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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4743/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwaltungsrat der Sparkasse Marburg-Biedenkopf
hier: Wahl von zwei Mitgliedern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling
- Bearbeiter*in:
- Christine Schwalb
- Verfasser*in:
- Schwalb, Christine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Jul 15, 2016
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Oct 14, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jul 15, 2016
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Sep 16, 2016
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Oct 14, 2016
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Sachverhalt
Begründung:
Für die Dauer der laufenden Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistages sind 2 sachkundige Mitglieder für den Verwaltungsrat der Sparkasse zu wählen. Dabei dürfen nicht mehr als die Hälfte der Gewählten den Organen des Trägers und nicht mehr als ein Mitglied dem Verwaltungsorgan angehören.
Grundlage ist § 31 der Satzung der Sparkasse Marburg-Biedenkopf. Ein Auszug liegt bei.
Vor der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder findet in der Vertretungskörperschaft des Trägers oder deren zuständigem Ausschuss eine Anhörung der zur Wahl stehenden Personen statt (§ 5b Abs. 2 Hesssiches Sparkassengesetz).
Besonders zu beachten ist § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz:
Alle Dienststellen sollen bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien, soweit sie ein Entsendungs-, Bestellungs- oder Vorschlagsrecht haben, mindestens zur Hälfte Frauen berücksichtigen. Ausnahmen sind nur aus erheblichen Gründen zulässig, die aktenkundig zu machen sind.
Die bisherigen gewählten Mitglieder waren: Marianne Wölk und Stefan Oberhansl.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlage
Sparkassensatzung (Auszug)
Schreiben RP Gießen

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