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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/1473/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme von drei Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Ann-Kathrin Weber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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28.08.2012
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Bei der Landesbank Hessen-Thüringen - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen werden folgende Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds aufgenommen:
Abteilung B mit regulärer Ansparzeit
Gebäudesanierung Elisabethschule 1.500.000 €
Sanierung Stadthalle Marburg 1.000.000 €
Abteilung C
Neubau Kindergarten Gerhart-Hauptmann-Straße 1.000.000 €
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von dem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Ursprünglich wurden im August 2011 beim Land Hessen drei Investitionsfondsdarlehen der Abteilung B mit einem Volumen von insgesamt 4.000.000 € beantragt. Aufgrund des begrenzten Kontingents von Darlehen aus der Abteilung B wurden uns zwei Darlehen aus der Abteilung B und ein zinsverbilligtes Darlehen aus der Abteilung C zugeteilt.
Die Darlehen der Abteilung B sind zinslos und sind nach der Auszahlung mit jährlich 5 % zu tilgen. Vor der Auszahlung hat die Stadt Marburg als Darlehensnehmerin zunächst 4 Jahresraten von jeweils 5 %, insgesamt 20 % der Darlehenssumme anzusparen, so dass die Zuteilung des Darlehens regulär zum 01.01.2016 erfolgt. Die zu zahlenden Ansparraten stellen zinsähnliche Aufwendungen dar, die dann über die Laufzeit des Darlehens verteilt werden.
Darlehen der Abteilung C werden zu 100 % an dem auf die Zusage folgenden 01. September, also in diesem Falle zum 01.09.2012 ausgezahlt. Die Tilgung des Darlehens erfolgt in 40 gleichen Jahresraten bei einem Zinssatz von 2,2 % auf den jeweiligen Restbetrag.
Die Verzinsung eines Darlehens aus der Abteilung C orientiert sich an der wirtschaftlichen Belastung der Anspardarlehen aus Abteilung B. Die Vergleichbarkeit kommt dadurch zustande, dass bei dem Darlehen aus Abteilung C zwar eine laufende Niedrigverzinsung stattfindet, dafür aber keine Ansparraten geleistet werden müssen.
Der Zinssatz für das Darlehen der Abteilung C wurde aufgrund der aktuellen Zinslage von 3,0 % auf 2,2 % gesenkt und ist über die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben.
Die Darlehen der Abteilungen B und C sind trotz der zu leistenden Ansparraten bzw. der Niedrigverzinsung günstiger als ein Darlehen vom Kapitalmarkt. Von der Bewilligung sollte deshalb wie üblich Gebrauch gemacht werden.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss der Anspar- und Darlehensverträge wurden mit der Verabschiedung des Haushalts 2012 am 16.12.2011 erfüllt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
1. Einmalkosten
keine
2. Folgekosten
Investitionsfondsdarlehen Abteilung B - 1.500.000 € + 1.000.000 €
Auszahlungen Finanzhaushalt | lfd. Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Ansparraten | 125.000 € | 125.000 € | 125.000 € | 125.000 € | 0 € | 0 € |
Tilgung | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 125.000 € | 125.000 € |
Einzahlung Finanzhaushalt | lfd. Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Darlehensauszahlung | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 2.500.000 € | 0 € |
Aufwand Ergebnishaushaltlfd. Jahr20132014201520162017 |
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Auflösung Ansparraten | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 25.000 € | 25.000 € |
Investitionsfondsdarlehen Abteilung C - 1.000.000 €
Auszahlungen Finanzhaushalt | lfd. Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Ansparraten | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Tilgung | 0 € | 50.000 € | 50.000 € | 50.000 € | 50.000 € | 50.000 € |
Einzahlung Finanzhaushalt | lfd. Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Darlehensauszahlung | 1.000.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Aufwand Ergebnis-haushalt | lfd. Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Zinsaufwand | 6.294,44 € | 21.725 € | 20.625 € | 19.525 € | 18.425 € | 17.325 € |
3. Weitere finanzielle Auswirkungen
keine
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- NA
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