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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7673/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Jahresabschluss des DBM für das Geschäftsjahr 2019 wird auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung der Theobald Jung Scherer AG beschlossen.

 

  1. Den aus 2018 im Bereich Entsorgung nach 2019 vorgetragenen Verlust                    (€ -222.066,32) nach 2020 vorzutragen und aus für den DBM vorgesehenen Mitteln für den Bereich Entsorgung im Jahr 2020 auszugleichen.

 

  1. Den aus dem Bereich Entsorgung 2019 entstehenden Überschuss (€ 23.893,61) und den Überschuss aus den Bereichen Straßenreinigung/Winterdienst (€ 393.981,38), Straßenunterhaltung (€ 45.262,51), Kanal- und Gewässerunterhaltung                      (€ 293.040,67), Friedhof- (€ 47.245,16) und Grünflächenunterhaltung (€ -34.622,45), insgesamt € 768.800,88 in die Ergebnisrücklage des DBM einzustellen.

 

  1. Den ermittelten Verlust i. H. v. € - 2.495,00 aus dem Abgang von Anlagevermögen aus dem im DBM aktivierten Alt-Kanalnetz aus der Rücklage der Kanalvermögensbewertung (€ 10.705.472,48) auszugleichen und den dann verbleibenden Überschuss i. H. v. € 1.049.533,40 der DBM-HGB-Kanalgebührenausgleichsrücklage (€ 3.349.991,04) zuzuführen. Der unter Berücksichtigung kommunalabgabenrechtlicher Verpflichtungen gegenüber den Kanalgebührenpflichtigen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Überschuss des Kanalgebührenhaushaltes beträgt somit insgesamt € 1.052.027,40.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen. Der Jahresabschluss wird dann nach erfolgter Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stadtverordnetenversammlung über die Betriebskommission, den Magistrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die unter Punkt 3. dieses hier vorliegenden Beschlussvorschlags formulierte Ergebnis-verwendung entspricht dem im Laufe ihrer Sitzung vom 14.10.2020 von der Betriebs-kommission im Rahmen der Vorsicht und Weitsicht auf bevorstehende Aufgaben erarbeiteten Vorschlag, auf eine Ausschüttung zu verzichten und diesen Gewinn im DBM zu thesaurieren. 

Dem hat die Betriebskommission einstimmig zugestimmt.     

 

Die in den handelsrechtlichen Abschlüssen ermittelten Überschüsse des Gebührenhaushaltes Kanal sind der Kanalgebührenausgleichsrücklage zugeführt worden und werden dort als zweckgebundene, handelsrechtliche Rücklage geführt. Diese beläuft sich per 31.12.2019 auf € 3.349.991,04.

 

Parallel dazu wurden gebührenrechtliche Abrechnungen durchgeführt. Diese haben aber aufgrund der anderen Berechnungsgrundlagen (kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte usw.) zu anderen Ergebnissen geführt und entsprechen damit nicht den handelsrechtlichen Ergebnissen.

Entsprechend der Regelung des KAG (Nachkalkulation) wurden im Betrachtungszeitraum in 2019 folgende Ergebnisse im DBM-Jahresabschluss berücksichtigt:

 

Im Bereich Schmutzwasser ist 2019 für die Überdeckung i. H. v. T€ 115,- eine entsprechende handelsrechtliche Rückstellung gebildet worden.

Im Bereich Niederschlagswasser ergab sich eine Unterdeckung i. H. v. € 216.000,-, für den Straßenentwässerungskostenanteil ebenfalls i. H. v. € 64 T€, die als Forderung gegenüber der Stadt Marburg eingebucht wurde und noch an den Gebührenhaushalt erstattet werden muss.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister und Vorsitzender der Betriebskommission

 

 

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