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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1931/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung der Stadt Marburg für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Lena Tauscher
- Verfasser*in:
- Herr Fehlinger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.01.2013
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.01.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der geprüfte Jahresabschluss 2009 in der Fassung vom Juni 2012 (Vorlagen-Nr. VO/1346/2012) wird beschlossen und damit werden die Ergebnisse der Jahresrechnung wie folgt festgesetzt:
Jahresergebnis des Ergebnishaushalts (Überschuss) 7.328.259,53
Finanzmittelfehlbetrag: 20.115.007,34
2. Dem Magistrat wird für die Jahresrechnung der Stadt Marburg aufgrund des Schlussberichtes des Prüfungsamtes gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Begründung:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2012 wurde der Jahresabschluss 2009 gem. § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zur Prüfung zugeleitet.
Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss 2009 (Stand: 04.06.2012) aufgrund des § 128 Abs. 1 HGO im Zeitraum von Juli bis November 2012 geprüft und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 128 Abs. 2 HGO in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst.
Bestandteile des Jahresabschlusses 2009 sind nach § 112 Abs. 2 HGO die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 112 Abs. 3 HGO). Ihm sind weitere Anlagen beizufügen, die sich aus den Bestimmungen der GemHVO ergeben. Diese Unterlagen liegen den Stadtverordneten bereits vor (Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2012).
Das Prüfungsamt hat die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 abgeschlossen und das Ergebnis in dem Schlussbericht zusammengefasst.
Die vom Prüfungsamt durchgeführte Prüfung führte zu keiner Einschränkung des Prüfvermerkes.
Nach § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt (§ 128 HGO) den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 HGO über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Wegen der Umstellung auf die doppische Haushaltsführung und den damit einhergehenden Verzögerungen konnte die Frist nicht eingehalten werden, was im Übrigen auf 90 % aller Kommunen in Hessen zutrifft.
Der Schlussbericht sowie die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen können im Prüfungsamt, Markt 9, III. Stock, eingesehen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage vorab beraten.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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