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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0230/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Betreuungsgebühren und Essensgelder für die Betreuungsangebote an Grundschulen sowie der Schule am Schwanhof werden durch den Fachdienst Schule jeweils an die pandemiebedingt geltenden Öffnungszeiten angepasst.

 

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Sachverhalt

Im Schuljahr 2020/21 ist es pandemiebedingt immer wieder zwangsläufig zu Einschränkungen bei den Betreuungsangeboten an Grundschulen und der Schule am Schwanhof gekommen. Diese reichten von der kompletten Schließung der Betreuungsangebote bis zu einer Notbetreuung zu Zeiten des Homeschooling, über eine dem Wechselunterricht angepasste Betreuungszeit bis hin zu individuell eingeschränkten Angeboten an einzelnen Schulen, aufgrund der jeweils geltenden Hygienepläne.

Der Fachdienst Schule strebte in den letzten 1 ½ Jahren durchgehend an, den Eltern ein möglichst umfangreiches Betreuungsangebot anzubieten, war dabei aber durch Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums sowie die vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen eingeschränkt.

Um die Eltern finanziell zu entlasten bzw. keine Gebühren für nicht oder nur eingeschränkte Leistungen zu verlangen, hat die Universitätsstadt Marburg in den Monaten April bis Juli 2020 den Einzug der Betreuungsgebühren bzw. der Essensgelder komplett ausgesetzt und von November 2020 bis Juli 2021 auf 50% reduziert. Zusätzlich wurde den Eltern ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen ermöglicht, ihr Kind vorübergehend oder dauerhaft aus dem Betreuungsangebot abzumelden, da die angeführten Regelungen der Stadt Marburg für viele Eltern nicht passgenau waren. Diese Vorgehensweise hat für die Verwaltung zu einer großen Anzahl von individuellen Umbuchungen geführt.

Für das Schuljahr 2021/22 ist noch nicht abzusehen, ob und ggf. zu welchen Einschränkungen es kommen wird. Zu erwarten ist jedoch, dass es eher zu individuelleren, schulspezifischeren Regelungen kommen wird, um einen erneuten flächigen Lockdown zu vermeiden.

Der Magistrat wird nun gebeten, den Fachdienst Schule in die Lage zu versetzen, schneller und spezifischer auf die jeweilige Situation reagieren zu können und passgenaue Entscheidungen zu treffen. Dazu kann je nach Angebotsumfang die Reduzierung der Teilnahmegebühren und der Essensgelder (z. B. auf 50 % bei Wechselunterricht) bis hin zum vollständigen Verzicht gehören (bei einem flächigen Lockdown und Homeschooling für alle Schüler*innen), aber auch ein passgenauerer Umgang mit Um-, An- und Abmeldefristen für das jeweilige Betreuungsangebot jeweils ab dem Folgemonat (z. B. wenn sich für ganze Jahrgangsstufen die angebotene Betreuungszeit zeitweise ändert oder das Mittagessen nur eingeschränkt angeboten werden kann). Die entsprechenden Passagen in der geltenden Betreuungsordnung werden dazu im Schuljahr 2021/22 außer Kraft gesetzt bis der vollständige Regelbetrieb wiederaufgenommen werden kann.

Ziel ist es dabei immer, den Eltern weiterhin ein möglichst umfangreiches Betreuungsangebot machen zu können, gleichzeitig die Eltern finanziell zu entlasten, wenn es zu Einschränkungen kommt.

Mit Einnahmeverlusten ist im Haushaltsjahr 2021 wie im Haushaltsjahr 2022, entsprechend der jeweils geltenden Einschränkungen, zu rechnen. Allerdings können diese gegenüber Pauschalregelungen dann individueller begrenzt werden. Auf der Ausgabeseite fallen vor allem die Personalkosten weiterhin in vollem Umfang an.

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

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Finanz. Auswirkung

In Abhängigkeit zu oben erläutertem Sachverhalt Einnahmereduzierungen von Betreuungsentgelten und Essensgeldern.

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