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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0941/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird beauftragt bis zum Frühjahr 2023 für die städtischen Liegenschaften sowie den Bestand an Wohn- und Nicht-Wohngebäuden der städtischen Gesellschaften (Stadtwerke, GeWoBau, DBM) Klimaschutz-Fahrpläne vorzulegen bzw. wenn noch nicht erstellt, zu entwickeln. Maßgeblich soll dabei das 1,5-Grad-Ziel sein.

Die Klimaschutz-Fahrpläne sollen die jährliche Menge an CO2-Emissionen sowie die für die Zielerreichung notwendige jährliche CO2-Reduktion enthalten.

Die jährliche CO2-Reduktion ist mit konkreten Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten zu hinterlegen (Umstellung von fossilen auf regenerative Energieträger, Umstellung auf Fernwärme, Einbau von Wärmepumpen, Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie, Gebäudesanierung, etc.).

Die Berechnung der CO2-Jahresmenge soll auf der Basis von einheitlichen CO2-Äquivalenten erfolgen.

 

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Begründung

CO2-Emissionen sind maßgeblich die Ursache des Klimawandels, dabei sind 92 % der Emissionen auf die Nutzung fossiler Energieträger zurückzuführen.[1] Das Stadtparlament hat am 28.06.2019 den Klimanotstand für Marburg erklärt, um selbst einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten. CO2 wird in Deutschland zu einem erheblichen Teil im Gebäudesektor emittiert, etwa 13 – 18 % aller Emissionen sind auf die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser zurückzuführen.[2] In Marburg liegt der Anteil des Wärmesektors an den Gesamt-Emissionen bei 53 %.[3] Um den Klimawandel zu begrenzen, bedarf es konkreter Pläne für die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.

In den Fachbereichen der Universitätsstadt und den städtischen Unternehmen wird bereits an den Strategien gearbeitet, Teilkonzepte für einzelne Sektoren sowie Quartierskonzepte für den Richtsberg und die Marburger Nordstadt wurden bereits erstellt. Diese sind an die schärferen Ziele der Universitätsstadt Marburg anzupassen und zu einem Fahrplan mit konkreten Angaben zur voraussichtlichen CO2-Reduktion zusammenzuführen.

Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine verbindliche kommunale Wärmeplanung für Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner*innen vor. Die inhaltliche Ausgestaltung ist noch offen. Die hier beantragten Klimaschutz-Fahrpläne sollen so erstellt werden, dass sie in eine spätere Wärmeplanung integriert werden können.

 

 

Maik Schöniger Martina Rupp Alexandra Klusmann

Jana Ullrich Uwe Volz Matthias Simon

 

 

Quellen 

  1. Global Carbon Project, Global CO emissions from fossil fuels and industry (which includes coal, oil, gas, cement and flaring) plus land-use change, 2021, https://ourworldindata.org/co2-emissions#global-co2-emissions-from-fossil-fuels-and-land-use-change, letzter Aufruf: 24.05.2022.
  2. K.-M. Hentschel, Handbuch Klimaschutz. Wie Deutschland das 1,5-Grad-Ziel einhalten kann: Basiswissen, Fakten, Maßnahmen, Mehr Demokratie e. V. (Hrsg.), BürgerBegehren Klimaschutz (Hrsg.), oekom verlag München, 2020.
  3. Magistrat der Universitätsstadt Marburg - Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel, Klima-Aktionsplan 2030 der Universitätsstadt Marburg S. 20, 2020, https://www.marburg.de/portal/seiten/klima-aktionsplan-2030-900002392-23001.html, letzter Aufruf: 24.05.2022.

 

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