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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0902/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeiten eines kostenlosen Marburger Stadtbussystems für Alle rechtlich und finanziell zu prüfen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt damit die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren der Initiative Fridays for Future Marburg vom 13.07.2022 begehrten Maßnahme. Durch diesen abhelfenden Beschluss entfällt gemäß § 8b Abs. 4 S. 3 HGO die Durchführung eines Bürgerentscheides. 
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Sachverhalt

Am 13.07.2022 legte die Initiative Fridays for future Marburg dem Magistrat 4.543 Unterschriften von Personen vor, welche die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 8b HGO zu folgender Frage beantragen: Soll die Stadt Marburg die rechtlichen und haushaltspolitischen Möglichkeiten eines kostenlosen Marburger Stadtbussystems für Alle prüfen lassen?

 

Gemäß § 8b HGO können Bürger einer Gemeinde über wichtige Angelegenheiten einen Bürgerentscheid beantragen. Das Bürgerbegehren ist schriftlich einzureichen. Es muss die zu entscheidende Frage, eine Begründung und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten sowie bis zu drei Vertrauenspersonen bezeichnen, die zur Entgegennahme von Mitteilungen und Entscheidungen der Gemeinde sowie zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Gemeindevorstand ermächtigt sind. Das Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern von mindestens 5 Prozent der bei der letzten Gemeindewahl amtlich ermittelten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein.

 

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindevertretung. Ist diese gegeben, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt.

 

Im vorliegenden Fall müssten 2.897 gültige Unterschriften vorliegen, d.h. Unterschriften von Personen, die die Wahlberechtigung zum Zeitpunkt der Unterschrift hatten. Eine Prüfung der eingereichten Unterschriften erfolgte bislang nicht. Die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen sind erfüllt.

 

Gemäß § 8b Abs. 4 S. 3 HGO entfällt der Bürgerentscheid, wenn die Gemeindevertretung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschließt. Eine Prüfung der Unterschriften ist in diesem Fall obsolet.

 

Die Universitätsstadt Marburg hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen und mit den Klimaaktionsplan sich das Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. Ein kostenloser Öffentlicher Personennahverkehr kann ein wichtiger Baustein der sozial-ökologischen Wende sein.

 

Um hier eine Entscheidungsgrundlage für die Einführung eines kostenlosen Stadtbussystems in der Universitätsstadt Marburg zu haben, ist die Prüfung der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten des Stadtbussystems für Alle notwendig. Die Stadt hat als Trägerin des Öffentlichen Personennahverkehrs mit der Durchführung die Stadtwerke Marburg GmbH (SWMR) beauftragt, die jedoch mit einem Anteil von 100 % Eigengesellschaft der Universitätsstadt Marburg ist. Da die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme den Zielen der Universitätsstadt Marburg entspricht, sollte dem Begehren abgeholfen werden. Die Durchführung eines Bürgerentscheids entfällt in diesem Fall.

 

Die Formulierung der Fragestellung und damit einhergehend der im Beschlusstenor benannte Prüfauftrag an den Magistrat ist mit den im Bürgerbegehren genannten Vertrauenspersonen abgestimmt worden. Die Gemeindevertretung kann mit Zustimmung der Vertrauenspersonen Unstimmigkeiten im Wortlaut der Fragestellung des Bürgerbegehrens bereinigen (§ 8b Abs. 4 S. 4 HGO).

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

Mit einer Prüfung der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten eines kostenlosen Marburger Stadtbussystems für Alle entstehen Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 100.000 Euro. Zu berücksichtigen ist hier auch, dass die Durchführung eines Bürgerentscheids organisatorisch und finanziell der Durchführung einer Bundestags- oder Landtagswahl entspricht.

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