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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/6869/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das Ortsgericht Marburg IV (Stadtteile Bauerbach, Ginseldorf, Schröck, Moischt) wird ein/e Ortsgerichtsvorsteher/in und zwei Ortsgerichtsschöffen/innen gewählt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg vom 18.03.2019 ist die Amtszeit von Frau Johanna Seelig als Ortsgerichtsvorsteherin abgelaufen.  

Zudem wurde vom Amtsgericht Marburg am 11.04.2019 mitgeteilt, dass die Amtszeiten von Herrn Dr. Horst Wiegand als Ortsgerichtsschöffe und Frau Sylvia Bandte als Ortsgerichtsschöffin abgelaufen sind.

 

Gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes ist es daher notwendig, entsprechende Neuwahlen durchzuführen. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass Frau Johanna Seelig für eine Wiederwahl zur Verfügung steht. Die beiden anderen Ortsgerichtsmitglieder stehen jedoch nicht mehr zur Verfügung.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

I.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

 

II.

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

III.

Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

IV.

Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Aufruf vom 23.04.2019 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Vorschläge zu melden.

 

Der Ortsbeirat Moischt hat

 

Frau Johanna Seelig, wh. Lönsweg 13, 35043 Marburg,

 

als Ortsgerichtsvorsteherin zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Des Weiteren schlägt der Ortsbeirat Moischt als Ortsgerichtsschöffen:

 

Herrn Wolfgang Lauer, Zur Hainbuche 2, 35043 Marburg und

 

Herrn Martin Böttner, Zur Hainbuche 3, 35043 Marburg,

 

vor.

 

Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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