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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/5256/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.: Städtische Mitwirkung im Steuerermittlungsverfahren durch kommunale Betriebsprüfer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 10 - Personal und Organisation
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 13, 2016
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Jan 24, 2017
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Feb 21, 2017
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Apr 24, 2018
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Jun 19, 2018
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Dec 16, 2016
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Jan 27, 2017
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Feb 24, 2017
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Mar 31, 2017
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May 5, 2017
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Jun 30, 2017
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Mar 23, 2018
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Apr 27, 2018
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Jun 22, 2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) fasst folgenden Beschluss:
- Die Universitätsstadt Marburg nimmt ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§21 Abs. 3 FVG) zur Durchsetzung der Gewerbesteuer wahr.
- Es werden im Rahmen der kommunalen Betriebsprüfung zusätzliche Kapazitäten in der Kämmerei geschaffen. Aufgabe ist die Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehlern im Verfahren abzuhelfen, die gebotene Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen, sowie eine größere Steuergerechtigkeit herzustellen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Gesetz über die Finanzverwaltung (§ 21 Abs. 3 FVG) lässt zu, dass Gemeindebedienstete an den Betriebsprüfungen (Außenprüfungen) des Finanzamtes teilnehmen. Auch wenn die städtischen Betriebsprüfer kein eigenes Prüfungsrecht besitzen, kann über diese Begleitung, etwa durch Akteneinsicht, die Prüfung intensiviert und damit Fehler bei der Berechnung der Gewerbesteuer
vermieden werden.
Der Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern kann dazu beitragen, die Einnahmesituation der Universitätsstadt Marburg zu verbessern und eine höhere Steuergerechtigkeit zu realisieren.
In der Realisierung sind die positiven, teilweise langjährigen Erfahrungen zahlreicher Städte (z.B. Köln, Frankfurt/Main, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach oder Duisburg) einzubeziehen. In Köln beispielsweise generieren die städtischen Betriebsprüfer/innen laut dortiger Stadtverwaltung etwa 1 Mio. Euro zusätzlicher Gewerbesteuereinnahmen pro Stelle, was die entstandenen Personalkosten deutlich übertrifft.
Durch eigenes Personal in diesem Bereich ist es möglich Betriebsprüfungen deutlich zu intensivieren und so auch bei Steuerpflichtigen mit komplexen Strukturen bzw. Sachverhalten zu einer rechtlich einwandfreien Durchsetzung der Gewerbesteuer im Sinne der Universitätsstadt Marburg zu gelangen.
Jan SchalauskeHenning Köster-SollwedelTanja Bauder-Wöhr
Inge SturmRoland Böhm

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