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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/7838/2021-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung und die zuständigen Ausschüsse werden darum gebeten, das Schreiben des Oberbürgermeisters und die Antwortschreiben der Vermieter*innen zum StVV-Beschluss „Marburger Mietendeckel“ (VO/7838/2021)

zur Kenntnis zu nehmen.

Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 29.01.21 das Vorgehen der kommunalen Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft einen „Marburger Mietendeckel“ anzuwenden, einstimmig begrüßt. Die GeWoBau und andere Vermieter*innen praktizieren in der Zeit der Corona-Pandemie, also für die Jahre 2020 und 2021, den sogenannten „Marburger Mietendeckel“. Dies bedeutet, dass Bestandsmieten nicht erhöht werden, sondern maximal eine warmmietenneutrale Anpassung erfolgt, wenn energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung forderte mehrheitlich alle Vermieter*innen und hier insbesondere die kommunalen, landeseigenen oder sonstigen gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften auf, dem Beispiel des „Marburger Mietendeckels“ zu folgen.

 

Der Magistrat hat sich auf der Grundlage des StVV-Beschlusses dafür eingesetzt, dass sich auch andere kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sowie private Vermieter*innen am „Marburger Mietendeckel“ beteiligen.

 

 

 

In einem Schreiben vom 11.02.2021 bat der Oberbürgermeister, sich dem Vorgehen des Mietendeckels anzuschließen: „[…] Durch einen solchen Mietendeckel können Sie dazu beitragen, Mehrbelastungen für Mieter*innen in Marburg zu verhindern.“ Das Schreiben war an folgende Adressat*innen gerichtet:

 

  • gwsbg Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsbaugenossenschaft eG
  • GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen
  • Marburger Spar- und Bauverein e.G.
  • Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt (NHW)
  • GbR Studentenapartments Verwaltung
  • Altenwohnheim Dr. Wolffsche Stiftung
  • S+S Grundbesitz GmbH

 

Die vorliegende Kenntnisnahme umfasst das Schreiben des Oberbürgermeisters zum „Marburger Mietendeckel“ und die Antwortschreiben der gwsbg, der GWH, der NHW und S+S Grundbesitz GmbH.

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Anlagen:

- Schreiben des OB zum „Marburger Mietendeckel“

- Antwortschreiben der gwsbg

- Antwortschreiben der GWH

- Antwortschreiben der NHW

- Antwortschreiben der S+S Grundbesitz GmbH

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

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