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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0391/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

  1. Die Mitglieder des Magistrats werden nach § 46 der Hessichen Gemeindeordnung (HGO) von der Stadtverordnetenvorsteherin in öffentlicher Sitzung in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

  1. Die Amtszeit beginnt mit dem Tage der Aushändigung der Urkunde über die Berufung in das Amt oder mit dem in der Urkunde genannten späteren Zeitpunkt (§ 46 Abs. 2 HGO).

 

  1. Die Urkunde wird dem Oberbürgermeister von der Vertreterin im Amt überreicht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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