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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0352/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat/der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss nimmt den in der Anlage beigefügten Bericht des Prüfungsamtes über die evaluierende Betrachtung der Zweitwohnungssteuer zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Kalenderjahr 2016 den Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen. Die Satzung trat zum 01. April 2017 in Kraft. Im Rahmen seiner Prüfplanung für das Kalenderjahr 2021 hat das Prüfungsamt die Erhebung der Zweitwohnungssteuer einer evaluierenden Betrachtung unterzogen. Ziel der Prüfung war es festzustellen, inwieweit die mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer beabsichtigte Lenkungswirkung (Rückgang der Nebenwohnungen zugunsten von Hauptwohnungen) eingetreten ist und sich die seinerzeitigen finanziellen Annahmen bewahrheitet haben.

 

Die Erkenntnisse aus der Prüfung sind im beigefügten Prüfbericht zusammenfassend unter Ziffer 4 und hinsichtlich der Einzelsachverhalte in Ziffer 5 dargestellt.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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