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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0546/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Marburg spricht sich aus Gründen des Klimaschutzes und der Biodiversität dafür aus, dass private Gärten und öffentliche Grünflächen, Parks und Grünanlagen inklusiv verkehrlicher Anlagen insektenfreundlich bepflanzt und gestaltet werden. Dazu gehören eine seltenere Mahd mit Aussparungen, die Toleranz und Einbeziehung von Wildpflanzen, der Einsatz von Regiosaatgut und heimischen Gehölzen sowie der Erhalt von Kleinstrukturen und ein sparsamerer Gehölzschnitt. Gleichzeitig spricht sich die Stadt Marburg für ein sogenanntes Verschotterungsverbot aus.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert über eine auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 der Hessischen Bauordnung (HBO) zu erlassende Satzung zu regeln, dass die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen sowie naturverbunden zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Die Versickerung von Oberflächenwasser muss im Sinne eines rationellen Umgangs gewährleistet sein.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Bevölkerung, insbesondere Neubürgerinnen und Neubürger in geeigneter Art und Weise über die Vorteile wasserdurchlässiger, bepflanzter und insektenfreundlich gestalteter Grünflächen und Gärten zu informieren.
  4. Die Stadt Marburg legt auf eigenen oder von ihr unterhaltenen Flächen keine Schottergärten an und schließt mit entsprechenden Festsetzungen gemäß § 9 BauGB in neuen Bebauungsplänen weitere Verschotterungen bauplanerisch aus.
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Begründung

In Zeiten der Klimakrise, dem Artenrückgang und dem Insektensterben kommt jedem Quadratmeter begrünter und bepflanzter Fläche eine stärker werdende Bedeutung zu. Sie sind Inseln, die hilfreich und wichtig für das Kleinklima, aber auch die Biodiversität sind. Leider gibt es entgegen dieser Notwendigkeit einen Trend zur Verschotterung von Gärten, was weder klima- noch insektenfreundlich ist.

Die Hessische Bauordnung (HBO) schreibt in § 8 Abs. 1 bereits den Rahmen für die Gestaltung der nicht bebauten Flächen eines bebauten Grundstücks vor. Die Kommunen und Gemeinden sind für die Durchführung und Kontrolle zuständig. Näheres kann über eine kommunale Satzung auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 5 HBO geregelt werden. Städte wie Hanau und Fulda sind bereits diesen Weg gegangen. Weitere Kommunen sind in Vorbereitung zur Aufstellung entsprechender Satzungen.

Schottergärten haben negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, die Biodiversität, das Mikro- und das Stadtklima. Durch wasserundurchlässig versiegelte Flächen muss das Wasser an der Oberfläche ablaufen und kann nicht mehr dem Grundwasser zugeführt werden. Außerdem wird das Abwassersystem zusätzlich belastet, was insbesondere bei Starkregenereignissen zu Überlastungen und Schäden führen kann. Schottergärten beeinträchtigen zudem die Biodiversität im und auf dem Boden, denn nur wenige Tiere finden auf den kahlen, verdichteten und durch Folien abgesiegelten Flächen Nahrung oder Unterschlupf. Das Nachwachsen von Pflanzen soll verhindert werden. Schottergärten beeinflussen so das Mikroklima an den Gebäuden und das Stadtklima, denn Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger. Bei Sonnenschein wärmen sich verschotterte Flächen vor allem im Sommer enorm auf und diese Wärme wird über Nacht abgeben. Es fehlen insbesondere dann Pflanzen, die sich durch Verdunstung und Schattenwurf positiv auf das Kleinklima in der Umgebung auswirken. Dies führt insbesondere in Städten zu einer zunehmenden Überhitzung und behindert den Kaltluftaustausch.

 

Marion Messik   Alexandra Klusmann   Isabella Aberle

Dr. Payam Katebini  Matthias Simon   Maik Schöninger

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