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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0272/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3, § 101 Abs. 3 HGO und § 92a HGO über die hiermit vorgelegten Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2021 bis 2025

 

2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Anlagen

 

3. Stellenplan 2022 der Universitätsstadt Marburg

 

4.  Haushaltssicherungskonzept zum Finanzhaushalt 2022

 

sowie den Entwurf des Finanzplans 2021 bis 2025 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO stellt der Magistrat die o. g. Planentwürfe fest, die er der Stadtverordnetenversammlung nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2021 bis 2025, der dem Haushaltsplanentwurf 2022 als Anlage beigefügt ist

 

Der Haushaltsplan 2022 wird als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Der Haushalt gilt gemäß § 92 Abs. 5 HGO in der Planung als ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann und im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

 

Der Haushalt 2022 kann dieses Ziel nicht erreichen, sondern weist aufgrund eines Einbruchs der Schlüsselzuweisungen im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von -17,7 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt der Stadt Marburg im Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag von

-17,5 Mio. € ab. Es kann jedoch der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis unter Inanspruchnahme der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht werden. Diese Rücklage beläuft sich zum 31.12.2021 voraussichtlich auf 122,6 Mio. €.

 

Ein Defizit beim Verwaltungsergebnis von rund -3,4 Mio. € war für das Jahr 2022 bereits in der Finanzplanung 2020 bis 2024 prognostiziert worden. Zusätzlich wirken sich in 2022 fehlende Schlüsselzuweisungen aufgrund nicht planbarer Gewerbesteuerspitzen im Jahr 2021 aus.

 

Im Finanzhaushalt kann nach den gesetzlichen Vorgaben im Gegensatz zum Ergebnishaushalt kein Ausgleich über die Rücklage erreicht werden. Der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit ist mit -7 Mio. € ebenfalls negativ und kann somit die ordentliche Tilgung von 10,7 Mio. € nicht decken. Mithin ist im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes darzulegen, inwieweit liquide Mittel für die Ausgaben der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehen. Die Darstellung dazu kann den Anlagen entnommen werden.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung berücksichtigt die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten, die in der Vergangenheit grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport berechnet wurden. Die aktualisierten Daten dazu liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung noch nicht vor und konnten somit noch nicht berücksichtigt werden.

 

Mangels anderer Datengrundlage erfolgt die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung unter dem Eindruck der Auswirkungen der Pandemie, jedoch nach den erfahrungsgemäß für Marburg geltenden Parametern. Insbesondere die Gewerbesteuererträge sind in den Jahren 2022 bis 2025 unter der Herausrechnung einmaliger Nachzahlungsbeträge mit einer Steigerungsrate von 1% berücksichtigt. Die Berechnung dieser Beträge beruht auf der Betrachtung der Gewerbesteuertendenz der letzten Jahre und beinhaltet trotz der Auswirkungen der Pandemie die Erwartung einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025.

 

Die Finanzplanung zeigt für die Jahre 2022 und 2023 noch eine negative Entwicklung, rechnet aber in den Jahren ab 2024 mit einer Entspannung. Dabei wird die tatsächliche Entwicklung der Folgejahre insbesondere von den Auswirkungen der Corona-Pandemie abhängen. Es werden sich außerdem die Entwicklungen rund um die Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs und ihre Folgen auf die kommunale Finanzausstattung unter den durch die Pandemie verschärften Bedingungen auswirken. Zudem bleiben die Auswirkungen der landesgesetzlichen Regelung „Starke Heimat“ abzuwarten.

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2022 ergibt sich ein Investitionsvolumen von
39,8 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 32,5 Mio. € ergänzt wird. Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, in 2022 eine Kreditermächtigung von 10,7 Mio. € zu veranschlagen.

 

Weitere Details und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2022 entnommen werden.

 

 

 

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2022 gehört.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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