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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/0746/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen von B90/Die Grünen, SPD und Klimaliste Marburg betr. Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen
- Antragsteller/-in:
-
Geschäftsstelle Fraktion B90/Die Grünen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 10 - Organisation; 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen; Sozialdemokratische Partei Deutschlands; Klimaliste Marburg
- Verfasser*in:
- Geschäftsstelle Fraktion B90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Geplant
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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Jul 19, 2022
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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Jul 22, 2022
|
Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen den Entwurf einer entsprechenden Satzung vorzulegen. Diese soll ein Kastrationsgebot für privat gehaltene Katzen mit Freigang wie folgt regeln:
- Katzenhalter*innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor durch eine(n) Tierärzt*in kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als fünf Monate alte Katzen.
- Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragsteller*innen gegenüber den durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen.
- Die Nichtbeachtung der Kastrationspflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden.
Begründung
Die im Jahr 2014 vom hessischen Kabinett beschlossene und am 30. April 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlichte „Verordnung zur Änderung der Delegationsverordnung und anderer Vorschriften vom 24. April 2015“ gibt Kommunen gem. §21 Ziff. 3 die Möglichkeit, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Kraft zu setzen.
Von dieser Möglichkeit machen immer mehr Kommunen Gebrauch, beispielsweise Alsfeld, Darmstadt, Kassel, Hanau oder Wiesbaden. Der Deutsche Tierschutzbund spricht sich für eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen aus, um die Katzenpopulation einzudämmen. Eine große Anzahl freilebender Katzen stellt die Kommunen vor Herausforderungen.
Unkastrierte Katzen können sich ungehindert fortpflanzen. Das Schicksal dieser Würfe ist ungewiss, nicht selten gehen die Tiere mangels Futter und Pflege leidvoll ein. Kommunen sind zum Tierschutz und zur Gefahrenabwehr verpflichtet. Durch Einführung einer Kennzeichnungspflicht könnten aufgefundene Tiere schneller an ihre Besitzer*innen zurückgeführt werden. Insgesamt führt die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zu effektiverem Tierschutz.
Marion Messik Matthias Simon Maik Schöniger
Madelaine Stahl Alexandra Klusmann Isabella Aberle

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