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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0085/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten zu beschließen:

 

            Die Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft für die Montessori-Initiative Marburg e. V. bis zur Höhe von 40.000 €.

 

Die Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kreditmarktdarlehens, das zur Teilfinanzierung des erstmaligen Schulbetriebes aufgenommen wird.

 

Für die Bürgschaft hat die Montessori-Initiative Marburg e. V. eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Montessori-Initiative Marburg e. V. ist eine Gruppe von Eltern und Pädagogen, die sich zum Ziel gesetzt haben, in Marburg eine sechsjährige Montessori-Grundschule zu eröffnen. Geplant ist der Start für das Schuljahr 2008/2009 mit einer altersgemischten Gruppe der Schuljahrgänge 1 – 4, die in den folgenden Jahren zu einer sechsjährigen Grundschule ausgebaut wird.

 

Für den im Sommer 2008 beginnenden Schulbetrieb wurden Räumlichkeiten der Diakonie in Wehrda angemietet.

 

Das Konzept der Montessori-Schulen beruht auf dem besonderen pädagogischen Interesse, Kindern eine ungestörte individuelle Entfaltung ihrer Begabungen zu ermöglichen. Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die jedes Kind optimal fördern.

 

Wichtige Bausteine in diesem Konzept sind:

 

-        Selbstbestimmtes Lernen im Einklang mit den Entwicklungsimpulsen des Kindes

 

-        Selbstgesteuertes Lernen im Rahmen der „vorbereiteten Lernumgebung“

 

-        Handelndes, materialgeleitetes Lernen in der Freiarbeit

 

-        Lernen ohne Vergleich und Bewertung

 

-        Lernen in altersgemischten Gruppen

 

-        Lernen entsprechend der neurobiologischen Grundlagen menschlichen

Wissensaufbaus

 

-        Lernen in Übereinstimmung mit den Inhalten der Hessischen Rahmenpläne

 

Das Hessische Kultusministerium hat der Montessori-Schule Marburg mit Erlass vom 07. November 2007 das besondere pädagogische Interesse nach Artikel 7 Absatz 5 Grundgesetz anerkannt.

 

Mit der Kreditaufnahme will der Verein verhindern, dass durch die hohen Gründungs- und Vorfinanzierungskosten finanziell weniger leistungsstarke Familien von vorneherein ausgegrenzt werden. Durch die Kreditfinanzierung werden die Lasten über mehrere Eltern-Generationen verteilt. Zur Absicherung des geplanten Kreditvolumens von insgesamt 120.000 EUR übernimmt die Stadt Marburg einen Bürgschaftsanteil von 40.000 EUR, die restlichen 80.000 EUR sollen über Einzelbürgschaften der Eltern abgesichert werden.

 

 

Weitere Instrumente zur Finanzierung der anfänglichen Kostenunterdeckung sind:

 

Elterneinlagen

Die Eltern zahlen bei der Einschulung ihres Kindes eine Einlage in Höhe von 1.500 EUR. Diese Einlage wird erst nach Austritt des Kindes (frühestens aber nach sechs Jahren) unverzinst wieder an die Eltern zurückgezahlt. Die Einlagen haben einen eigenkapital-ähnlichen Charakter und helfen damit bei der Überbrückung der anfänglichen Finanzierungslücke.

 

Spenden/Fundraising

Durch Spenden und aktives Fundraising werden von der Montessori-Initiative Marburg e. V. in den ersten drei Jahren Einnahmen in Höhe von 60.000 EUR erwartet.

 

Sonstige Kredite

Sollten die Mittel aus den bisher aufgezeigten Finanzierungsmöglichkeiten nicht vollkommen zum Augleich des anfänglichen Liquiditätsengpasses ausreichen, besteht zudem die Möglichkeit der Aufnahme von kleineren Krediten bei Privatpersonen oder Banken.

 

 

Die Kostendeckung des lfd. Schulbetriebes erfolgt in Zukunft hauptsächlich über folgende Einnahmearten:

 

Schulgeld

Das durchschnittliche Schulgeld beträgt 220,-- EUR.

 

Aufnahmebeitrag

Als Aufnahmebeitrag werden von der Montessori-Schule einmalig 150,-- EUR pro Kind erhoben.

 

Staatlicher Zuschuss

Vom Land Hessen wird ein lfd. Zuschuss auf Grundlage des Ersatzschulfinanzierungs-gesetzes (ESchFG) an die Montessori-Schule Marburg gezahlt. Der Zuschuss beträgt zurzeit 229,25 EUR pro Kind.

Dieser Zuschuss wird für die ersten drei Jahre jedoch nur zu 50 % gewährt und die Auszahlung erfolgt erst nach dem Ablauf von drei Jahren rückwirkend, verteilt über eine Laufzeit von zehn Jahren.

 

Nach dem Ablauf der ersten drei Jahre, erhält die Montessori-Schule Marburg zusätzlich Gastschulbeiträge.

 

Spenden/Fundraising

Auch für den lfd. Schulbetrieb werden Sach- und Geldspenden erwartet.

 

 

Der Wirtschafts- und Finanzplan der Montessori-Initiative Marburg e. V. sieht in den zukünftigen Jahren Überschüsse in einer Größenordnung von ca. 27.000 EUR vor. Aus diesen Überschüssen erfolgt dann die Leistung des Schuldendienstes für das verbürgte Darlehen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

Entwurf der Bürgschaftserklärung

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Finanz. Auswirkung

 

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