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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0374/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg, zuletzt geändert am 23.04.2021, wird in §1 „Der Magistrat“ wie folgt neu gefasst:

 

Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister*der Oberbürgermeisterin, dem Bürgermeister*der Bürgermeisterin, zwei hauptamtlichen und elf ehrenamtlichen Stadträten*Stadträtinnen.

 

Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der beigefügte XXIII. Nachtrag zur Hauptsatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat 2019 den Klimanotstand in der Stadt Marburg festgestellt. Um die daraus folgenden Beschlüsse zeitnah sowie unter Sicherung der Sozialverträglichkeit umzusetzen, ist die Einrichtung eine*r weiteren hauptamtlichen Dezernent*in erforderlich. Angesichts dieser komplexen und umfangreichen Aufgabe muss diese Funktion mit dem Gewicht einer von der Stadtverordnetenversammlung dazu gewählten politischen Verantwortlichkeit besetzt werden.

Die Besetzung der zusätzlichen hauptamtlichen Stadträt*innenfunktion soll durch eine*n ausgewiesene*n Expert*in erfolgen.

 

Christian Schmidt Steffen Rink Renate Bastian Isabella Aberle

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Anlagen

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