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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1820/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Antrag um Aufnahme des Neuen Botanischen Gartens in die Hess. Denkmalliste als Garten- bzw. Parkanlage zu stellen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Alte Botanische Garten steht schon lange wegen seiner Einzigartigkeit unter Denkmalschutz. Der Neue Botanische Garten nicht, trotz seiner in vielerlei Hinsicht ebenfalls inhaltlichen Einzigartigkeit.

 

Der Neue Botanische Garten wurde nach einem Gartenplan von Prof. Dr. Grzimek (ehem. Direktor des Frankfurter Zoos) im Jahre 1969 1:1 umgesetzt und ist bis heute noch stimmig im Sinne des Planers.

Als Begründung für die unter Denkmalschutzstellung der Gesamtanlage des Neuen Botanischen Gartens seien nur fünf herausragende Beispiele genannt:

 

1.     Der nunmehr 40 Jahre alte Baumbestand besteht aus 1575 Akzessionen, von denen allein 598 dokumentierte Wildherkünfte sind.

2.     Das Alpinum ist das größte, bezogen auf Fläche und Artenvielfalt, nördlich der Alpen. Es umfasst eine Fläche von 17 000qm, auf der über 2 000 Arten kultiviert werden, von denen 90% vom Wildstandort stammen. In der Anlage wird die Gebirgsvegetation von 10 verschiedenen geographischen Regionen der Erde nachempfunden: Kleinasien (Pontisches und Taurus Gebirge), Mittelasien (Himalaya), Ostasien (Japan), Neuseeland, Südamerika (Anden), Nordamerika (z.B. Rocky Mountains), Nordeuropa (Skandinavien), SW-Europa (Pyrenäen und Apenninen), Mitteleuropa (Alpen auf Kalk, Basalt und Urgestein) und SO-Europa (Kroatien Velebit Gebirge, Rumänien Karpaten, Peloponnes Parnongebirge). Hierzu sind nach Möglichkeit geologische Gegebenheiten berücksichtigt worden, in dem verschiedene Erden/ Gesteine aus entlegenen Gegenden beschafft wurden.

3.     Die Marburger Freilandfarnsammlung kann in ihrer Anordnung, der flächenhaften Ausdehnung und der Artenvielfalt, als einzigartig unter ihresgleichen in Deutschland angesehen werden. Sie umfasst über 80 Arten und mehr als 60 Farnhybriden- und varietäten.

4.     Als Besonderheit gilt die Anlage entlang eines mittelalterlichen Handelsweges, der sich durch ein schmales Tälchen zieht und auf dessen Sohle ein künstlicher Wildbach mit kleinen Wasserfällen angelegt wurde. Entlang des im Charakter eines Wildbaches geführten Bachverlaufes befindet sich eine aufgelockerte Anpflanzung von serbischen Fichten, Stechpalmen und zahlreich eingestreuter Stauden und Zwiebelgewächse, die ebenfalls den Halbschatten suchen. Hier ist eine besonders erhaltenswerte Pflanzenanlage entstanden.

5.     Nicht zuletzt sei die sehr umfang- und artenreiche Rhododendronanlage erwähnt, die bei den Besucher_innen zur Blütezeit besonders beliebt ist.

Die Einbeziehung der Hügelgräber ist ebenfalls ein Grund für die geschichtliche Bedeutung des gesamten Geländes des Neuen Botanischen Gartens.

Vor dem Hintergrund, dass es Bestrebungen gibt, die Bundesgartenschau nach Marburg zu bringen, kann auf den Neuen Botanischen Garten nicht verzichtet werden.

Der Neue Botanische Garten verdient ebenso denkmalrechtlichen Schutz, wie der Alte Botanische Garten.

 

 

 

 

Halise Adsan

Tanja Bauder-Wöhr

Henning Köster

Jan Schalauske

 

 

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