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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/5018/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die beigefügte Neufassung der Betreuungsordnung für die städtischen Betreuungs-              angebote an Grundschulen in Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Universitätsstadt Marburg unterhält in Funktion des öffentlichen Schulträgers Betreuungsangebote an den städtischen Grundschulen als freiwillige Leistung nach § 15 Hessisches Schulgesetz.

 

Durch diese Neufassung sollen u. a. Anpassungen bei den Aufnahmebedingungen vorgenommen werden. Die bisherige Regelung, dass der Platz verbindlich für die gesamte Grundschulzeit vergeben wird, soll aufgehoben werden und die Plätze nunmehr nur noch für das jeweilige Schuljahr verbindlich vergeben werden.

 

Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Vergabe auf der Basis zur Verfügung stehender Plätze (als Resultat der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) und der in den Punkten 2.2.1 bis 2.2.3 der Betreuungsordnung benannten Vergabekriterien umzusetzen.

 

Um nicht jedes Jahr ein komplett neues Anmeldeverfahren durchführen zu müssen, könnten die Plätze von Jahr zu Jahr weiterlaufen, wenn sie nicht von Seiten der Universitätsstadt Marburg im Zuge des Vergabeverfahrens gekündigt werden. Gleichermaßen bestünde eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit von Seiten der Eltern.


Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltssituation wird im Rahmen dieser Neufassung eine Erhöhung der Entgelte um rund 30 % vorgeschlagen. Diese vorgesehenen Erhöhungen orientieren sich an den geplanten Erhöhungen im Kita-Bereich (Satzungsänderungen der Kinderbetreuungssatzung und der Kindertagespflegesatzung), wobei die längste Betreuungszeit in den Betreuungsangeboten in etwa der kürzesten Betreuungszeit in der Kita entspricht.

 

Die zurzeit geltende Betreuungsordnung vom 25.01.2012 sieht folgende monatlichen Beträge vor:

 

1.) Für eine Betreuung bis 14:00 Uhr:38,50 €   

2.) Für eine Betreuung bis 15:00 Uhr:48,00 €  

3.) Für eine Betreuung bis 16:30/17:00 Uhr:65,00 €

Das Entgelt für die Betreuung bis 14:00 Uhr i. H. v. 38,50 € gilt seit dem 01.01.1992 in nahezu unveränderter Höhe (damals 75,00 DM). Die beiden anderen Betreuungsformen wurden erst später eingeführt. Während die Möglichkeit einer Betreuung bis 15:00 Uhr bei einem Entgelt von 48,00 € erst seit dem Inkrafttreten der zurzeit gültigen Betreuungsordnung vom Januar 2012 besteht, wird das Entgelt für die Betreuung in der dritten Stufe in Höhe von 65,00 € bereits seit dem 01.08.2005 erhoben.

 

Dies bedeutet, dass die Entgelte der Stufe 1 seit fast 25 Jahren und die der Stufe 3 seit über 10 Jahren unverändert geblieben sind.

 

Zum 2. Schulhalbjahr 2016/2017 sollen nunmehr folgende monatlichen Entgelte erhoben werden:

 

1.) Für eine Betreuung bis 14:00 Uhr:55,00 €   

2.) Für eine Betreuung bis 15:00 Uhr:70,00 €  

3.) Für eine Betreuung bis 16:30/17:00 Uhr:90,00 €

 

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Betreuungsformen und Modelle ist ein Vergleich mit den Entgelten anderer Städte nur schwer herzustellen. Nach Einschätzung des Fachdienstes Schule liegt Marburg bisher eher im unteren Bereich, mit der Erhöhung im Mittelfeld.

 

Die Nachfrage nach den Betreuungsangeboten ist in den letzten Jahren stetig angestiegen, insbesondere bei der Betreuungsform bis 17:00 Uhr. Aufgrund des teilweise ganztägigen Unterrichts kommt eine Betreuung nicht für alle Grundschüler/innen in Betracht. Von den für eine Betreuung in Frage kommenden Kindern nehmen rund 70 % das Betreuungsangebot wahr. Insgesamt werden zurzeit ca. 1100 Kinder betreut, davon sind ca. 230 Plätze bei Elternträgervereinen und ca. 160 Plätze im Hort Richtsberg (FD 58 - Kinderbetreuung).

 

Anzumerken ist, dass die Universitätsstadt Marburg die Betreuungsangebote in den letzten Jahren vor allem vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgebaut und bezuschusst hat. Ein gut ausgebautes Betreuungsangebot ist nach Experteneinschätzungen ein nicht zu unterschätzender "weicher" Standortfaktor, der zunehmend bei der Wahl von Wohn-, Lebens- und Studien- oder Arbeitsort eine Rolle spielt.

 

Die Höhe der Entgelte sollte so gewählt werden, dass die Erhöhung nicht dazu führt, die Betreuungsangebote nur für einen gutverdienenden Personenkreis attraktiv zu machen. Die Steuerung der Nachfrage kann nicht nur über den Preis erfolgen, sondern muss bei einer möglichen Platzbegrenzung vor allem auf den in der Betreuungsordnung unter den Punkten 2.2.1 bis 2.2.3 genannten Kriterien basieren. Entsprechende Ermäßigungsmöglichkeiten für die Bezieher/innen geringer Einkommen werden natürlich weiterhin angewendet.

 

Auf der Basis der vorgeschlagenen Erhöhung der Entgelte ist mit einer Einnahmeerhöhung bei gleicher Platzzahl von ca. 130.000 Euro zu rechnen. Der Kostendeckungsgrad würde sich dadurch von rund 16 % auf rund 22 % erhöhen.

 

Weitere vorgesehene Änderungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Synopse.
 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesDr. Kerstin Weinbach

OberbürgermeisterStadträtin

 

 

Anlagen:

- Synopse

- Entwurf der Betreuungsordnung für die städtischen Betreuungsangebote
an Grundschulen in der Universitätsstadt Marburg

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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