Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0881/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung berät gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3, § 101 Abs. 3 HGO und § 92a HGO über die hiermit vorgelegten Entwürfe und beschließt Folgendes:

 

  1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2022 bis 2026,
  2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen
  3. Stellenplan 2023 der Universitätsstadt Marburg
  4. Haushaltssicherungskonzept zum Finanzhaushalt 2023

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt außerdem den Entwurf des Finanzplans 2022 bis 2026 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO stellt der Magistrat die o. g. Planentwürfe fest, die er der Stadtverordnetenversammlung nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung vorlegt.

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2022 bis 2026, der dem Haushaltsplanentwurf 2023 als Anlage beigefügt ist

 

Der Haushaltsplan 2023 wird als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Der Haushalt gilt gemäß § 92 Abs. 5 HGO in der Planung als ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung der Summe der vorgetragenen Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis ausgeglichen ist oder der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklagen ausgeglichen werden kann und im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, soweit die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckt sind.

 

Der Haushalt 2023 kann dieses Ziel nicht erreichen, da die Voraussetzungen zum Haushaltsausgleich kumulativ zu erfüllen sind. Der Ergebnishaushalt schließt zwar mit einem positiven Jahresergebnis von 50,3 Mio. € ab, der Finanzhaushalt weist jedoch einen Zahlungsmittelfehlbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von -34, 5 Mio. € aus. Dieser Fehlbedarf resultiert aus den im Jahr 2023 zu zahlenden Umlagebeträgen aufgrund des Kommunalen Finanzausgleichs, zu deren Zahlung die Stadt wegen der Gewerbesteuerrekorderträge des 2. Halbjahres 2021 verpflichtet ist. Die Zahlung der Kreisumlage und einer sog. Solidaritätsumlage wirken sich in 2023 als Zahlung im Finanzhaushalt aus, während sie bereits als Aufwand den Abschluss des Ergebnishaushaltes 2021 als Rückstellung belastet haben.

 

Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen schließt der Ergebnishaushalt 2023 der Stadt Marburg im Jahresergebnis mit einem Überschuss von 50,3 Mio. € ab, der den Rücklagen zugeführt werden kann. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beläuft sich zum 31.12.2022 voraussichtlich auf 356,6 Mio. €.

 

Im Finanzhaushalt kann nach den gesetzlichen Vorgaben im Gegensatz zum Ergebnishaushalt kein Ausgleich über die Rücklage erreicht werden. Der negative Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit kann nicht wie gesetzlich gefordert die ordentliche Tilgung von 10,6 Mio. € decken. Mithin ist im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes darzulegen, inwieweit liquide Mittel für die Ausgaben der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehen. Die Darstellung dazu kann den Anlagen entnommen werden.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung berücksichtigt die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und Aufwandsarten, die in der Vergangenheit grundsätzlich anhand der Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport berechnet wurden. Die aktualisierten Daten dazu liegen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung noch nicht vor und konnten somit noch keine Berücksichtigung finden.

 

Mangels anderer Datengrundlage erfolgt die Berechnung der mittelfristigen Finanzplanung unter dem Eindruck der Auswirkungen sowohl der Pandemie als auch der Energiekrise, jedoch nach den erfahrungsgemäß für Marburg geltenden Parametern. Die Gewerbesteuererträge sind aufgrund der sich in 2022 stabilisierenden Einnahmesituation für das Jahr 2023 mit 321 Mio. € sogar noch höher geplant als im Vorjahr.

 

Ab dem Jahr 2024 geht die Finanzplanung jedoch wieder von Gewerbesteuern auf einem niedrigeren Niveau aus und berücksichtigt bis 2026 eine Steigerungsrate von 1 %. Die Berechnung dieser Beträge beruht auf der Betrachtung der Gewerbesteuertendenz der letzten Jahre und beinhaltet trotz der Auswirkungen der Pandemie die Erwartung einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026.

 

Die Finanzplanung zeigt für die Jahre ab 2024 eine negative Entwicklung im Ergebnishaushalt und kann aufgrund der Auswirkungen der Umlagezahlungen aus den Rekordeinnahmen der Jahre 2021 und 2022 auch in den Jahren ab 2024 nicht mit einer Entspannung rechnen. Dabei wird die tatsächliche Entwicklung der Folgejahre insbesondere von den Gewerbesteuereinnahmen abhängen. Es werden sich außerdem die Entwicklungen rund um die Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs und ihre Folgen auf die kommunale Finanzausstattung unter den durch die Pandemie und die Energiekrise verschärften Bedingungen auswirken.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2023 ergibt sich ein Investitionsvolumen von
58,2 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 34,4 Mio. € ergänzt wird. Zur langfristigen Finanzierung der Investitionen und zur Sicherung günstiger Landeskredite ist es notwendig, in 2023 eine Kreditermächtigung von 10,6 Mio. € zu veranschlagen.

 

Weitere Details und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2023 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2023 gehört.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen