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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der MBL-Fraktion - VO/4335/2015

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu

fassen:

 

 

Der Magistrat wird aufgefordert im Naturschutzbeirat eine Diskussion

über § 25 HGO anzustoßen, der den Widerstreit der Interessen für

Mitglieder von Beiräten regelt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

§ 25 Absatz 3 HGO sagt: Ob ein Widerstreit der Interessen vorliegt,

entscheidet das Organ oder Hilfsorgan, dem der Betroffene angehört oder

r das er die Tätigkeit ausübt.

 

D.h. sowohl der Beirat selbst als auch der Magistrat, für den der Beirat

tig ist, sind für die Einhaltung des § 25 verantwortlich. Hintergrund

des Antrags ist, dass Bürgermeister Dr. Franz Kahle im Rahmen einer

kleinen Anfrage einräumte, dass Interessenkollisionen möglich sind. In

diesem Zusammenhang hat vor allem die Tatsache Aufmerksamkeit erregt,

dass die Stadt an das Büro für Landschaftsökologie des Stadtverordneten

Simon vielfach Aufträge für Gutachten vergeben hat, während gleichzeitig

zwei der Mitarbeiter des Büros stimmberechtigte Mitglieder des Beirats

sind.

 

In der Unteren Naturschutzbehörde ist Frau Simon tätig. Die UNB ist

zuständig für die Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei

Bauvorhaben und in öffentlich-rechtlichen Planungen.

 

Wie man der Presse entnehmen konnte, besteht ein auffälliger Gegensatz

zwischen einem Gutachten des Büros Simon und Widdig und einem Gutachten

von Prof. Dr. Martin Kraft, dem Vogelschutzbeauftragten der Stadt

Marburg, bezüglich des Vogelvorkommens im Vitos Park. Diese Tatsachen,

die ohne jede Wertung aufgeführt sind, zeigen, dass eine öffentliche und

transparente Diskussion über § 25 notwendig ist, wie sie im Antrag

gefordert wird.

 

Es ist fraglich, ob die Aussage von Bürgermeister Dr. Kahle ausreichend

ist: "Bislang war es im Rahmen der Beiratssitzungen Konsens, dass die

Mitglieder, deren Büro bei Planungen zu einem bestimmten Vorgang

beteiligt war, sich aus der Diskussion herausgehalten und sich in der

Abstimmung enthalten haben."

 

Hermann Uchtmann

 

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