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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7784/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

r die Schaffung von Radwegeverbindungen entlang der K 72 (Abschnitt Oberer Rotenberg Sellhof Wehrshausen) und der K 80 (Abschnitt Wehrshausen Blaue Pfütze) sollen in Abstimmung mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf die Maßnahmen Nr. 23, Nr. 24 und Nr. 167 aus dem Radverkehrsplan 2017 planerisch durch den Fachbereich 6 „Planen, Bauen, Umwelt“ umgesetzt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Pharmaserv GmbH & Co. KG betreibt den Standort Behringwerke im Stadtteil Marbach und den Standort Görzhäuser Hof im Stadtteil Michelbach.

Die ansässigen Unternehmen gehören zu den größten Arbeitsgebern in Marburg. Der überwiegende Teil der Beschäftigten sind Pendler, die nicht im unmittelbaren Umfeld wohnen und mit dem Pkw zur Arbeit kommen. Aus den direkt angrenzenden Stadtteilen Marbach, Wehrda, Michelbach, Dagobertshausen, Elnhausen und Wehrshausen kommen nach Erhebungen von Pharmaserv ca. 950 Beschäftigte, für die auch alternative Verkehrsmittel bei einem entsprechenden Angebot attraktiv wären.

Um das Verkehrsaufkommen an Motorisiertem Individualverkehr (MIV) im Stadtgebiet (besonders auch zu den Pharmastandorten) zu verringern und gleichzeitig den Modal-Split (Verkehrsmengenverteilung) auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie das Fahrrad zu lenken, haben der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung in 2017 den derzeit gültigen Radverkehrsplan beschlossen.

Darin sind als vordringliche Maßnahmen unter anderem die Erschließung der Pharmastandorte aus der Kernstadt sowie aus den o.g. Außenstadtteilen aufgeführt.

Das in diesem Zusammenhang wichtigste Teilstück ist die Verbindung vom Stadtteil Marbach bis zum Görzhäuser Hof entlang der L 3092, das auch gleichzeitig zur Abwicklung des innerbetrieblichen Verkehrs per Rad genutzt werden soll (Maßnahme Nr. 13 RVP).

Da der entsprechende Bedarf für eine Radverkehrsanlage hier von Hessen Mobil als zuständigem Baulastträger festgestellt wurde, hat man dort im Sommer 2020 mit der Planung dieses Abschnittes begonnen. Die Planung beschränkt sich jedoch nicht nur auf das Stadtgebiet Marburg, sondern hat auch die Anbindung der Gemeinde Lahntal sowie des weiterführenden Oberen Lahntals zum Ziel.

Als Vorbereitung der technischen Planung und zur Findung einer geeigneten Trassenführung wurde dort eine Korridorstudie beauftragt, die sich derzeit in der Bearbeitung befindet und im ersten Quartal 2021 abgeschlossen sein soll.

Im Radverkehrsplan sind weiterhin notwendige Geh- und Radverbindungen aus den Stadteilen Marbach und Wehrshausen aufgeführt (Maßnahmen Nr. 23, Nr. 24 und Nr. 167 RVP).

Maßnahme Nr. 24 beschreibt die erstmalige Herstellung eines Geh- und Radweges entlang der K 72 ab der Einmündung „Hohe Leuchte“ bis zum „henweg“, wodurch der Stadtteil Marbach auch gleichzeitig besser an die südlichen Stadtteile angebundenre. Dieser Abschnitt der K 72 befindet sich vollständig in der Baulast der Stadt Marburg, die somit auch für Planung, Baurechtsschaffung und Durchführung zuständig ist.

Maßnahme Nr. 23 bezieht sich auf den folgenden Abschnitt in Richtung „Sellhof“ und weiter bis nach Wehrshausen. Auch hier handelt es sich um die erstmalige Herstellung eines Geh- und Radweges. Dieser Abschnitt der K 72 liegt bis zur ehemaligen Gärtnerei Philipps in der Baulast der Stadt Marburg, Baulastträger für den übrigen Teilabschnitt ist der Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Unter der Maßnahmen-Nr. 167 läuft die ebenfalls erstmalige Herstellung eines trassenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der K 80 bis zur Anbindung an die L 3092. Dieser Abschnitt liegt durchgehend in der Baulast des Landkreises.

Grundsätzlich ist für die drei genannten Maßnahmen eine mehrstufige Planung mit Variantenuntersuchung notwendig, die letztendlich in einer Entwurfs- und Genehmigungsplanung münden. Großen Einfluss auf die Trassenführung haben dabei die wasser- und naturschutzfachlichen Belange, für die eigene Fachplanungen zu erstellen sind sowie die Verfügbarkeit von Grundstücken.

Die Maßnahmen sind insgesamt über das Mobilitätsförderungsgesetz (MobiFöG) des Landes Hessen zuwendungsfähig.

Sowohl die Stadt Marburg als auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf haben eigene Radverkehrspläne mit umfangreichen Maßnahmenpaketen beschlossen, die sukzessive umgesetzt werden sollen und sich teilweise decken bzw. überschneiden. In Koordinierungsgesprächen zwischen Stadt und Landkreis wurde daher festgelegt, dass gewisse Abschnitte auch vom nicht originär zuständigen Baulastträger planungsseitig federführend betreut werden können, um die zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmöglich zu nutzen und die Maßnahmen zeitnah umsetzen zu können.

Der oben beschriebene Streckenzug K 72 / K 80 soll demnach insgesamt von der Stadt Marburg planerisch betreut und auch die Fördermittel für Stadt und Landkreis beantragt werden. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde erarbeitet und befindet sich derzeit in der Prüfung.

Die Trassen sind nach den derzeit gültigen Richtlinien (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) durchgängig in einer Breite von mindestens 2,50m für einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu planen. Da sich die Abschnitte durchgängig außerhalb der geschlossenen Ortschaft befinden, ist aus Sicherheitsgründen ein Mindestabstand von 1,75m zur Fahrbahn einzuhalten. Je nach Querneigung der Fahrbahn sind auch noch zusätzlich Entwässerungsmulden zu berücksichtigen, so dass sich dieser Abstand noch deutlich vergrößern kann. Teilweise kommt auch eine Verschiebung der jetzigen Fahrbahnflächen in Betracht, um den notwendigen Erdbau zu minimieren.

Mit den vorgenannten Parametern wurde auf Basis der topografischen Bestandsdaten der Stadt Marburg bereits eine Studie für einen möglichen Trassenverlauf erstellt (s. Anlagen). Diese Studie soll als Grundlage für interne Gespräche mit anderen Fachdiensten genutzt werden. Daraus werden sich eventuell weitere mögliche Varianten ergeben, die dann planerisch auszuarbeiten und zu vergleichen sind.

Grundsätzlich muss für alle Flächen, die außerhalb der Straßenparzelle liegen, bis zur Genehmigungsplanung bzw. zur Einreichung des Förderantrages der notwendige Grunderwerb getätigt sein bzw. in Aussicht stehen.

Eine belastbare Kostenschätzung mit Kostenvergleich der Varianten kann erst nach Abschluss der Vorplanung und der Vorlage der zusätzlichen Fachplanungen erfolgen.

Durch die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen entlang der Kreisstraßen im Zusammenhang mit der von Hessen Mobil betreuten Maßnahme entlang der L 3092 werden die Pharmastandorte sowohl aus der Kernstadt als auch aus den o.g. Außenstadtteilen deutlich sicherer, attraktiver und klimafreundlicher erreichbar.

 

 

 

 

Wieland Stötzel

rgermeister

 

 

Anlagen

1. Übersichtslageplan mit Maßnahmen-Nr.

2. Konzeptstudie K 72 und K 80 Blatt 1

3. Konzeptstudie K 72 und K 80 Blatt 2

4. Konzeptstudie K 72 und K 80 Blatt 3

5. Konzeptstudie K 72 und K 80 Blatt 4

 

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Finanz. Auswirkung

 

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