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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0232/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird

  1. die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 18/14 „Fuß- und Radweg Blaue Straße“ im Stadtteil Cappel sowie
  2. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 18/13, 1. Änderung „Fuß- und Radweg Blaue Straße“ im Stadtteil Cappel der Universitätsstadt Marburg

gemäß § 2 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Beschreibung Plangebiet:

Das Plangebiet erstreckt sich über den Bereich der Blauen Straße, die zwischen der Odenwaldstraße und der Landesstraße 3125 verläuft, und dem Kreuzungsbereich der Blauen Straße mit der L3125 inklusive Böschungsbereiche. Die Blaue Straße dient als Verbindungsstraße zwischen der regionalen Achse Marburg und Ebsdorfergrund und dem östlichen Siedlungsbereich des Marburger Stadtteils Cappel.

 

 

 

Zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs ist die Neuerrichtung von Infrastrukturanlagen ein wesentlicher Faktor im Prozess der Verkehrswende. Für eine bessere Radver-kehrsanbindung zwischen der Universitätsstadt Marburg und dem Ebsdorfergrund plant Hessen Mobil einen neuen Radweg entlang der L3125. Dieser soll von der Kreuzung Beltershäuser Straße – Sonnenblickallee parallel entlang der nördlichen Straßenseite der L3125 bis Hof Capelle geführt werden. Dabei ist auch eine bessere Anbindung des Cappeler Siedlungsraumes (Wohngebiet entlang der Moischter Straße, neuer Friedhof) mit einem Abzweig in die Blaue Straße vorgesehen.

Die Blaue Straße weist bisher keinen eigenständigen, begleitenden Fußweg auf. Dieser wurde in den 1990er Jahren nicht mitgeplant, da entlang der L3125 kein Fußverkehr vorgesehen war. Nun wird entlang der L3125 ein kombinierter Fuß-/Radweg vorgesehen. Somit soll in dieser Bauleitplanung die Fußweganbindung zum Siedlungsbereich Cappel mit geplant werden.

 

Begründung zum Verfahrensweg:

Diese Planung wurden von Hessen Mobil bereits in den Ortsbeiräten Cappel und Richtsberg vorgestellt. Beide Ortsbeiräte haben sich für diese Planung des neuen Radweges entlang der L3125 ausgesprochen. Gemäß § 33 Abs. 1 HStrG soll die Genehmigung der Radwegeplanung durch „Plangenehmigung“ erfolgen. Ein Planfeststellungsverfahren ist somit nicht erforderlich. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 18/13 „Moischter Straße“ der Universitätsstadt Marburg setzt für die Böschungsbereiche entlang der Blauen Straße sowie im Kreuzungsbereich Blaue Straße – L3125 Ausgleichsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB fest. Da in diesen festgesetzten Ausgleichsflächen der künftige Radweg verlaufen soll und eine Verlegung des geplanten Radweges einen Eingriff in Waldbestand mit sich bringen würden, ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans im Regelverfahren samt Umweltprüfung, in der u.a. Eingriff und Ausgleich bilanziert werden, erforderlich.

Im Flächennutzungsplan wird diese Fläche im Bereich der Blauen Straße als forstwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Eine Änderung des rechtssicheren Flächennutzungsplans ist im Zuge der Bebauungsplanaufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchzuführen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der Fuß- und Radwege entlang im Kreuzungsbereich der Blauen Straße – L3125 und entlang der Blauen Straße geschaffen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Durch die Planung entstehen der Universitätsstadt Marburg Verfahrenskosten. Der Bebauungsplan wird im Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz erstellt. Die Kosten für die Umweltprüfung (Umweltbericht) und die artenschutzrechtlichen Gutachten werden durch Hessen Mobil getragen. Mit Hessen Mobil wird eine Verwaltungsvereinbarung über die kostenfreie Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen (Umweltbericht, Artenschutz usw.) abzuschließen sein. In Vorgesprächen wurde dies bereits zugesichert. Der anschließende Bau der Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Blauen Straße wird Kosten bei der Universitätsstadt Marburg zur Folge habe. Die Kosten für den Fuß-/Radweg entlang der L3125 und im Einmündungsbereich zur Blauen Straße werden von Hessen Mobil getragen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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