Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0255/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Frau Sonja Sell, Herrn Horst Mania und Herrn Georg Schnell wird in Anerkennung ihrer Verdienste um die Allgemeinheit, insbesondere der Stadt Marburg, der Ehrentitel „Stadtälteste“ bzw. „Stadtältester“ verliehen.

 

Herrn Helmut Löwer, Herrn Helmut Inerle, Herrn Peter Klein, Herrn Martin Lüdecke und Herrn Hans Dittmar wird in Anerkennung ihrer Verdienste um die Allgemeinheit, insbesondere der Stadt Marburg, der Ehrentitel „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ verliehen.

 

Herrn Dr. Martin Baraki und Frau Goharik Gareyan wird in Anerkennung ihrer Verdienste um die Allgemeinheit, insbesondere der Stadt Marburg, der Ehrentitel „Ehrenmitglied des Ausländerbeirates“ verliehen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß §2 Abs. 1 der Ehrungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg unserer Stadt kann Bürgerinnen und Bürgern, die insgesamt mindestens 20 Jahre als Stadtverordnete, Ehrenbeamtin/Ehrenbeamte oder hauptamtliche Wahlbeamtin/Wahlbeamte ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, die Bezeichnung „Stadtälteste*r" verliehen werden.

 

Gemäß §2 Abs. 2 der Ehrungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg kann Bürgerinnen

und Bürgern, die insgesamt 20 Jahre als Mitglied eines Ortsbeirates oder als

Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, kann die

Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ oder „Ehrenortsvorsteherin/

Ehrenortsvorsteher“ verliehen werden. Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder

überwiegend ausgeübten Funktion richten.

 

Gemäß §2 Abs. 3 der Ehrungsrichtlinien der Universitätsstadt Marburg kann Ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zum Ausländerbeirat wählbaren Bürgerinnen und Bürgern, die insgesamt 20 Jahre als Mitglied im Ausländerbeirat ihr Mandat ausgeübt haben, die Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Ausländerbeirates“ verliehen werden.

 

Die obengenannten zu ehrenden Personen haben die in der beigefügten Liste aufgeführten Zeiten ehrenamtlichen Wirkens vorzuweisen.

 

Das herausragende Engagement für die Allgemeinheit, insbesondere für die Stadt Marburg, sollte Anlass sein, die Verdienste dieser ausgeschiedenen Kommunalpolitiker*innen durch die Ehrenbezeichnung „Stadtälteste", „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ und „Ehrenmitglied des Ausländerbeirates“ öffentlich zu würdigen.

 

Die Auszeichnung soll, wie üblich, im Rahmen eines Empfangs stattfinden.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 Keine.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen