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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5283/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

 

Dem Erwerb der Marbuch Verlag GmbH durch die Stadtwerke Marburg GmbH wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Stadtwerke Marburg GmbH beabsichtigt, die Marbuch Verlag GmbH zu erwerben. Der Kaufpreis wird sich voraussichtlich zwischen 80.000  und 120.000  bewegen. Eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat der Stadtwerke Marburg hat am 01. Dezember 2016 mit der entsprechenden Beschlussempfehlung stattgefunden.

r den Erwerb des wirtschaftlichen Unternehmens ist gemäß § 51 Nr. 11 HGO die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg erforderlich, in deren ausschließlicher Zuständigkeit dieses Rechtsgeschäft liegt.

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Verlagswesen. Der Marbuch Verlag ist im Marburger Stadtgebiet u.a. durch das wöchentlich herausgegebene Anzeigenmagazin „Express“ präsent. Darüber hinaus ist er Veranstalter des jährlichen Stadtfestes „3 Tage Marburg“. Auf diese Weise erzielt die Gesellschaft eine große, positive Breitenwirkung.

 

In kommunalverfassungsrechtlicher Hinsicht sind die gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben der §§ 121 ff. HGO erfüllt. Der sich ständig verschärfende Wettbewerb im Gas- und Stromvertrieb erfordert für die Stadtwerke Marburg GmbH in Bezug auf Ihre Marketingaktivitäten die Erschließung und Nutzung neuer, innovativer Vertriebskanäle.

 

Durch eine Beteiligung am Marbuch Verlag und die damit verbundene direkte Nutzungsmöglichkeit der Produkte und Marketingaktivitäten der Verlagsgesellschaft eröffnet sich für die Stadtwerke GmbH eine einmalige Möglichkeit, die derzeitige Kundenakquise kurzfristig und kostengünstig zu verbessern und auszubauen. Mit der Übernahme der Gesellschaft als Ganzes sichern sich die Stadtwerke Marburg darüber hinaus alle Rechte, welche der Marbuch Verlag in seinem bisherigen Geschäftsbetrieb erworben hat.

 

Bei der Nutzung der Produkte des Marbuch Verlags handelt es sich um sog. verbundene Tätigkeiten im Sinne des § 121 Abs. 4 HGO. Als solche werden grundtzlich im Wettbewerb zusammen mit der Hauptleistung stehende Annextätigkeiten angesehen, die durch den öffentlichen Zweck der Hauptbetätigung gerechtfertigt sind.

 

Das Marketing der Stadtwerke Marburg als verbundene Tätigkeit mit der unter den Bestandschutz fallenden Haupttätigkeit Gas- und Stromvertrieb wird im Rahmen der beabsichtigten Beteiligung aufgrund der sich ständig verschärfenden wettbewerblichen Marktbedingungen ergänzt. Insbesondere kann durch die Verlagsbeteiligung und die damit einhergehende Nutzung neuer Vertriebskanäle eine infolge der neuen Marktgegebenheiten erforderliche Weiterentwicklung der Reputationspflege und Kundenakquise für den Gas- und Stromvertrieb kurzfristig sichergestellt werden. Dies steht auch im Einklang mit den Ausführungen des Gesetzgebers in der Gesetzesbegründung zu § 121 Abs. 4 HGO, in der es heißt:

 

In diesen Wirtschaftsbereichen (Anm.: liberalisierten Bereichen der Daseinsvorsorge) lassen sich häufig Hauptleistungen nur noch dann vermarkten, wenn sie entsprechend der Kundenerwartung zusammen mit anderen Leistungen als Paket angeboten werden.“

 

Zudem haben die Stadtwerke Marburg ihre Marketingaktivitäten unzweifelhaft schon vor dem Jahr 2004 betrieben. Somit fallen sie gemäß § 121 Abs. 1 HGO unter den Bestandsschutz, welcher eine solche Betätigung bereits unbeachtlich der an selber Stelle genannten, subsidiären Einschränkung zulässt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird entsprechend § 51 Nr. 11 HGO um Zustimmung zum Erwerb der Marbuch Verlag GmbH gebeten.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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