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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0222/2021-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung Marburg fordert die im Landtag vertretenen Parteien auf, den §  42 Kommunalwahlgesetz dahingehend zu ändern, dass die Vertretungskörperschaft die Befugnis erhält, den Termin für die Wahl der Bürgermeister und Landräte zu verschieben, wenn in Zeiten einer Pandemie eine geordnete Wahl, insbesondere Briefwahl, durch das Festhalten am alten Termin gefährdet ist. Diese Entscheidung darf bis eine Woche vor dem ursprünglich festgelegten Wahltag getroffen werden.

 

Es wird empfohlen die Regelung § 53 Abs. 8a Satz 1 und 2 Kommunalwahlordnung dem § 42 als gesetzliche Regelung anzufügen.

 

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Begründung

Die Ereignisse um die Stichwahl zum OB in Marburg haben gezeigt, dass einer geordneten Durchführung des Briefwahlverfahrens unter Pandemiebeingungen erhebliche Hindernisse gegenüber stehen. Diese Problematik hat überregionale Bedeutung und erfordert ein Tätigwerden des Gesetzgebers.

Insbesondere benötigt es eine Regelung für das Problem, wenn Briefverteilzentren am Wahltag für Gebietskörperschaften zum Abholen von Wahlbriefen nicht geöffnet sein sollten. Auch dieses Problem kann durch eine Terminverschiebung gelöst werden.

 

Dietmar Göttling

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