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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/6812/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht: Neufassung der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Marco Heilmann
- Beteiligt:
- 10 - Personal und Organisation
- Antragsteller*in:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands; Christlich Demokratische Union; Bündnis 90/Die Grünen; Marburger Linke; FDP/MBL; Bürger für Marburg; Piratenpartei
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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|
May 21, 2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
May 24, 2019
|
Sachverhalt
Begründung:
Die aktuell gültige „Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige der Universitätsstadt Marburg“ wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2001 beschlossen.
Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat nunmehr darauf verständigt, dass die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich Tätigen nach den Ziffern 1.1 bis 1.5 (Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung), die seit dem Inkrafttreten der Satzung in ihrer Höhe unverändert geblieben sind, rückwirkend zum 01.04.2019 erhöht werden sollen.
Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass bei den vorgenannten Aufwandsentschädigungen eine jährliche, automatische Erhöhung um 2,50 € stattfinden soll. Um Rechtssicherheit zu erhalten, dass dieser vorgesehene Automatismus tatsächlich mit den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung im Einklang steht, wurde der Hessische Städtetag um eine diesbezügliche rechtliche Stellungnahme gebeten. Nach Auskunft des Hessischen Städtetages ist die vorgesehene Regelung rechtmäßig, es wurde jedoch empfohlen, dass diese automatische Anpassung nicht unbegrenzt erfolgen soll. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass die Stadtverordnetenversammlung jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode über den Automatismus neu zu beschließen hat.
Die weiteren Änderungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Synopse. Die entsprechende Erhöhung der Mittel im Haushalt ist mit Beschluss des Haushaltsplans 2019 bereits erfolgt.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die neugefasste Satzung durch Beschluss in Kraft zu setzen.
Matthias Simon Jens Seipp Dietmar Göttling
Renate Bastian Christoph Ditschler Andrea Suntheim-Pichler
Dr. Michael Weber
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
202,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
88,8 kB
|

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