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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5377/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, zu überprüfen ob und an welchen Stellen eine Videoüberwachung und ggf. auch Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum der Universitätsstadt Marburg sinnvoll zur Prävention aber ggf. auch zur nachträglichen Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden kann.

 

Neben einer ständigen Videoüberwachung ist auch die Möglichkeit einer temporären Überwachung zum Beispiel im Rahmen von Stadtfesten oder Märkten zu prüfen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Thema Sicherheit ist in den letzten Jahren und Monaten immer mehr in den Fokus der Menschen gerückt. Durch die feigen Anschläge der jüngsten Zeit und insbesondere die furchtbaren Attentate in Paris und Berlin ist Sicherheit zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema geworden mit dem sich insbesondere auch die Kommunalpolitik beschäftigen muss.

 

Weder der Staat noch eine Behörde kann eine absolute Sicherheit garantieren. Letztlich sollte aber auf allen Ebenen alles menschenmögliche getan werden, im Rahmen der gesetzlichen  Möglichkeiten, Unsicherheiten soweit es geht zu verringern.

 

Ein zentrales Thema dabei ist die Videoüberwachung und Videoaufzeichnung öffentlicher Orte. Beides kann ein wertvolles Instrument zur Prävention von Straftaten sowie zur möglichen Strafverfolgung sein.

 

Mit diesem Prüfantrag möchte die CDU Fraktion ausdrücklich nicht übereilt und überall den Einsatz von Kameras einfordern. Vielmehr sollen Möglichkeiten für den sinnvollen Einsatz an Gefahrenschwerpunkten wie zum Beispiel in der Oberstadt, im Bereich des Bahnhofs oder aber an markanten Punkten wie zum Beispiel dem Jägertunnel geprüft und bewertet werden. Dabei sollen auch Möglichkeiten zum temporären Einsatz der Überwachungstechnik zum Beispiel im Rahmen von Stadtfesten, Märkten oder an Silvester geprüft werden.

 

Bei der Prüfung sollen insbesondere auch die negativen Begleiterscheinungen der Videoüberwachung einbezogen und abgewogen werden. Hierzu zählen für die Antragsteller u.a. die Wahrung der Grund- und Persönlichkeitsrechte. 

 

 

Jens SeippDirk BambergerKarin SchaffnerManfred Jannasch

 

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