liegen a) im erforderlichen Beschluss zum Aufbau einer Steuerungsstruktur bzw. der Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur (Beschlussvorschlag Nr. 2) sowie b) in dem per Beschluss (Beschlussvorschlag Nr. 3) dokumentierten Willen zur Kooperation mit lokalen Partnerschaften. Dies knüpft nahtlos an den begonnenen Prozess der Quartiersentwicklung an.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Antrag keine.

Bei Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm wird eine detaillierte Finanzierungs-übersicht erforderlich und im Hinblick auf Kosten und Zeiträume erarbeitet werden. Eine grobe Kostenschätzung liegt dem Antrag bei.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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