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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0674/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, die Stellplatzsatzung der Universitätsstadt Marburg dahingehend zu ändern, dass sie den Anforderungen des Klimanotstands und der daraus folgenden Notwendigkeit einer Verkehrswende mit einer Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gerecht wird.

 

Dem entspricht für Pkw-Stellplätze eine Abkehr von reinen Minimalanforderungen hin zu Maximalanforderungen. Sehr niedrige bis hin zu wegfallende Stellplatzschlüssel sollen in Gebieten mit guter ÖPNV-Anbindung oder unter Vorweisung verkehrsverlagernder Mobilitätskonzepte realisiert werden. Benötigte Stellplätze sollten auch in Quartiersgaragen vorweisbar sein. Für alternative Verkehrsmittel wie das Fahrrad oder vollelektrisch betriebene Fahrzeuge sollen hingegen Mindestanforderungen an Anzahl und Qualität verpflichtend werden. Glaselemente an Abstellanlagen sollen vogelfreundlich gestaltet werden. Der Stellplatzschlüssel soll sich mit Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität im Verkehrssektor bis spätestens 2035 an dem sich daraus ergebenden künftigen Nutzungsanteil betreffender Verkehrsmittel orientieren. Dabei ist darauf zu achten, dass Regelungen getroffen werden, welche darüber hinaus eine ausreichende Anzahl an Behindertenstellplätzen garantieren.

 

Zudem soll geprüft werden, ob zur Gewinnung klimafreundlicher Energie neu gebaute offene und gewerbliche Parkflächen ab einer festgelegten Anzahl verpflichtend überdacht und mit Photovoltaikanlagen oder Gründächern versehen werden können. Die bereits in der aktuellen Stellplatzsatzung vorgeschriebene Pflicht zur Pflanzung von Laubbäumen pro Stellplatz soll ausschließlich heimisch vorkommende und klimaresiliente Arten beinhalten.

 

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Begründung

Der Verkehrssektor ist in Marburg für etwa 20% der Treibhausgasemissionen verantwortlich1. Er ist der einzige Sektor, in dem deutschlandweit keine Emissionsreduktion seit 1990 erreicht werden konnte2. Die Stadt Marburg ist bestrebt, Klimaneutralität im Verkehrssektor bis spätestens 2035 zu erreichen3.

 

Stellplatzsatzungen stecken den Rahmen ab, in welchem Umfang Stellplätze bei Bauvorhaben für unterschiedliche Verkehrsmittel gebaut werden müssen. Durch die Lebensdauer der realisierten Bauvorhaben ergibt sich ein Wirken der Stellplatzsatzung Jahrzehnte in die Zukunft auch, wenn sich der Bedarf an Stellplätzen ändert.4,5. Eine Neuauflage der Marburger Stellplatzsatzung muss also den künftig zu erwartenden Entwicklungen in Hinsicht auf die Verkehrswende gerecht werden. Dies bedeutet die Ausrichtung der Stellplatzsatzung an dem Klimanotstand beziehungsweise dem Ziel der Klimaneutralität im Verkehrssektor bis spätestens 20353 und dem sich daraus ergebenden künftigen Nutzungsanteil betreffender Verkehrsmittel. Festgelegte Maximal- oder auch Minimalanforderungen an Stellplätze für die jeweiligen Verkehrsmittel müssen dies wiederspiegeln4.

 

Stellplätze direkt vor der eigenen Haustür erhöhen den Anteil der PKW-Nutzung. Hohe Mindeststellzahlen sind zudem mit bis zu 10% der Baukosten sehr kostenintensiv4,5. Diese Kosten werden oft auf die Mieten umgelegt, sodass auch Menschen ohne Auto für diese Stellplätze aufkommen müssen. Eine hohe Anzahl von Stellplätzen wirkt somit kostentreibend und ist nicht mehr zukunftsgerecht. Niedrige, flexiblere Stellplatzschlüssel und der Fokus auf Quartiersgaragen begegnen diesen Problematiken.

 

Mit der Neuausrichtung der Stellplatzsatzung geht die Stadt Marburg mutig voran: Sie orientiert sich an bereits langjährig bestehenden, ambitionierten Stellplatzsatzungen anderer Städte wie die der Stadt Zürich6. Die Sorge, dass es auf Grund geringerer Stellplatzschlüssel zu weniger Ansiedlung von Gewerbe oder gar einem Rückgang der Wirtschaftsleistung kommen könnte, haben sich in anderen Städten wie zum Beispiel Amsterdam, Krakau, Zürich oder Edinburgh nicht bewahrheitet4. Auch Marburg wird mit einer überarbeiteten Stellplatzsatzung weiterhin seine Rolle als Oberzentrum vollumfänglich erfüllen können.

 

Die Stadt Marburg sollte eine Pionierfunktion erfüllen. Dem entspricht auch der Anspruch Parkflächen mit einem Mehrnutzen zu versehen. Überdachende Photovoltaikanlagen oder auch Gründächer sind Schattenspender an heißen Sommertagen. Erstere liefern darüber hinaus klimafreundliche Energie, die gegebenenfalls direkt in die Elektromobilität fließen kann. Zweitere bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen zur Unterstützung des Biodiversitätserhalts. Auf Länderebene wurde dies im Falle der Photovoltaik-Anlagen bereits erkannt: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen7 und Rheinland-Pfalz haben eine Solarcarportpflicht für neu gebaute offene und gewerbliche Parkflächen ab einer festgelegten Anzahl beschlossen.

Allerdings sind nicht an jedem Standort Photovoltaik-Anlagen sinnvoll. Für diesen Fall soll ergänzend geprüft werden, ob neben Photovoltaik-Anlagen auch Gründächer ab einer gewissen Stellplatzanzahl verpflichtend eingerichtet werden können.

 

Mariele Diehl Karen von Rüden Fatma Aydin

Isabella Aberle Lukas Ramsaier Thorsten Büchner

 

1 Magistrat der Universitätsstadt Marburg - Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel, Klima-Aktionsplan 2030 der Universitätsstadt Marburg, 2020

Unter URL: https://www.marburg.de/portal/seiten/klima-aktionsplan-2030-900002392-23001.html

 

2 Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze, 2020

Unter URL: https://fridaysforfuture.de/wp-content/uploads/2020/10/FFF-Bericht_Ambition2035_Endbericht_final_20201011-v.3.pdf

 

3Koalitionsvertrag Marburg 2021-2026 „Eine gute Zukunft für Alle

– Unser Weg in die sozial-ökologische Moderne für Marburg“, Seite 20

 

4Gies, Jürgen; Hertel, Martina

Regelungen zum Stellplatzbau als Steuerungsinstrument in der Stadt- und Mobilitätsplanung. Europäische Erfahrungen und Praxis. CIVITAS Initiative, Park4SUMP, 2021

Unter URL: https://repository.difu.de/jspui/handle/difu/582185

 

5Kommunale Stellplatzsatzungen. Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW. Zukunftsnetz Mobilität NRW, Köln, 2017

Unter URL: https://repository.difu.de/jspui/handle/difu/249689

 

6 Stellplatzsatzung Stadt Zürich

Unter URL: https://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/amtliche_sammlung/inhaltsverzeichnis/7/741/500.html

 

7 Änderung der Landesbauordnung 2018 NRW

Unter URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19609&ver=8&val=19609&sg=0&menu=0&vd_back=N

 

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