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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7282/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

 

  • unmittelbar nach Inkrafttreten der Novelle zur Straßenverkehrsordnung in der Ketzerbach das beschlossene Überholverbotsschild zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs zu installieren,

 

  • bereits jetzt zu prüfen, wo noch im Stadtgebiet die Einrichtung dieses Überholverbots zwingend erforderlich ist,

 

  • in einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne den Verkehrsteilnehmer*innen die zwingende Notwendigkeit der Einrichtung dieser Überholverbote zu vermitteln.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 wichtigen Teilen der Straßenverkehrsnovelle zugestimmt. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft treten lassen. Ziel der Verordnung ist es, ʺsichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördernʺ. (bundesrat.de)

 

Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. So gilt künftig ein klarer Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts.

 

Wenn es zu eng und unübersichtlich wird an einer Stelle auf der Straße, kann die Stadt oder Gemeinde dieses neue Verkehrszeichen aufstellen: Hier herrscht dann Überholverbot von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.

 

Die Straßenverkehrsbehörden können in Zukunft – z. B. an Engstellen ein Überholverbot von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen (u. a. Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge anordnen. Hierfür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:

 


 

Die Voraussetzungen zur Einrichtung dieses Überholverbotes sind in der Ketzerbach mit Sicherheit gegeben. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Überholungen von Radfahrer*innen durch PKWs, und selbst durch Schwerlastverkehr, die den Radverkehr bestenfalls gefährlich nah an die parkenden PKWs rücken und damit im Falle des unachtsamen Öffnens von Türen enorm gefährden.

 

Der Oberbürgermeister als Leiter der Straßenverkehrsbehörde äußert regelmäßig sinngemäß: Eigentlich dürfe in Marburg nirgends ein Fahrrad überholt werden. Die Novelle der STVO macht aus dem ʺeigentlichʺ in vielen Straßen ein ʺwirklich überhaupt nichtʺ. Es wird Aufgabe der Behörde sein, zeitnah – auch unter Beteiligung von Bürger*innen – die Straßen zu ermitteln, an denen dieses Überholverbot auch per Beschilderung deutlich gemacht wird.

 

Auch erscheint es erforderlich in einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu vermitteln. Nicht jedem ist klar, warum der Fahrradverkehr allein aus versicherungstechnischen Gründen beispielsweise in der Ketzerbach am äußersten Rand zum Straßenraum hin den Fahrradstreifen nutzen muss.

 

 

Henning Köster-Sollwedel Renate Bastian Roland Böhm

Stefanie Wittich Inge Sturm

 

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