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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0237/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Schritt 1: Der Bedarf zur Schaffung weiterer 30 Plätze zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren am Richtsberg wird anerkannt. Die Umsetzung kann kurzfristig und kostengünstig durch die Übergabe der bislang durch die Bildungsstätte am Richtsberg genutzten Räume der Kita Karlsbader Weg 5 „Grünes Haus“ erfolgen.

 

Schritt 2: In Folge zu Schritt 1 werden die Notwendigkeit und der kurz- und mittelfristige Bedarf zur Schaffung einer baulichen Übergangslösung zum Erhalt der Betreuungsplatzkapazitäten der Bildungsstätte am Richtsberg anerkannt.

Erforderliche bauliche Maßnahmen:

a)      Der Bedarf zur Schaffung von zwei Betreuungsräumen, einem Differenzierungs- bzw. Funktionsraum, einem Personalraum und einer Mittagsversorgung für 40 Kinder wird für die Bildungsstätte am Richtsberg bei Auszug aus dem Grünen Haus anerkannt.

b)      Der mittelfristige Bedarf zur Schaffung von drei Betreuungsräumen, einem Besprechungs- und einem Personalraum sowie einer Mittagsversorgung für 60 Kinder wird für die Bildungsstätte am Richtsberg bei Auszug aus der Sudetenstraße anerkannt.

c)      Mit den weiteren Planungen möglicher Übergangslösungen inkl. einer Umsetzungs- und Kostenplanung wird der Fachdienst Hochbau beauftragt.

 

Schritt 3: Die Notwendigkeit und der langfristige Bedarf zur dauerhaften baulichen Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule im Zuge der gemeinsamen Ganztagsschul-entwicklung mit der Bildungsstätte werden anerkannt.

Erforderliche Bauliche Maßnahmen:

a)      Die Notwendigkeit zum Bau einer Cafeteria inkl. Speisesaal zur Versorgung von etwa 400 Schüler*innen an der Astrid-Lindgren-Schule wird anerkannt.

b)      Der langfristige Bedarf zur Schaffung von insgesamt 12 Klassen-/Betreuungsräumen, 5 Differenzierungs- bzw. Funktionsräumen sowie mehreren Verwaltungsräumen (Personal-, Besprechungs- und Büroräume) wird anerkannt.

c)      Mit den weiteren Planungen inkl. Umsetzungs- und Kostenplanungen wird der Fachdienst Hochbau nach Abschluss der extern begleiteten Flächenbedarfsanalyse und Entwicklung eines pädagogischen Raumnutzungskonzeptes beauftragt.

 

Die Umsetzung der unter Schritt 2 und 3 benannten Maßnahmen erfolgt auf dem Schulgelände der Astrid-Lindgren-Schule.

 

 

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Sachverhalt

Der Ausbau von Betreuungsplätzen in Marburgs bevölkerungsreichstem Stadtteil Richtsberg ist sowohl im vorschulischen Bereich (0 bis 6 Jahre) als auch im Grundschulbereich dringend notwendig. Der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr kann aktuell auf dem Richtsberg nicht erfüllt werden. Darüber hinaus ist der Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 gesetzlich geplant (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/30236 vom 02.06.2021).

 

Der notwendige Betreuungsplatzausbau sowohl im vorschulischen wie auch im schulischen Bereich steht in engem Zusammenhang. Allerdings stellt sich die aktuelle Raumsituation der Astrid-Lindgren-Schule und insbesondere der Bildungsstätte am Richtsberg als komplex dar. In einem mehrstufigen Verfahren kann eine langfristig tragbare Lösung erarbeitet und geschaffen werden.

 

zu Schritt 1. Altersgruppe von 0 – 6 Jahren

Durch die in Marburg, wie auch im gesamten Bundesgebiet, zunehmende Geburtenrate kam es in den vergangenen Jahren zu einem deutlich gestiegenen Platzbedarf in der Kinderbetreuung. Dem ist die Stadt Marburg mit unterschiedlichen Maßnahmen u.a. einem erheblichen Ausbau des Platzangebots begegnet.

 

Allerdings ist die Nachfrage im Stadtteil Richtsberg deutlich höher als das Angebot. Viele Anmeldungen von Familien konnten in den vergangenen Jahren nicht zum gewünschten Betreuungsbeginn oder im vorgesehenen Umfang berücksichtigt werden. Um der Nachfrage auf dem Richtsberg nachzukommen, gab es verstärkte Bemühungen, alle räumlichen Optionen zur Platzerweiterung auf dem Richtsberg zu prüfen und auszuschöpfen. Bislang konnten jedoch nur kleinere Möglichkeiten gefunden werden, die den Bedarf nicht zielführend und langfristig aufgreifen (Beschluss VO/7554/2020 vom 24.08.2020).

Die Nachfragen zur Kinderbetreuung halten sich dabei stetig auf sehr hohem Niveau, so dass weiterhin dringender Handlungsbedarf beim Platzausbau am Richtsberg vorhanden ist.

 

Im Stadtteil Richtsberg gibt es drei städtische Kindertageseinrichtungen (Eisenacher Weg mit 113 Plätzen, davon 28 U3; Erfurter Straße mit 85 Plätzen, davon 5 Plätze ab 2 Jahren; Karlsbader Weg 5 mit 50 Plätzen, davon 10 U3) sowie drei Einrichtungen freier Träger (Liebfrauen mit 50 Plätzen, davon 10 U3; Glühwürmchen mit 50 Plätzen, davon 10 U3; Berliner Str. mit 84 Plätzen). Insgesamt sind derzeit 432 Plätze vorhanden, davon 369 für Kinder von 3-6 Jahren und 63 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Ausgehend von den Rückmeldungen aller Kindertageseinrichtungen auf dem Richtsberg zeigt sich, dass der Platzbedarf regelmäßig nicht vollumfänglich bedient werden kann. So kann aktuell etwa 40 Kindern kein Betreuungsplatz am Richtsberg angeboten werden.

 

Daher soll der Bedarf nach weiteren Betreuungsplätzen für Kinder von 0-6 Jahre am Richtsberg anerkannt werden.

Kurzfristig und kostengünstig umsetzbar zur Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen für Kinder von 3-6 Jahren sind Räume in der Kita Karlsbader Weg 5 geeignet, die derzeit noch durch die Bildungsstätte am Richtsberg genutzt werden. Die Einrichtung ist ein neues und gut ausgestattetes Gebäude (Einweihung 2017), das im Erdgeschoß 50 Plätze für Kinder von 0-6 Jahren zur Verfügung stellt und im Obergeschoß zwei weitere Gruppenräume für die Betreuung von Grundschulkindern der Bildungsstätte bereithält (inkl. Sanitär- und Differenzierungsräume). Die Räume im Obergeschoss können ohne größeren finanziellen und baulichen Aufwand ebenfalls für die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren zur Verfügung gestellt werden. So könnten die erforderlichen Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf dem Richtsberg für diese Altersgruppe sichergestellt werden.

Um diesem Bedarf im Bereich der vorschulischen Betreuung nachzukommen, muss die Bildungsstätte am Richtsberg aus den Räumen im Grünen Haus ausziehen, allerdings ist dies nur möglich, wenn entsprechender Ersatz geschaffen wurde – mit Blick auf die Ganztagsentwicklungen (s.u.) vorzugsweise in räumlicher Nähe zur Astrid-Lindgren-Schule.

 

Ein Vorschlag zur Vorgehensweise sieht folgendermaßen aus:

 

zu Schritt 2. Altersgruppe 6-10 Jahre

Der unter 1. genannte mögliche Lösungsansatz zur Deckung der Bedarfe des Fachdienstes Kinderbetreuung im Stadtteil Richtsberg ist eng verknüpft mit der gemeinsamen Ganztagsschulentwicklung von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte.

 

Nachdem Schule und Bildungsstätte begleitet durch den Schulträger und das staatliche Schulamt ein Ganztagsschulkonzept erarbeitet haben (Beschluss VO/6603/2019 vom 14.01.2019) starten die Einrichtungen zum Schuljahr 2021/22 in den Ganztag. Eine Teilgruppe von etwa 80 Schüler*innen nimmt dann dienstags bis donnerstags jeweils bis 15 Uhr verpflichtend an einem Ganztagsangebot (Profil 3) teil. Damit gibt es in Marburg erstmals eine Grundschule, die im teilgebundenen Ganztag arbeitet und so auch konzeptionell auf eine gelungene Rhythmisierung und eine enge Verknüpfung von Schule und Betreuung bei der pädagogischen Arbeit mit den Kindern bauen kann.

 

In den kommenden Jahren ist die schrittweise Ausweitung des Ganztags auf weitere Teile der Schüler*innenschaft angedacht. Das geht einher mit einer immer enger werdenden Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen, die mittel- und langfristig auch veränderte Rahmenbedingungen notwendig macht. Aktuell ist die Bildungsstätte noch verteilt auf drei Standorte am oberen Richtsberg:

-          Richtsberg-Gesamtschule (Untergeschoss) mit bis zu 100 Kindern,

-          Sudetenstraße 24 (GeWoBau) mit bis zu 60 Kindern (Interimslösung seit 01.08.2019, derzeit befristet bis 31.07.2021) und

-          Grünes Haus mit bis zu 40 Kindern.

 

An den Standorten können insgesamt bis zu 200 Kinder betreut werden und erhalten dort auch ein warmes Mittagessen. Ab dem Schuljahr 2021/22 werden dienstags bis donnerstags auch die Ganztagsschulkinder der Astrid-Lindgren-Schule über die Bildungsstätte mit einem warmen Mittagessen versorgt (etwa 45 zusätzliche Essen).

 

 

zu a) Auszug der Bildungsstätte aus dem Grünen Haus

Bei einer Anerkennung der unter 1. genannten Bedarfe und dem Befürworten des vorgeschlagenen Lösungsansatzes entsteht ein direkt daraus resultierender Ersatzbedarf für die Bildungsstätte am Richtsberg. Dieser umfasst mindestens den Ersatz für die der Bildungsstätte im Grünen Haus entfallenden Räumlichkeiten inkl. einer Mittagsversorgung.

Im Einzelnen sind das:

-          2 Betreuungsräume à etwa 60m²

-          1 Differenzierungs- bzw. Funktionsraum mit 40m²

-          1 Personalraum mit 20m²

-          Räumlichkeiten und Ausstattung zur Mittagsversorgung von 40 Kindern

Sofern der Bedarf nach einem Ersatz für die wegfallenden Räume nicht anerkannt würde, müsste das Angebot an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder am Richtsberg um 40 Plätze bzw. 20% reduziert werden.

Allerdings ist bereits jetzt die Betreuungsquote an der Astrid-Lindgren-Schule/Bildungsstätte mit knapp 50% eine der niedrigsten an allen Marburger Grundschulen. An den meisten anderen Standorten liegt die Betreuungsquote zwischen etwa 65% bis 90%. Eine Reduktion der Betreuungskapazitäten im Vergleich zum Ist-Zustand stünde damit im Gegensatz zum Auftrag des Magistrats, „… ein förderliches Bildungs- und Betreuungsangebot zu entwickeln“ (Beschluss VO/6603/2019 vom 14.01.2019). Auch mit Blick auf den zu erwartenden Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter scheint eine Reduzierung des Platzangebots am Richtsberg für diese Altersgruppe daher kontraindiziert.

 

zu b) Absehbarer Wegfall der Räumlichkeiten der Bildungsstätte in der Sudetenstraße 24

Die Bildungsstätte am Richtsberg nutzt in der Sudetenstraße 24 Räume der GeWoBau zur Betreuung von 60 Grundschulkindern. Im Einzelnen stehen der Bildungsstätte dort drei Betreuungsräume à 60m², ein Besprechungs- und ein Personalraum à 20m² und Räumlichkeiten und Kapazitäten zur Mittagsversorgung von 60 Kindern zur Verfügung.

Die Nutzung der Räume wird durch einen Mietvertrag geregelt, der zum 31.07.2021 ausgelaufen ist. Die angestrebte Verlängerung des Mietvertrags um mindestens 3, besser 5 Jahre verzögert sich seit Sommer 2020 trotz vielfacher Bemühungen von Seiten der Fachdienste Gebäudewirtschaft und Schule sowie der Stadträtin immer wieder. Von der GeWoBau wurde eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten für den genannten Zeitraum mündlich zwar in Aussicht gestellt, eine Sicherheit im Sinne eines Mietvertrags steht jedoch noch aus. Die Nutzung der Räume erfolgt derzeit im Wissen aller Beteiligten, ohne dass ein neuer Mietvertrag vorliegt.

 

Unabhängig von der aktuell ungeklärten Sachlage war der Standort von Beginn an als Interimslösung gedacht. Von einem endgültigen Ende der Mietnutzung ist nach einer hoffentlich zustande kommenden Mietvertragsverlängerung im Jahr 2024 bzw. spätestens 2026 auszugehen.

 

Sofern die angestrebte Mietvertragsverlängerung zustande käme, wäre für einen Teil der Betreuung der Bildungsstätte erst einmal eine mittelfristige Perspektive gegeben. Eine dauerhafte Nutzung der Räume steht allerdings nicht im Einklang mit der langfristigen Perspektive einer gemeinsamen Ganztagsentwicklung von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte und dem Ziel eines gemeinsamen Lern- und Lebensortes für Grundschulkinder am Richtsberg.

 

Diesen zukünftig entstehenden Bedarf nicht anzuerkennen, könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass 60 Betreuungsplätze für Grundschulkinder am Richtsberg entfallen würden. Dies entspricht 30% aller Betreuungsplätze der Bildungsstätte.

In Zusammenspiel mit einem eventuellen Wegfall der Betreuungsplätze der Bildungsstätte im Grünen Haus würde das Platzangebot für Grundschulkinder am Richtsberg insgesamt um 50% auf nur noch 100 Plätze reduziert werden. Bei etwa 400 Schüler*innen, die die Astrid-Lindgren-Schule besuchen, könnte dann lediglich noch ein Viertel ein Betreuungsangebot nach Schulende erhalten.

 

zu c) Prüfung, Planung und Umsetzung einer tragbaren, mittelfristigen Übergangs-lösung

Da sich die Zeitperspektive für die Umsetzung von schulischen Baumaßnahmen im Rahmen von BiBaP II erst in den Jahren 2023 bis 2027 bewegt, ist bei Anerkennung des Bedarfs des Fachdienstes Kinderbetreuung und des Ersatzbedarfs der Bildungsstätte unter 2a) eine Übergangslösung anzustreben. Diese sollte sowohl die unter 2a) als auch unter 2b) benannten Bedarfe bedienen können. Nur so könnte den kurz- sowie mittelfristigen Bedarfen von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte aber auch vom Fachdienst Kinderbetreuung mit einer gewissen Nachhaltigkeit und Planungssicherheit Rechnung getragen werden.

 

Als Ersatz für die Räumlichkeiten der Bildungsstätte im Grünen Haus sowie perspektivisch für die Räume in der Sudetenstraße ist somit eine Überganslösung bis zu angedachten dauerhaften Baumaßnahmen zu planen, zu prüfen und umzusetzen. Aus den vorherstehend angeführten Bedarfen der Bildungsstätte ergibt sich für eine solche Überganslösung ein Gesamtbedarf von:

-          5 Betreuungsräume à 60m²

-          1 Differenzierungs- bzw. Funktionsraum à 40m²

-          3 Räume à 20m² (Personal-, Büro- und Besprechungsraum)

-          Küche und Speisesaal zur Versorgung von etwa 150 Kindern (ca. 100m²)

Die benötigte Fläche entspricht in etwa der Fläche, der Anfang 2021 vom Fachdienst Hochbau in Aussicht gestellten Containeranlage aus der Erstaufnahmeeinrichtung Kassel Calden. Diese 500m² große Anlage hätte die Stadt Marburg übernehmen und damit viele der oben benannten Bedarfe in einer Übergangslösung bedienen können. Aufgrund des augenscheinlich schlechten Zustands der Containeranlage haben sich der Fachdienst Hochbau und die Stadt Marburg nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegen die Übernahme der Containeranlage entschieden. Die Prüfung, Planung und Umsetzung einer tragbaren, mittelfristigen Übergangslösung knüpft damit direkt an vorherige Überlegungen und Planung an.

Daher sollen die kurz- und mittelfristigen Raumbedarfe der Bildungsstätte am Richtsberg sowie die Notwendigkeit zur Schaffung einer Übergangslösung anerkannt werden.

 

Eine die langfristigen Bedarfe berücksichtigende Erläuterung folgt unter Punkt zu 3.

 

zu 3. Bildungshaus Richtsberg – Ganztagsentwicklung von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte

 

Vor dem Hintergrund der Ganztagsentwicklung – die einen ganztägigen Bildungs- und Lebensort für die Kinder zum Ziel haben – sind langfristige Raumbedarfe von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte gemeinsam zu betrachten. Eine Lösungsperspektive auf dem Schulgelände der Astrid-Lindgren-Schule erscheint dazu notwendig und ist Teil einer nachhaltigen Schulentwicklung am Standort Richtsberg.

 

zu a) Mittagsversorgung für Schüler*innen der Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte

Mit knapp 400 Schüler*innen ist die Astrid-Lindgren-Schule Marburgs größte Grundschule. Derzeit kann für etwa 250 Schüler*innen der Astrid-Lindgren-Schule ein warmes Mittagessen durch die Bildungsstätte am Richtsberg angeboten werden. Der Großteil davon, etwa 200 Kinder, besucht nach Schulschluss die Bildungsstätte. Ein kleinerer Teil, etwa 50 Kinder, erhält ab dem Schuljahr 2021/22 ausschließlich im Rahmen des Ganztags ein warmes Mittagessen in der Bildungsstätte.

Die Kapazitäten zur Ausweitung der Mittagsversorgung an den Standorten der Bildungsstätte sind damit ausgeschöpft.

 

Mit der angestrebten Ausweitung des Ganztags auf die gesamte Schüler*innenschaft der Astrid-Lindgren-Schule sowie dem geplanten Ganztagsbetreuungsanspruch im Grundschulbereich ab Schuljahr 2026/27 ist auch die Sicherstellung und Ausweitung der Kapazitäten zur Mittagsversorgung an der Astrid-Lindgren-Schule verbunden. Denn im Rahmen des schulischen Ganztags ist der Schulträger zur Bereitstellung eines warmen Mittagessens für die Schüler*innen verpflichtet. Mittel- bis langfristig, auch mit Blick auf die laut Prognose steigenden Schüler*innenzahlen, sind daher etwa 400 Mittagessen im Rahmen eines gemeinsamen, verbindlichen Ganztags von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte durch den Schulträger bereitzustellen.

 

Daraus ergibt sich der Bedarf zur Einrichtung einer Cafeteria inkl. eines Speisesaals an der Astrid-Lindgren-Schule, der die benannten Versorgungskapazitäten ermöglicht und anerkannt werden soll.

 

zu b) Langfristiger Raumbedarf an der Astrid-Lindgren-Schule im Zuge der Ganztagsentwicklung

Mit Blick auf die angeführten Ganztagsentwicklungen von Astrid-Lindgren-Schule und Bildungsstätte ist u.a. angedacht, im Rahmen des BiBaP II Maßnahmen vorzusehen, die die zukünftig entstehenden Bedarfe aufgreifen und berücksichtigen. Als Grundlage für die langfristigen Planungen wird derzeit unterstützt durch einen externen Schulbauberater und in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und dem Fachdienst Hochbau ein pädagogisches Raumnutzungskonzept inkl. einer Flächenbedarfsanalyse erarbeitet (Beschluss VO 7555/2020 vom 14.09.2020).

Die langfristigen Raumbedarfe stellen sich in etwa wie folgt dar und beinhalten auch die kurz- und mittelfristigen Bedarfe, die oben benannt wurden:

-          12 Klassen-/Betreuungsräume à 60m²

-          5 Differenzierungs- bzw. Funktionsräume à 40m²

-          9 Räume à 20m² (Personal-, Büro- und Besprechungsraum)

-          1 großer Besprechungsraum à 60m²

-          Cafeteria und Speisesaal zur Versorgung von etwa 400 Kindern in drei Schichten

Die genauen langfristigen Bedarfe werden im Rahmen einer Flächenbedarfsanalyse und einer pädagogischen Raumnutzungskonzept-Entwicklung derzeit erarbeitet.

 

zu c) Planungen zur Schaffung eines Bildungshauses Richtsberg der Astrid-Lindgren-Schule und der Bildungsstätte am Richtsberg

Ziel der Astrid-Lindgren-Schule und der Bildungsstätte ist die Entwicklung hin zu einem Bildungshaus Richtsberg. Es soll Grundschulkindern als ganztägiger Lern- und Lebensort dienen und schulische wie außerschulische pädagogische Angebote an einem Ort zusammenfassen.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine langfristige Bauplanung notwendig, die die bislang auf vier Standorte verteilten Einrichtungen perspektivisch auf einem gemeinsamen Campus vereint.

Aktuell werden die Kinder vormittags in Räumen der Astrid-Lindgren-Schule unterrichtet und nachmittags ist ein überwiegender Teil der Räume ungenutzt. Nach Schulschluss gehen die Kinder an einen der drei Standorte der Bildungsstätte, hier werden die Räume vormittags überwiegend nicht genutzt. In der Bildungsstätte erhalten die Kinder ein Mittagessen und können bis 17 Uhr betreut werden. Die Standorte der Bildungsstätte verteilen sich dabei rund um das Schulgelände der Astrid-Lindgren-Schule. Ein Wechsel in Räume eines anderen Standortes der Bildungsstätte oder in Räume der Astrid-Lindgren-Schule ist für die Kinder im Verlaufe eines Nachmittages nicht regelhaft vorgesehen, auch weil es z.T. mit der Überquerung von Straßen verbunden und ohne Aufsicht nicht zu vertreten ist.

 

Mit der langfristigen Planung eines gemeinsamen Bildungshauses Richtsberg, das die Einrichtungen an einem Standort zusammenfasst, ergeben sich also auch neue Möglichkeiten der Raumnutzung. Räume im zukünftigen Bildungshaus Richtsberg sollen auf eine ganztägige, multifunktionale Nutzung sowohl für Unterricht als auch für Ganztagsangebote und Betreuung ausgelegt sein.

 

Daher sollen die langfristigen Raumbedarfe der Astrid-Lindgren-Schule sowie der Bildungsstätte anerkannt und Planungsmaßnahmen vorgenommen werden.

 

In einem ersten Schritt für diese Planungen wird derzeit bereits unter externer Begleitung ein pädagogisches Raumnutzungskonzept erarbeitet und eine Flächenbestandsanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Prozesses dienen als Grundalge für die weiteren Planungen der langfristig notwendigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen an der Astrid-Lindgren-Schule, mit denen der Fachdienst Hochbau zu beauftragen ist.

 

Der Magistrat wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die räumliche Anlage der Einrichtung Grünes Haus erlaubt es, die Räume im Obergeschoß für zusätzliche 30 Kita-Plätze um zu nutzen (20 Ü3 / 10 U3). Dazu ist lediglich eine der Altersgruppe angepasste Innenausstattung zu beschaffen und bei den Sanitärräumen muss geprüft werden, ob die aktuelle Ausstattung für die neue Altersgruppe übernommen werden kann.

Im Obergeschoß findet sich auch ein Multifunktionsraum, der bereits von allen im Haus aktiven Gruppen genutzt wird. Garderoben sind vorhanden. Die Einrichtung ist barrierefrei und verfügt über einen Aufzug. Eine vollausgestattete moderne Küche stellt die Mittagsversorgung sicher. Auch das Außengelände ist für die Erweiterung der Platzzahlen geeignet.

 

Darüber hinaus fallen zusätzliche Personalkosten an. Das Stellenkontingent für pädagogische Fachkräfte des Fachdienstes Kinderbetreuung ist um ca. 4,5 VZÄ zu erhöhen. Bei einer Eingruppierung nach TVÖD SuE 8a, Stufe 3 ist je 1,0 VZÄ von zusätzlichen jährlichen Personalkosten in Höhe von etwa 53.000,- Euro auszugehen. Bei dem benannten Personalbedarf erhöhen sich die Personalkosten um etwa 250.000 Euro jährlich.

 

Die zu erwartenden Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen inkl. Übergangslösungen können erst im Rahmen der Umsetzungs- und Kostenplanung durch den Fachdienst Hochbau ermittelt und konkret benannt werden.

 

Etwaige Förderprogramme zum Ausbau der Ganztagsbetreuung werden berücksichtigt

 

 

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