Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0991/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der als Anlage beigefügte I. Nachtrag zur Satzung über die Schaffung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder in der Universitätsstadt Marburg (Stellplatzsatzung) wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Mit dem Antrag „Zukunftsgerichtete Stellplatzsatzung“ VO/0674/2022 vom 02.05.2022 wurde der Magistrat der Universitätsstadt Marburg gebeten, die Stellplatzsatzung der Universitätsstadt Marburg dahingehend zu ändern, dass sie den Anforderungen des Klimanotstands und der daraus folgenden Notwendigkeit einer Verkehrswende mit einer Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gerecht wird.
 

Demgemäß ist dafür zu sorgen, dass sich im Rahmen der Mobilitätspolitik der Anteil des MIV bis zum Jahr 2035 um 50% verringert. Zudem ergibt sich aus den Beschlüssen zum Klimanotstand und zur Klimaneutralität das Ziel, im Sektor Verkehr die CO2-Emissionen um 40% bis zum Jahr 2030 zu reduzieren. Dieses Ziel hat die Stadt Marburg bisher nicht erreicht, stattdessen haben die CO2-Emissionen zugenommen.
 

Durch ihre Stellplatzsatzung beeinflusst die Stadt Marburg maßgeblich diese Entwicklungen, denn mit jedem neuen Bauvorhaben werden Bauherren und Investoren zum Bau bzw. Einrichtung von Stellplätzen gezwungen. Die Satzung geht zurück auf die Reichsgaragenordnung von 1939. Gemäß § 52 der aktuellen Hessischen Bauordnung legen die Gemeinden unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse fest, ob und in welchem Umfang bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, geeignete Stellplätze für Kraftfahrzeuge, einschließlich für Kraftfahrzeuge für Menschen mit Behinderungen, errichtet werden müssen, um den Erfordernissen des ruhenden Verkehrs zu genügen.

Die Satzung ist eine Auflage, die Investor*innen und Bauwillige tragen. Abgestuft muss je nach Nutzung eine Zahl von Stellplätzen – unabhängig vom realen oder gewünschten Bedarf – nachgewiesen werden.

Die Zahl der Parkplätze und damit versiegelten Flächen nimmt daher kontinuierlich zu, während das erklärte politische Ziel lautet, die Zahl der Pkw bzw. den MIV deutlich zu verringern. Die Beschlussvorlage lindert diesen Widerspruch.
 

Hinzu kommt, dass die Verpflichtung Parkplätze zu schaffen, häufig die Baukosten und damit die Mieten bzw. Nutzungskosten erhöht. Ein Tiefgaragenplatz kostet circa 30.000-40.000 €. Aber auch im günstigen Fall von offenen Stellflächen muss zusätzlicher Grund erworben und hergerichtet werden. Die Reform der Satzung befördert damit das Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Marburg zu schaffen.

 

Unternehmen müssen zum Beispiel für ihre Mitarbeiter*innen entsprechend viele Parkplätze herstellen und dafür die notwendigen Grundstücke erwerben, unabhängig davon, wie diese den Arbeitsort anfahren. Studien belegen, dass die Mobilitätsroutinen der Mitarbeitenden stark mit dem Parkplatzangebot variieren. Sie reisen häufiger mit Rad, Bus und Bahn an, wenn es am Betrieb relativ wenig Parkplätze gibt.

 

Aus diesen Gründen haben inzwischen viele Städte in Deutschland die Einrichtung von Parkplätzen komplett entpflichtet. Das hindert Investor*innen zwar nicht daran, Parkplätze bereitzustellen. Es ändert aber doch grundsätzlich das »muss« in ein »kann«.

 

Die Satzung ist damit ein strukturelles Hemmnis für autoarme Wohnformen und Arbeitsstellen. Anders gesagt: Die Mobilitätskultur wird sich nur ändern, wenn die Stadt Marburg die strukturellen Rahmenbedingungen ändert und die Bereitstellung von Parkflächen weitestgehend entpflichtet.

 

Die Reform der Satzung ermöglicht mehr Nachhaltigkeit und Freiheit bei der Planung und erleichtert die Realisierung von Neubauten bzw. Neunutzungen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den I. Nachtrag zur Stellplatzsatzung zu beschließen. Der Auftrag für eine weitergehende Bearbeitung der Satzung im Sinne des Fraktionsantrages VO/0674/2022 bleibt erhalten und erfolgt in einem zweiten Schritt.

 

 

Dr. Thomas Spies    Dr. Michael Kopatz
Oberbürgermeister    Stadtrat

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine finanziellen Auswirkungen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen