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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0165/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in seiner nächsten Sitzung schriftlich zu berichten:

 

  1. Wie ist der Stellplatznachweis für das geplante Bauprojekt bauordnungsrechtlich gesichert und wie begründet der Magistrat die Abweichung von den Regelungen der Stellplatzsatzung in ihrer aktuell gültigen Version bei der Berechnung der im Rahmen des Bauvorhabens nachzuweisenden Anzahl an Stellplätzen?

 

  1. Ist die Andienung des Bauprojekts und der nachzuweisenden Stellflächen über die Straßen Über der Kirch und Zur Hege gesichert und wenn ja, wie begründet der Magistrat dies?

 

  1. Ist die technische Erschließung (Wasser, Abwasser, Elektrizität) des Bauprojekts vor dem Hintergrund seiner beantragten Dimensionen gesichert?

 

  1. Inwieweit ist die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge in der Straße Zur Hege durch dort nach gegenwärtigem Planungsstand anzulegende Stellplätze weiterhin gewährleistet?

 

  1. Hat es im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Beteiligung des Gestaltungsbeirats gegeben, wenn ja, wie wurde das Bauprojekt beurteilt, wenn nein, warum wurde der Beirat nicht beteiligt?

 

  1. In welchem Rahmen war und ist der Ortsbeirat bisher in die Diskussion um das Bauvorhaben eingebunden oder hat seinerseits eine formelle wie informelle Beteiligung forciert?

 

  1. Welche Relevanz misst der Magistrat einer systematischen Überarbeitung dieses und weiterer Bebauungspläne aus der Zeit vor der Gebietsreform bei und welche Schritte zur Anpassung an die gegenwärtig baurechtlich zulässigen Festsetzungsmöglichkeiten, insbesondere in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz, wurden bereits unternommen?

 

  1. Inwiefern ist es aus Sicht des Magistrates möglich, bei derartigen Bauobjekte mit Staffelgeschossen Möglichkeiten zu finden, den maximal umbauten Raum zu beschränken, damit eben diese Probleme bei Objekten in Bereichen alter Bebauungspläne vermieden werden können?





 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das im Baugenehmigungsverfahren befindliche Vorhaben „Über der Kirch 9“ in Wehrshausen stellt sich als ein, der städtebaulichen Struktur des Ortes augenscheinlich zuwiderlaufendes, Projekt dar, welches die Bevölkerung des Stadtteils und darüber hinaus viele Menschen in erheblichem Maße beunruhigt, wie es nicht zuletzt auch die Berichterstattung in der Oberhessischen Presse vom 16. Juni 2021 dokumentiert.

 

Trotz der, entsprechend des rechtskräftigen Bebauungsplans aus dem Jahr 1970, planerisch zulässigen Bauausführung, die jedoch ein maximales Ausreizen der Festsetzungen des Bebauungsplans darstellt, ergibt sich aufgrund ungeklärter Fragen hinsichtlich der technischen und verkehrlichen Erschließung Erläuterungsbedarf zum Bauvorhaben.

 

Darüber hinaus ist in Anbetracht dessen eine grundsätzliche Überarbeitung dieses und weiterer Bebauungspläne, mindestens aus der Zeit vor der Gebietsreform, zu erwägen, um einerseits künftig derartige Konflikte und Verunsicherungen zu vermeiden und andererseits baurechtliche Neuregelungen, insbesondere mit Blick auf die Notwendigkeit und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung, und deren Auswirkungen in die Bauleitplanung zu integrieren.

 

 

Christian Schmidt  Lena Frewer





 

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