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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4395/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die konsumtiven und investiven Auszahlungen und Einzahlungen für die Flüchtlinge und Vertriebenen werden – mit Ausnahme der Personalkosten ab dem 23.11.2015 über Vorschusskonten abgewickelt.

 

  1. Die Personalkosten sowohl für die im Rahmen des Stellenplans zu den Nachtragshaushalten 2015 und 2016 bereitgestellten Stellen als auch die zunächst bis zum Ende des Haushaltsjahres 2015 außerplanmäßig eingesetzten Beschäftigten werden aus dem Sonderbudget Personal finanziert und gesondert dokumentiert.

 

  1. Für die nicht durch das Land Hessen refinanzierten Auszahlungen sind die im Haushaltsplan enthaltenden Ansatz in Höhe von insgesamt 275 T€ (Jahr 2015) zu beachten.

 

  1. Für alle im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung entstehenden Aufwendungen ist soweit als möglich bei den originären Kostenträgern Landkreis Marburg-Biedenkopf und Land Hessen eine Erstattung zu erwirken.
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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Einrichtung eines Flüchtlings- und Vertriebenencamps in Marburg-Cappel hat die Universitätsstadt Marburg vor große Herausforderungen gestellt, die diese mit viel Engagement und auch mit finanziellen Mitteln gerne übernommen hat. Dies spiegelt sich auch im 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 wieder, der für diesen Zweck Mittel von 275 T€ zur Verfügung stellt.

 

Um den Anforderungen einer geordneten Unterbringung der Flüchtlinge gerecht zu werden, sind viele Fachdienste der Universitätsstadt Marburg eingebunden, die je nach Zuständigkeit, Personal zur Verfügung stellen, Sachkosten oder auch Investitionskosten übernehmen und somit für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und das Land Hessen in Vorleistung treten.

 

Da die Universitätsstadt Marburg den Flüchtlingen eine „optimierte“ Betreuung angedeihen lassen will, besteht die Gefahr, dass nicht alle unsere Aufwendungen und Auszahlungen durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf und das Land Hessen übernommen werden. Für diesen Zweck hat die Stadtverordnetenversammlung die o. g. 275 T€ zur Verfügung gestellt.

 

Die entstehenden „Bedarfe“ treten meist sehr kurzfristig auf und können nur durch ein schnelles Handeln beseitigt werden. Dies gelingt jedoch nur, wenn die haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen im Sinne der Sache ausgelegt werden.

 

Zur Verdeutlichung einige Beispiele:

 

So wurden z. B. Waschmaschinen und Trockner für das Camp gekauft, weil die Ausstattung des Landes Hessen zunächst nicht ausreichend war. Die Haushaltsmittel stehen im Ergebnishaushalt zur Verfügung. Da es sich jedoch um eine Investition handelt, müsste eine Verbuchung in unserem Anlagevermögen erfolgen; bei der Erstattung der Beträge durch das Land Hessen müsste diese Position wieder ausgebucht werden.

 

Ein aktuelles Beispiel ist die Beschaffung einer TV-Anlage (Beamer und Leinwand), um den Flüchtlingen insbesondere in den kalten Abendstunden, eine Unterhaltung zu bieten. Zunächst war vorgesehen, die Anlage zu mieten. Diese Aufwendungen würde das Land Hessen ohne weiteres übernehmen. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.500 € mtl.

 

Da der Preis für die komplette Anlage 5.000 € beträgt, ist ein Erwerb sinnvoller, da nach nur drei Monaten diese refinanziert ist. Bei Kauf der Anlage tritt die o. g. Problemstellung mit der Anlagenbuchhaltung auf. Im Weitern muss das Land erst prüfen, ob es dem Kauf der Anlage akzeptiert und uns diese erbrachte Vorleistung wieder erstattet.

 

Alle wesentlichen Leistungen für die Flüchtlinge und Vertriebenen werden mit dem Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg abgestimmt.

 

Da wir davon ausgehen, dass uns der größte Teil unserer Leistungen durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf und das Land Hessen mit einem zeitlichen Verzug erstattet werden und wir in diesem Fall eine Kreis- bzw. Landesaufgabe übernehmen, handelt es sich in den vorliegenden Fällen um die Verwaltung von fremden Zahlungsmitteln, die nicht im Haushalt der Universitätsstadt Marburg abzuwickeln sind.

 

Ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgt somit die Abwicklung dieser Leistungen – mit Ausnahme der Personalkosten über die dafür eingerichteten Vorschusskonten.

 

Den größten Kostenfaktor stellt sicherlich der Personalkostenbereich dar. Hier sind aufgrund der Entwicklung im Zuzug von Flüchtlingen (Zuweisung erwachsener Flüchtlinge über den Landkreis, Zuweisung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge als Schwerpunktkommune, Unterbringung von Flüchtlingen in Cappel als Außenstelle der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung Gießen) erhebliche personelle Kapazitäten insbesondere im pädagogischen Bereich bereitzustellen. Sowohl planmäßig im Rahmen der Stellenpläne zum Haushalt 2015/2016 einschließlich der Nachtragshaushalte als auch außerplanmäßig aufgrund kurzfristiger Anforderungen wurden bislang 32,7 Stellen befristet als auch unbefristet bereitgestellt, die Zug um Zug besetzt werden. Planmäßig, also unbefristet, wurden 14,5 Stellen eingerichtet und befristet, also außerplanmäßig, wurden 18,2 Stellen eingerichtet bzw. sind zur Einrichtung vorgesehen. Auf das Camp in Marburg-Cappel entfallen hiervon 8,5 befristete Stellen.

 

Da uns wahrscheinlich nicht alle Leistungen durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf und das Land Hessen erstattet werden, wird ein Fehlbetrag offen bleiben, den die Stadt Marburg übernehmen muss und auch will.

 

Für die „Sachkosten“ legt die Stadtverordnetenversammlung den Rahmen fest, der im Nachtragshaushaltsplan 2015 mit 275 T€ beziffert ist.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Ausdruck vom: 23.10.2015

Seite: 1/2

 

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