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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/4412/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt das Anliegen des Studierendenparlaments, das im Bau befindlichen Studierendenwohnheim in der Gutenbergstraße als studentisch selbstverwaltetes Wohnheim zu gestalten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bittet das Studentenwerk und die Universität Marburg das Anliegen der Studierenden nach Kräften zu unterstützen.

 

Die Stadtverordnetensammlung bittet die Universität Marburg, das ehemalige Stiftungsvermögen des Collegium Gentiums für diesen Zweck der Selbstverwaltung zu verwenden.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Studierendenparlament hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2015 beschlossen, das Studentenwerk aufzufordern, dass im Bau befindliche Studierendenwohnheim in der Gutenbergstraße als studentisch selbstverwaltetes Wohnheim zu gestalten. Ebenso hat sich der Senat der Philipps-Universität Marburg positioniert.

 

Das studentische Leben spielt für die Entwicklung der Universitätsstadt Marburg eine zentrale Rolle. Bereits in der Vergangenheit haben selbstbestimmte Studierendenprojekte in den Bereichen Kultur und Wohnen der Stadtgesellschaft wichtige Impulse gegeben. Die Etablierung und Entwicklung weiterer studentischer Freiräume liegt im originären Interesse der Stadt. Insbesondere nach der ersatzlosen Abwicklung des selbstverwalteten Studierendenwohnheims Collegium Gentium (CG) wäre es sehr wünschenswert, wenn es neben dem Bettenhaus wieder ein weiteres selbstverwaltetes Studierendenwohnheim geben würde. Der Standort in der Gutenbergstraße eignet sich auch deswegen, weil das aufgelöste CG sich direkt gegenüber befunden hatte.

 

Eigentlich hatte die Marburger Linke, eine Idee der Lokalen Agenda aufgreifend, die Errichtung von Sozialwohnungen in der Gutenbergstraße gefordert. Weil die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung diesem Vorschlag nicht gefolgt ist, sollte nun die Gelegenheit nicht verpasst werden, das im Bau befindliche Wohnheim zu einem Ort der Selbstverwaltung zu machen.

Auf eine kleine Anfrage hinsichtlich des Verbleibs des Stiftungsvermögens des Collegium Gentiums im Jahr 2013 antwortete der Magistrat wie folgt: „Nach Liquidation wurde entsprechend der Stiftungssatzung das verbleibende Stiftungsvermögen i.H.v. 4.892,79 € an die Universitätskasse der Philipps-Universität mit dem Hinweis „Zur artverwandten Verwendung lt. Stiftungssatzung“ überwiesen.“ Es wäre sehr angemessen, wenn diese Mittel nun wieder für die Förderung von selbstverwaltetem Studierendenwohnraum verwendet werden könnten.

Henning Köster     Tanja Bauder-Wöhr     Jan Schalauske      Halise Adsan

 

 

 

 

 

 

 

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