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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7711/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Universitätsstadt Marburg beteiligt sich an dem zunächst auf fünf Jahre befristeten, interkommunalen Modellprojekt „Mobile Antidiskriminierungsberatung Mittelhessen“ (Konzept siehe Anlage 1).

 

Mit den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf sowie der Universitätsstadt Gießen schließt die Universitätsstadt Marburg zu diesem Zweck einen entsprechenden Kooperationsvertrag ab (Anlage 2).

 

Auf dieser Grundlage stellt die Universitätsstadt Marburg in Absprache mit den beteiligten Gebietskörperschaften einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro für fünf Jahre gemäß der Rahmenvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 02.12.2011 beim Hessischen Innenministerium.

 

Träger des Projektes und damit der einzurichtenden Beratungsstelle soll der „Antidiskriminierungsverein Mittelhessen e.V.“ sein. Zwischen der Universitätsstadt Marburg und dem Verein wird zu diesem Zweck ein weiterer Vertrag abgeschlossen (Anlage 3).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 22.02.2019 beschlossen (Vorlage VO/6612/2019), zusammen mit anderen mittelhessischen Kommunen und mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen den Verein „Antidiskriminierung Mittelhessen e.V.“ zu gründen. Die Gründungsversammlung fand am 26.06.2019 statt. Zusammen mit den beteiligten Kommunen, den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf sowie den Universitätsstädten Gießen und Marburg, hat sich der Verein das Ziel gesetzt, ein Netzwerk für Engagierte und Interessierte im Bereich der „Antidiskriminierung“ zu etablieren, um

  • einerseits das Bewusstsein über Benachteiligungsformen und das Wissen über wirksame Gegenstrategien gemeinsam in die Breite zu tragen
  • und andererseits in regionaler und interkommunaler Zusammenarbeit ein niederschwelliges und wohnortnahes Unterstützungsangebot für Menschen in der Region Mittelhessen zu schaffen, die von Diskriminierung betroffen oder bedroht sind.

Damit soll auf der lokalen und regionalen Ebene reagiert werden auf den Bedarf einer Antidiskriminierungsarbeit, die ganzheitlich die vielfältigen Formen von Diskriminierung adressiert. Antidiskriminierungsarbeit bedeutet sowohl die Unterstützung der einzelnen Betroffenen als auch eine gute, strategische und konstante Lobbyarbeit, die in alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereiche hineinwirkt.

Die Beratung, Begleitung und Selbstermächtigung von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, stellen einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt dar.

Das Projekt „Antidiskriminierungsberatung Mittelhessen“ soll als zunächst auf 5 Jahre befristetes Modellprojekt vom Verein „Antidiskriminierung Mittelhessen e.V.“ umgesetzt werden.

Federführend für die beteiligten Kommunen wird die Universitätsstadt Marburg den Antrag auf Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit beim Land Hessen stellen.

Die Unterstützung beim Aufbau der Antidiskriminierungsstelle und die Verankerung der Stelle in Marburg ist ein Projekt im Aktionsfeld Antidiskriminierung des Handlungskonzeptes für „Dialog und Vielfalt Gegen Rassismus, Ausgrenzung und Demokratiefeindlichkeit“. Das Handlungskonzept hat die Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2020 verabschiedet (VO/7199/2020).

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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