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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1626/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordneten mögen beschließen:

  1. Im Haushalt der Stadt Marburg wird eine Haushaltstelle, ein Fond, eingerichtet, der mindestens 500 000 € umfasst,
  1. und aus dem Kindern aus bedürftigen „Bedarfsgemeinschaften“ (Hartz IV, Sozialgeld, Niedriglohn) Lernmittel zur Verfügung gestellt werden, die von der Lernmittelfreiheit in Hessen nicht abgedeckt sind (etwa: Taschenrechner, Zeichenblocks, Turnschuhe, Wachsmalkreiden, Musikinstrumente, Grammatikbücher usw. usf..)
  2. Der Magistrat wirkt im Gespräch mit den Marburger Schulleitungen daraufhin, dass die Klassenlehrer darüber Buch führen, was die Fachlehrer zusätzlich an Anschaffungen verlangen. Es wird eine Obergrenze dessen festgelegt, was pro SchülerIn und pro Schuljahr anzuschaffen von Lehrern verlangt werden darf.
  3. Diese Obergrenze wird bei 250 € pro SchülerIn/pro Jahr liegen.
  4. Schüler, die nachweislich aus bedürftigen Familien stammen, bekommen die zusätzlichen Lernmittel bis zu dieser Grenze aus dem oben erwähnten Fond bezahlt.
  5. Die Fördervereine an den Marburger Schulen werden aufgefordert und darin unterstützt, konkrete Angebote – vom warmen Mittagessen in der Schule bis zur Anschaffung von Landkarten, Zirkeln oder Mikroskopen – zu entwickeln.
  6. Keinem Schüler, keiner Schülerin in Marburg darf die Anschaffung von Lernmitteln oberhalb der Grenze von 250 € pro Schuljahr abverlangt werden.
  7. Ein „Runder Tisch“ – Magistrat, GEW, Staatliches Schulamt, Kinderschutzbund, Diakonisches Werk Oberhessen, Sozialdienst Katholischer Frauen ... wird auf Einladung des Magistrats zweimal jährlich einen Überblick über die materielle Ausstattung der Marburger Schulen und die individuelle Ausstattung der Schüler erarbeiten.
  8. Der Magistrat der Stadt Marburg bittet die Marburger Grundschulen, die Anschaffungslisten für die Schulanfänger bescheiden zu halten, mehr auf pädagogische Phantasie als auf Gegenständliches zu setzen und daran zu denken, dass eine Einschulung für eine arme Familie einer Katastrophe gleichkommen kann.
  9. Diese Beschlüsse werden via Staatliches Schulamt, via GEW und via Presse den Marburger LehrerInnnen ans Herz gelegt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

  1. In Hessen herrscht gesetzlich geregelte Lernmittelfreiheit.
  2. Diese Lernmittelfreiheitsregeln sind dadurch teilweise überholt, dass moderne Ausbildung mehr Unterrichtsmittel erfordert als bloße Schulbücher.
  3. „Bildung, Bildung und noch einmal Bildung“ wird als Königsweg aus dem neuerdings sogenannten „Prekariat“ von vielen PolitikerInnen aufgezeigt. Dann muss der Einzelne sich diese Bildung auch konkret leisten können!!!!
  4. Sucht man im Internet nach konkreten Zahlen, stößt man auf sehr unterschiedliche Angaben von sehr unterschiedlichen Interessenverbänden. Ihnen gemeinsam ist: Kinder aus „prekären“ Verhältnissen dürfen für Bildung pro Monat nicht mehr als 3,00 € pro Monat ausgeben. Dies im Land von Goethe, Schiller, Einstein ... oder gar einer Elisabeth von Thüringen?!
  5. Stellen Sie sich eine vierköpfige Familie vor, in der der Vater arbeitslos ist und die Mutter einen Minijob hat, wo nun zufällig zu gleicher Zeit die Waschmaschine kaputtgeht, dem Ältesten die Turnschuhe zu klein werden und der Zeichenlehrer der jüngeren Tochter zur Anschaffung von Aquarellfarben auffordert. Wenn dann auch noch die Oma stirbt und schwarze Kleidung anzuschaffen ist ...

 

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