Universitätstadt Marburg

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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0735/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Universitätsstadt Marburg hält den umgehenden, maximalen Ausbau der Nutzung der Solarenergie für dringend geboten. Zur Bekämpfung der Klimakrise wie zur Erreichung einer größtmöglichen Energieautarkie ist die konsequente nachhaltige Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen unverzichtbar.

Die Stadtverordnetenversammlung erachtet eine motivierende, gegebenenfalls aber auch verbindlichere Steigerung der Nutzung regenerativer Energien für erforderlich.

Die Universitätsstadt Marburg ersucht die Landesregierung sowie den Hessischen Landtag, das hessische Landesrecht entsprechend so anzupassen, dass Kommunen die Möglichkeit erhalten, kommunale Satzungen zu beschließen, die Eigentümer von Gebäuden unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung regenerativer Energien verpflichten. Dazu soll die Bekämpfung der Klimakrise und der Ausbau regenerativer Energiegewinnung ein zulässiger Grund für kommunale Satzungsregelungen sein.

Die Universitätsstadt Marburg ersucht die staatlichen Fördermittelgeber, in den von ihnen verantworteten Förderprogrammen sicherzustellen, dass ergänzende kommunale Förderungen zum Ausbau der Nutzung regenerativer Energien nicht zu einer Kürzung von deren Fördermitteln führt.

Der Magistrat wird beauftragt, diese Haltung der hessischen Landesregierung sowie dem hessischen Landtag und dem Bund als Fördermittelgeber zu übermitteln und eine entsprechende Gesetzgebung anzuregen.

 

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Begründung

Die Bekämpfung der Klimakrise kann nur gelingen, wenn die Energiegewinnung konsequent auf regenerative Formen umgestellt wird. Zudem wird gerade in der gegenwärtigen Diskussion um die Abhängigkeit von russischem Gas deutlich, dass die Abhängigkeit von Energieimporten und insbesondere von Importen fossiler Brennstoffe umgehend reduziert werden müssen.

Die Universitätsstadt Marburg setzt seit Jahren in allen neuen Bebauungsplänen die Pflicht zur Errichtung von Solaranlagen um. Dagegen wurde die Marburger Solarsatzung, die auch für Bestandsbauten bei Ersatz der Heizung und bei Dachsanierungen eine konsequente Nutzung von Solarenergie vorsah, durch die Aufsichtsbehörden mit Hinweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage für kommunale Satzung aufgehoben.

Daher ist es dringend geboten, den Kommunen eigene Handlungsspielräume für die Gewinnung regenerativer Energien zu eröffnen.

Primäres Ziel der Universitätsstadt Marburg ist es, Menschen für die die Mitwirkung an der Energiewende zu gewinnen. Dazu legt sie seit Jahren eigene Förderprogramme auf. Die konsequente Information und Motivation der Bürger*innen setzt sie mit eigener Beratung und mit Hilfe der ehrenamtlichen Solarberater*innen um. Mit beidem konnten bereits erhebliche Erfolge erreicht werden.

Dennoch hat die Umstellung noch nicht die Geschwindigkeit erreicht, die für eine zeitnahe Energieautonomie sowie für die Bekämpfung der Klimakrise erforderlich wäre. Da die Umstellung auf regenerative Energiegewinnung in der Regel wirtschaftlich überlegen ist, stellt eine verbindliche Regelung auch keine übermäßige Belastung für die Bürger*innen dar.

Für Immobilienbesitzer, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, oder zur Steigerung der Wirksamkeit bestehender Förderprogramme von Bund oder Land können geeignete städtische Förderungen aufgelegt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass kommunale Fördermaßnahmen nicht durch Kumulationsverbote in staatlichen Programmen konterkariert werden.

 

Matthias Simon Marion Messik Maik Schöniger

Alexandra Klusmann Uwe Volz Isabella Aberle

 

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