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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0361/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Prüfaufträge an das Prüfungsamt für die Gesamtabschlüsse der Jahre 2015, 2016 und 2017 werden zurückgezogen.

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Sachverhalt

Nach den seinerzeit geltenden Vorschriften hatte die Universitätsstadt Marburg erstmals zum 31.12.2015 einen Gesamtabschluss zu erstellen.

 

Da der FD 20 Finanzservice aufgrund personeller Engpässe nicht in der Lage war, diese zusätzliche Aufgabe alleine zu leisten, wurde die Firma Schüllermann und Partner mit der Erstellung der Gesamtabschlüsse beauftragt. Diese Abschlüsse liegen auch vor, sie sind jedoch ohne erheblichen Aufwand z.B. zum Nachvollzug der vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen nicht kurzfristig zu prüfen.

 

Die Verpflichtung zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen beginnend mit dem Jahresabschluss 2015 stieß landesweit auf großen Widerstand und veranlasste die kommunalen Spitzenverbände und Landesarbeitsgemeinschaft der Prüfungsämter zu einer Initiative zur Änderung der Vorschriften der Hess. Gemeindeordnung (HGO).

 

Im Rahmen der Novellierung der HGO im vergangenen Jahr hat sich die Landesregierung entschlossen, den Vorschlägen der Spitzenverbände zu folgen. So wurde die Verpflichtung zur Erstellung von Gesamtabschlüssen auf den Stichtag 31.12.2021 verschoben. Gleichzeitig teilte das zuständige Ministerium mit, in den nun vorliegenden Hinweisen zur Auslegung der Regelungen der HGO auch Aussagen darüber zu treffen, wie mit bereits vorliegenden Gesamtabschlüssen umzugehen ist.

 

In den Hinweisen zu § 112 a HGO ist unter Nr. 5 geregelt, dass von den Prüfungsämtern vorherige Gesamtabschlüsse nicht geprüft werden müssen, wenn entsprechende Prüfungsaufträge von den Gemeinden zurückgezogen werden (Staatsanzeiger Nr: 42/2021 vom 18.10.2021).

 

Von dieser Möglichkeit soll hier Gebrauch gemacht werden, da ansonsten die Gesamtabschlüsse 2018, 2019 und 2020 zusätzlich kurzfristig zu erstellen wären, um als Grundlage für den Gesamtabschluss 2021 zu gelten. Dies kann aus den bereits oben genannten Gründen mit eigenem Personal nicht realisiert werden. Der Fokus des FD 20 Finanzservice und des Prüfungsamtes liegt derzeit auf der fristgerechten Erstellung und zeitnahen Prüfung der Jahresabschlüsse der Universitätsstadt Marburg als Basis für die weitere Haushaltsplanung. Eine Vergabe der Erstellung der Gesamtabschlüsse an Externe wäre mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden, der aufgrund der Rechtslage vermeidbar ist.

 

In Absprache mit dem Prüfungsamt soll daher der zu erstellende Gesamtabschluss und unter Anwendung aller Vereinfachungsregeln mit eigenem Personal erfolgen. So wird sichergestellt, dass eine abgestimmte Vorgehensweise zu aussagekräftigen Daten des Konzerns Stadt Marburg kommt.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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