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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5180/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Entwicklung im Ergebnishaushalt 2016 Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Im Sonderbudget „Personal – zahlungswirksam“ werden derzeit Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 0,5 Mio. € erwartet.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen im Budget des Fachbereiches 1 ist in vollem Umfang möglich, sodass das Dezernatsbudget I nicht überschritten wird.

 

  1. Die genannten Mehraufwendungen sind der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

  1. Zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst formal der fachbereichsübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates I grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im 2. Nachtragshaushaltsplan 2016, der der Stadtverordnetenversammlung am 16.9.2016 zur Beschlussfassung vorlag, waren verschiedene Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt dargestellt, deren Deckung über diesen Nachtragshaushaltsplan sichergestellt werden sollte.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat jedoch mehrheitlich nur den Stellenplan beschlossen. Die weiteren im 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 vorgelegten Veränderungen jedoch abgelehnt.

 

Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Ergebnis- und Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert.

 

Im Weiteren sind nach den Budgetregeln Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen eines Fachdienstbudgets/Sonderbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann – mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses – im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt eine überplanmäßige Aufwendung bzw. Auszahlung in Betracht. Liegen deren Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der Überschreitung belastet.

 

Nach den Zahlen der letzten Hochrechnungen fehlen im Sonderbudget „Personal – zahlungswirksam“ rd. 0,5 Mio. €, die sich mit 0,4 Mio. € auf die Personalaufwendungen und 0,1 Mio. € auf die Versorgungsaufwendungen verteilen. Insgesamt beträgt die Budgetüberschreitung nur rd. 0,9 % des Sonderbudgets.

 

Die Budgetregeln sehen vor, dass die Sonderbudgets innerhalb der Dezernatsbudgets eingebunden sind und durch Einsparungen in den Fachbereichen ausgeglichen werden können. Im Fachbereichsbudget 1 sind zurzeit Einsparung im Bereich der Zinsaufwendungen und den Zuweisung an die Stadtwerke im Umfang von rund 1 Mio. € absehbar, die zum Ausgleich der Mehraufwendungen im Personalbereich eingesetzt werden können.

 

Formal ist hier die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich, die hiermit beantragt wird.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Ausdruck vom: 25.10.2016

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